Gelöst
Bereitstellungsgebühr zurückfordern
vor 14 Jahren
Hallo liebes Telekom hilft-Team,
aufgrund eines technischen Fehlers bei der Telekom wird mein Telefon- und DSL-Vertrag nicht zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt freigeschaltet, sondern erst über eine Woche später. Besteht die Möglichkeit zumindest einen Teil der Bereitstellungsgebühr (69,95€) zurückerstattet zu bekommen? Immerhin wurde die ärgerliche Verzögerung nicht durch mein Verschulden verursacht, sondern durch die Telekom.
Bereits im Voraus herzlichen Dank für Euere Antwort!
aufgrund eines technischen Fehlers bei der Telekom wird mein Telefon- und DSL-Vertrag nicht zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt freigeschaltet, sondern erst über eine Woche später. Besteht die Möglichkeit zumindest einen Teil der Bereitstellungsgebühr (69,95€) zurückerstattet zu bekommen? Immerhin wurde die ärgerliche Verzögerung nicht durch mein Verschulden verursacht, sondern durch die Telekom.
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vor 14 Jahren
Ich habe mir gewundert, warum ich fast eine Woche nach Abschluss des Vertrags (09.08.) über das Internet nur eine Eingangsbestätigung, aber noch immer keine Auftragsbestätigung erhalten habe. Daraufhin habe ich zwei E-Mails an die Telekom geschrieben, die mir nicht beantwortet wurden. Erst nach meinem Anruf bei der Service-Hotline räumte der Mitarbeiter ein, dass bei der Verarbeitung der Bestellung irgendetwas schief gelaufen sei. Schon seltsam, dass es die Telekom anscheinend nicht nötig hat, neue Kunden zu gewinnen, oder zumindest potenzielle Kunden darüber zu informieren, dass etwas nicht so funktioniert hat, wie eigentlich geplant. Tags darauf bekam ich dann jedenfalls einen erneuten Anruf vom Callcenter, wonach der eigentlich vorhergesehene Termin 20.08. nicht mehr sichergestellt werden könne - auch hierfür wurden mir keine näheren Gründe genannt - und der Anschluss daher erst über eine Woche später am 28.08. freigeschaltet werden könne. Daher wollte ich mich nun online über die Service-Seite anmelden, um zu sehen, ob der nun versprochene Termin eventuell mal der richtige ist... Ärgerlich, dass man für unverschuldete technische Pannen trotzdem Gebühren und Beiträge entrichten muss!
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vor 14 Jahren
du musst für den 20.8. keine Gebühr bezahlen. Diese Gebühr wird erst fällig, wenn der Termin auch eingehalten wurde und dein Anschluss fertig geschalten wird. Ab diesem Tag läuft dann auch deine Rechnung für den Anschluss. Du bekommst also keine 2 Einrichtungsgebühren aufgedrückt ;)
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