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Begrünung von Telefonmasten auf Privatgrund

5 years ago

Hallo, 

Seit letztem Jahr haben wir ein Grundstück auf dem 2 Masten stehen. Einer davon versorgt neben uns noch einen weiteren Privathaushalt. 

Darf ich diese Masten mit Rank- und Schlingpflanzen bewachsen lassen ohne mit feindlichem Anwalt rechnen zu müssen? 

 

Besten Dank im Vorraus

600

15

    • 5 years ago

      Wer viel fragt, geht viel irre.

       

      Einfach machen und ggflls. später dafür sorgen, daß das Kabel durch den Bewuchs keine Beeinträchtigung erfährt.

      Wer sollte sich bitte darüber aufregen, zumal du Telekom dein Grundstück zur Verfügung stellst?!

      4

      Answer

      from

      5 years ago

      ellbogen

      Wer viel fragt, geht viel irre.

      Wer viel fragt, geht viel irre.

      ellbogen

      Wer viel fragt, geht viel irre.



      Im Prinzip ja, das Problem fängt genau dann an wenn etwas passiert. Wurde zum Beispiel der Mast durch den Bewuchs zerstört oder fällt um könnte es eklig werden.

      Answer

      from

      5 years ago

      Im Endeffekt wäre es nur eine "Duldung" ohne rechtliche verbindliche Grundlage. Folge könnte ggf. mal der Rückbau und eine notwendige Instandsetzung sein. Und klar, sowas kommt immer dann zum Tragen wenn etwas "passiert" was die Aufmerksamkeit auf die Änderungen lenkt.

      Answer

      from

      5 years ago

      Das dachte ich ja auch, zumal der eine Mast ausschließlich mein Haus versorgt. Da wäre ja mein erster Gedanke, dass ich derjenige sein werde, der durch Bewuchs gestört werden würde. Zumal ich den Wuchs in der Höhe beschränken kann. 

      Telekom hat keine verbürgten Rechte im Grundbuch stehen. 

      Aber da man ja in Deutschland wohnt und die dorfpolizei immer ein waches Auge hat, dachte ich ich frag mal. 

      Der Grundtenor der Antworten passt mir irgendwie garnicht in den Kram 😐 

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    • Accepted Solution

      accepted by

      5 years ago

      Hallo @der-mario,

       

      Darf ich diese Masten mit Rank- und Schlingpflanzen bewachsen lassen ohne mit feindlichem Anwalt rechnen zu müssen?

      Darf ich diese Masten mit Rank- und Schlingpflanzen bewachsen lassen ohne mit feindlichem Anwalt rechnen zu müssen? 
      Darf ich diese Masten mit Rank- und Schlingpflanzen bewachsen lassen ohne mit feindlichem Anwalt rechnen zu müssen? 

      Nein.

      Denn die fernmeldetechnische Einrichtung an seiner Spitze wäre dann im Bedarfsfall mit den hierfür üblichen Steigeisen nicht mehr erreichbar. 

       

      Viele Grüße 

      8

      Answer

      from

      5 years ago

      @der-mario 

       

      Die Bildchen kenn ich wohl. Da seh ich nichts, dass es verboten wäre, Leitern zu nutzen um an Telefonleitungen zu arbeiten.

      Die Bildchen kenn ich wohl. Da seh ich nichts, dass es verboten wäre, Leitern zu nutzen um an Telefonleitungen zu arbeiten.

      Die Bildchen kenn ich wohl. Da seh ich nichts, dass es verboten wäre, Leitern zu nutzen um an Telefonleitungen zu arbeiten.


      mast.png

      Außerdem hat man bei der Telekom jedes Jahr das Vergnügen, eine entsprechende Einweisung zu bekommen, dass es nicht erlaubt ist, mit einer Leiter auf einen Telefonmast zu steigen. Das will die Telekom auch von jedem Techniker schriftlich bestätigt haben, dass man darüber in Kenntnis gesetzt wurde.

       

       

      Und an Verzögerungen bei der Entstörung bin ich gewohnt, wenn es dann noch daran liegt, dass an dem Mast was hoch wächst von dem ich mich ernähren kann, so kann ich da recht geduldig sein. Also kein Grund zur Sorge deinerseits. Ist lieb gemeint aber nicht notwendig.

      Und an Verzögerungen bei der Entstörung bin ich gewohnt, wenn es dann noch daran liegt, dass an dem Mast was hoch wächst von dem ich mich ernähren kann, so kann ich da recht geduldig sein. Also kein Grund zur Sorge deinerseits. Ist lieb gemeint aber nicht notwendig.
      Und an Verzögerungen bei der Entstörung bin ich gewohnt, wenn es dann noch daran liegt, dass an dem Mast was hoch wächst von dem ich mich ernähren kann, so kann ich da recht geduldig sein. Also kein Grund zur Sorge deinerseits. Ist lieb gemeint aber nicht notwendig.

      Kriegst trotzdem keine Erlaubnis.

      Answer

      from

      5 years ago

      @Hubert Eder 

      Das ist, wie geschrieben, nicht nur bei der Telekom nicht zulässig sondern würde durch die BG sanktioniert. 

       

      @der-mario wird das alles nicht abhalten 

      Answer

      from

      5 years ago

      Es soll auch welche geben, die stiegen mit Steigeisen auf einen morschen Mast und verunfallten, meist nur einmal.

       

       

      @Hubert Eder 

      Wie ist das eigentlich:

      Bei Verwandten hängt der APL außen (Freileitung) ca. 3 Meter über dem Boden.

       

      Muss da ein Techniker ran, steigt erst der 3. oder 4. mit der vorgehaltenen Leiter hoch...

       

       

      @der-mario 

      Warum eine Leiter, wenn du möchtest, kannst du einen Hubsteiger kaufen, mit diesem darf am Mast gearbeitet werden.

       

      Begrünen darfst du den Masten aber trotzdem nicht.

       

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      Answer

      from

    • 5 years ago

      der-mario

      Hallo, Seit letztem Jahr haben wir ein Grundstück auf dem 2 Masten stehen. Einer davon versorgt neben uns noch einen weiteren Privathaushalt. Darf ich diese Masten mit Rank- und Schlingpflanzen bewachsen lassen ohne mit feindlichem Anwalt rechnen zu müssen?

      Hallo, 

      Seit letztem Jahr haben wir ein Grundstück auf dem 2 Masten stehen. Einer davon versorgt neben uns noch einen weiteren Privathaushalt. 

      Darf ich diese Masten mit Rank- und Schlingpflanzen bewachsen lassen ohne mit feindlichem Anwalt rechnen zu müssen? 

      der-mario

      Hallo, 

      Seit letztem Jahr haben wir ein Grundstück auf dem 2 Masten stehen. Einer davon versorgt neben uns noch einen weiteren Privathaushalt. 

      Darf ich diese Masten mit Rank- und Schlingpflanzen bewachsen lassen ohne mit feindlichem Anwalt rechnen zu müssen? 


      Grundsätzlich gibt es eine Übereinkunft, zwischen dem Netzbetreiber und dem Grundstückseigentümer/Nachfolger

      (durch Flurbereinigung, Grundstücksteilungen, Verkauf,..., kann der Eigentümer sich ändern,

      er übernimmt aber auch die Rechte + Plichten),

      die durch die GEE Zusatzvereinbarungen oder Eintragung im Grundbuch gesichert werden.

       

      Grundsätzlich ist der Netzbetreiber für die Standsicherheit der Masten und der "fernmeldetechnische Einrichtung" verantwortlich,

      der Grundstückseigentümer darf diese Einrichtungen nicht benutzen

      (also kein Vogelhäuschen anbringen, oder daran ne Leitung zum Gartenhaus befestigen,...)

      die Natur macht halt das was sie will, und wenn die da hoch wächst, dann will die es halt Zwinkernd

      (Natürlich sollte man nicht Rankgewächse in die Nähe pflanzen Zwinkernd)

       

      Hubert Eder

      Hallo @der-mario, Darf ich diese Masten mit Rank- und Schlingpflanzen bewachsen lassen ohne mit feindlichem Anwalt rechnen zu müssen? Darf ich diese Masten mit Rank- und Schlingpflanzen bewachsen lassen ohne mit feindlichem Anwalt rechnen zu müssen? Darf ich diese Masten mit Rank- und Schlingpflanzen bewachsen lassen ohne mit feindlichem Anwalt rechnen zu müssen? Nein. Denn die fernmeldetechnische Einrichtung an seiner Spitze wäre dann im Bedarfsfall mit den hierfür üblichen Steigeisen nicht mehr erreichbar.

      Hallo @der-mario,

       

      Darf ich diese Masten mit Rank- und Schlingpflanzen bewachsen lassen ohne mit feindlichem Anwalt rechnen zu müssen?

      Darf ich diese Masten mit Rank- und Schlingpflanzen bewachsen lassen ohne mit feindlichem Anwalt rechnen zu müssen? 
      Darf ich diese Masten mit Rank- und Schlingpflanzen bewachsen lassen ohne mit feindlichem Anwalt rechnen zu müssen? 

      Nein.

      Denn die fernmeldetechnische Einrichtung an seiner Spitze wäre dann im Bedarfsfall mit den hierfür üblichen Steigeisen nicht mehr erreichbar. 

      Hubert Eder

      Hallo @der-mario,

       

      Darf ich diese Masten mit Rank- und Schlingpflanzen bewachsen lassen ohne mit feindlichem Anwalt rechnen zu müssen?

      Darf ich diese Masten mit Rank- und Schlingpflanzen bewachsen lassen ohne mit feindlichem Anwalt rechnen zu müssen? 
      Darf ich diese Masten mit Rank- und Schlingpflanzen bewachsen lassen ohne mit feindlichem Anwalt rechnen zu müssen? 

      Nein.

      Denn die fernmeldetechnische Einrichtung an seiner Spitze wäre dann im Bedarfsfall mit den hierfür üblichen Steigeisen nicht mehr erreichbar. 


      hier bin ich mit @Hubert Eder nicht konform,

      der Betreiber der Anlage ist für diese verantwortlich, der Grundstückseigentümer kann den Versorger nur darauf hinweisen,

      das hier evtl. eine "natürliche Beeinträchtigung" vorliegt.

       

      Mächschen

      @Hubert Eder Wie kommt man denn mit einem Steigeisen an die Masten, die meist außerorts mitten in Hecken stehen 🤔

      @Hubert Eder 

      Wie kommt man denn mit einem Steigeisen an die Masten, die meist außerorts mitten in Hecken stehen 🤔

      Mächschen

      @Hubert Eder 

      Wie kommt man denn mit einem Steigeisen an die Masten, die meist außerorts mitten in Hecken stehen 🤔


      Ich hab da ne Heckenschere im Auto Zwinkernd

      Weil manchmal muß ich auch noch mal auf nen Mast,

      und dann muß ich mir den Weg nach oben erst mal frei schneiden. Zwinkernd

       

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