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Belegung Festnetzanschluss vom vorherigen Mieter
vor 10 Monaten
Guten Tag,
in unserem vermieteten Objekt gibt es 2 Anschlüsse. Der eine wird von meiner Mutter genutzt.
Der andere wurde von einem Mieter genutzt, der allerdings schon seit einiger Zeit ausgezogen ist.
Jetzt wollte sich ein neuer Mieter anmelden. Es wurde ihm gesagt, dass ein vorheriger Mieter noch den Festanschluss belegt.
Wie sollen wir verfahren? Ich hatte schon einmal bei der Telekom (Bauherrenabteilung) nachgefragt. Da hatte man mir wegen Datenschutz natürlich nichts mitteilen können.
Ich habe zum vorherigen Mieter keinen Kontakt bzw. dieser hatte bereits alles abgestritten, wobei ich jedoch ziemlich sicher bin, dass dieser derjenige war, der als letztes eines Festnetzanschluss benutzt hatte.
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.
Dann stellt sich noch die Frage, ob die Leitung (sog. Überland-Leitung) noch erweitert werden kann, da bereits eine 3. Mietpartei vorhanden ist.
Mit freundlichem Gruß
Maren Leifheit
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→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 10 Monaten
Grüße @Marciemaus1
Mit dem Vormieter reden, das er seinen Anschluss kündigt bzw das Kündigungsdatum in Erfahrung bringen.
Falls nicht greifbar, dann immer wieder versuchen.
Das mit dem Bauherrenservice abklären würde ich sagen.
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*Paz Vizsla*
Antwort
von
→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
vor 10 Monaten
Quark, da wird nix erweitert.
Das passiert wenn bei einer Produktbuchung mit Leufzeitvertrag über den Kundenservice.
APL Erweiterung und Zuleitung hat nix mit dem BHS zu tun.
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Gadich
Community Guide
vor 10 Monaten
@Marciemaus1 wenn weiter bezahlt wird und dass so mitgeteilt wird, kannst du nichts machen außer warten und immer wieder versuchen. Wenn der neue Mieter einen neuen Anschluss bestellt und nich von vorne herein abgelehnt wird, dann kann vielleicht erweitert werden.
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RoadrunnerDD
5 Sterne Mitgestalter
vor 10 Monaten
Keine Wohnungsabnahme/Übergabe gemacht?
So richtig werde ich nie verstehen warum Vermieter sich nicht als Teil der Abnahme die Kündigungsbestätigung, bzw Auftragsbestätiung für den Anschlussumzug zeigen lassen. Ich mein ihr schaut doch bei allem anderen doch auch ganz genau hin, warum nicht bei den Telekommunikationsanschlüssen?
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RoadrunnerDD
Antwort
von
RoadrunnerDD
vor 10 Monaten
Btw. Wo hab ich eigentlich geschrieben das die Rechtslage klar ist? Du warst doch derjenige der behauptet das es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, das sowas bei Auszug berücksichtigt werden dürfte - was im Umkehrschluss bedeutet das es klar unzulässig wäre 🤔
Aber egal jetzt hier. Wir sind ja auch keine Anwälte. Zwar interessantes Thema, aber auch halb-OT.
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