Belegung Festnetzanschluss vom vorherigen Mieter

vor 10 Monaten

Guten Tag,

in unserem vermieteten Objekt gibt es 2 Anschlüsse. Der eine wird von meiner Mutter genutzt.

Der andere wurde von einem Mieter genutzt, der allerdings schon seit einiger Zeit ausgezogen ist.

Jetzt wollte sich ein neuer Mieter anmelden. Es wurde ihm gesagt, dass ein vorheriger Mieter noch den Festanschluss belegt.

 

Wie sollen wir verfahren? Ich hatte schon einmal bei der Telekom (Bauherrenabteilung) nachgefragt. Da hatte man mir wegen Datenschutz natürlich nichts mitteilen können.

 

Ich habe zum vorherigen Mieter keinen Kontakt bzw. dieser hatte bereits alles abgestritten, wobei ich jedoch ziemlich sicher bin, dass dieser derjenige war, der als letztes eines Festnetzanschluss benutzt hatte.

 

Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.

Dann stellt sich noch die Frage, ob die Leitung (sog. Überland-Leitung) noch erweitert werden kann, da bereits eine 3. Mietpartei vorhanden ist.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Maren Leifheit

191

11

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 10 Monaten

    Grüße @Marciemaus1 

    @Marciemaus1  schrieb:
    Wie sollen wir verfahren?

    Mit dem Vormieter reden, das er seinen Anschluss kündigt bzw das Kündigungsdatum in Erfahrung bringen.

    Falls nicht greifbar, dann immer wieder versuchen.

     

     

    @Marciemaus1  schrieb:
    Dann stellt sich noch die Frage, ob die Leitung (sog. Überland-Leitung) noch erweitert werden kann, da bereits eine 3. Mietpartei vorhanden ist.

    Das mit dem Bauherrenservice abklären würde ich sagen.

    1

    Antwort

    von

    vor 10 Monaten


    @→Mataimaki←  schrieb:

     

     

    @Marciemaus1  schrieb:
    Dann stellt sich noch die Frage, ob die Leitung (sog. Überland-Leitung) noch erweitert werden kann, da bereits eine 3. Mietpartei vorhanden ist.

    Das mit dem Bauherrenservice abklären würde ich sagen.


    Quark, da wird nix erweitert. 

    Das passiert wenn bei einer Produktbuchung mit Leufzeitvertrag über den Kundenservice. 

    APL Erweiterung und Zuleitung hat nix mit dem BHS zu tun. 

  • Community Guide

    vor 10 Monaten

    @Marciemaus1 wenn weiter bezahlt wird und dass so mitgeteilt wird, kannst du nichts machen außer warten und immer wieder versuchen. Wenn der neue Mieter einen neuen Anschluss bestellt und nich von vorne herein abgelehnt wird, dann kann vielleicht erweitert werden.

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 10 Monaten

    @Marciemaus1  schrieb:
    Der andere wurde von einem Mieter genutzt, der allerdings schon seit einiger Zeit ausgezogen ist.

    Keine Wohnungsabnahme/Übergabe gemacht?

    So richtig werde ich nie verstehen warum Vermieter sich nicht als Teil der Abnahme die Kündigungsbestätigung, bzw Auftragsbestätiung für den Anschlussumzug zeigen lassen. Ich mein ihr schaut doch bei allem anderen doch auch ganz genau hin, warum nicht bei den Telekommunikationsanschlüssen?

    7

    Antwort

    von

    vor 10 Monaten

    @fdi  schrieb:
    Oder ist es doch nicht so eine klare Rechtslage, wie du beschreibst?

    Btw. Wo hab ich eigentlich geschrieben das die Rechtslage klar ist? Du warst doch derjenige der behauptet das es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, das sowas bei Auszug berücksichtigt werden dürfte - was im Umkehrschluss bedeutet das es klar unzulässig wäre 🤔

    Aber egal jetzt hier. Wir sind ja auch keine Anwälte. Zwar interessantes Thema, aber auch halb-OT.

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