Belegung Festnetzanschluss vom vorherigen Mieter
vor einem Jahr
Guten Tag,
in unserem vermieteten Objekt gibt es 2 Anschlüsse. Der eine wird von meiner Mutter genutzt.
Der andere wurde von einem Mieter genutzt, der allerdings schon seit einiger Zeit ausgezogen ist.
Jetzt wollte sich ein neuer Mieter anmelden. Es wurde ihm gesagt, dass ein vorheriger Mieter noch den Festanschluss belegt.
Wie sollen wir verfahren? Ich hatte schon einmal bei der Telekom (Bauherrenabteilung) nachgefragt. Da hatte man mir wegen Datenschutz natürlich nichts mitteilen können.
Ich habe zum vorherigen Mieter keinen Kontakt bzw. dieser hatte bereits alles abgestritten, wobei ich jedoch ziemlich sicher bin, dass dieser derjenige war, der als letztes eines Festnetzanschluss benutzt hatte.
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.
Dann stellt sich noch die Frage, ob die Leitung (sog. Überland-Leitung) noch erweitert werden kann, da bereits eine 3. Mietpartei vorhanden ist.
Mit freundlichem Gruß
Maren Leifheit
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Gelöschter Nutzer
vor einem Jahr
Grüße @Marciemaus1
Wie sollen wir verfahren?
Mit dem Vormieter reden, das er seinen Anschluss kündigt bzw das Kündigungsdatum in Erfahrung bringen.
Falls nicht greifbar, dann immer wieder versuchen.
Dann stellt sich noch die Frage, ob die Leitung (sog. Überland-Leitung) noch erweitert werden kann, da bereits eine 3. Mietpartei vorhanden ist.
Das mit dem Bauherrenservice abklären würde ich sagen.
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*Paz Vizsla*
Antwort
von
Gelöschter Nutzer
vor einem Jahr
Marciemaus1 Dann stellt sich noch die Frage, ob die Leitung (sog. Überland-Leitung) noch erweitert werden kann, da bereits eine 3. Mietpartei vorhanden ist. Dann stellt sich noch die Frage, ob die Leitung (sog. Überland-Leitung) noch erweitert werden kann, da bereits eine 3. Mietpartei vorhanden ist. Marciemaus1 Dann stellt sich noch die Frage, ob die Leitung (sog. Überland-Leitung) noch erweitert werden kann, da bereits eine 3. Mietpartei vorhanden ist. Das mit dem Bauherrenservice abklären würde ich sagen.
Dann stellt sich noch die Frage, ob die Leitung (sog. Überland-Leitung) noch erweitert werden kann, da bereits eine 3. Mietpartei vorhanden ist.
Das mit dem Bauherrenservice abklären würde ich sagen.
Quark, da wird nix erweitert.
Das passiert wenn bei einer Produktbuchung mit Leufzeitvertrag über den Kundenservice.
APL Erweiterung und Zuleitung hat nix mit dem BHS zu tun.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Gelöschter Nutzer
Gadich
vor einem Jahr
@Marciemaus1 wenn weiter bezahlt wird und dass so mitgeteilt wird, kannst du nichts machen außer warten und immer wieder versuchen. Wenn der neue Mieter einen neuen Anschluss bestellt und nich von vorne herein abgelehnt wird, dann kann vielleicht erweitert werden.
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RoadrunnerDD
vor einem Jahr
Der andere wurde von einem Mieter genutzt, der allerdings schon seit einiger Zeit ausgezogen ist.
Keine Wohnungsabnahme/Übergabe gemacht?
So richtig werde ich nie verstehen warum Vermieter sich nicht als Teil der Abnahme die Kündigungsbestätigung, bzw Auftragsbestätiung für den Anschlussumzug zeigen lassen. Ich mein ihr schaut doch bei allem anderen doch auch ganz genau hin, warum nicht bei den Telekommunikationsanschlüssen?
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fdi
Antwort
von
RoadrunnerDD
vor einem Jahr
Wenn das so wäre, dann gäbe es wohl viele Klagen gegen Mieter, oder? Hast du schon mal davon gelesen? Oder ist es doch nicht so eine klare Rechtslage, wie du beschreibst?
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RoadrunnerDD
Antwort
von
RoadrunnerDD
vor einem Jahr
Wenn das so wäre, dann gäbe es wohl viele Klagen gegen Mieter, oder?
Nein, weil eben keiner drauf achtet und es ins Übergabeprotokoll schreibt. Immer steht quasi nur drin "Wohnung vollständig geräumt" damit ist der Drops für den Vermieter gelutscht, er kann den Mieter nicht mehr belangen.
Es wird in alle Räume geschaut, der Keller wird kontrolliert, die Schlüssel werden gezählt, aber für diesen Punkt interessiert sich nie jemand (habs zumindest noch nicht erlebt)
Es müsste einfach mal gemacht werden. Oder einfach mal in den Mietvertrag schreiben. Da kann dann gerne mal ein Gericht darüber entscheiden ob so eine Klausel Gültigkeit hat ... aber solange es nicht gemacht wird, wirds auch keine Urteile dazu geben
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RoadrunnerDD
Antwort
von
RoadrunnerDD
vor einem Jahr
Oder ist es doch nicht so eine klare Rechtslage, wie du beschreibst?
Btw. Wo hab ich eigentlich geschrieben das die Rechtslage klar ist? Du warst doch derjenige der behauptet das es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, das sowas bei Auszug berücksichtigt werden dürfte - was im Umkehrschluss bedeutet das es klar unzulässig wäre 🤔
Aber egal jetzt hier. Wir sind ja auch keine Anwälte. Zwar interessantes Thema, aber auch halb-OT.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
RoadrunnerDD
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von
Marciemaus1