Betrugsversuch oder reine Routine der Telekom?

vor 4 Jahren

Guten Abend zusammen,

 

wir haben online den Umzug unseres Telekom-Internetanschlusses beauftragt. Der Auftrag wurde erfolgreich aufgenommen und wie üblich sollten uns für den Umzug 70€ in Rechnung gestellt werden. 

 

Zwei Tage später teilte man uns dann in 3 verschiedenen Telekomshops mit, dass die Telekom an unserer neuen Adresse gar keine Leitungen verlegen hat lassen und somit null Netzabdeckung bieten kann. Komisch oder? Hat das keiner geprüft, als wir unseren Umzug beauftragt haben oder wollte man uns BEWUSST hinters Licht führen? Auch die Nachfrage bei den örtlichen Behörden hat ergeben, dass die Telekom keinerlei Leitungen in unserem Neubaugebiet hat verlegen lassen und einzig ein lokaler Dienstleister dort Internet anbieten kann. 

 

Ist das einem von Euch auch schon mal passiert? Kann man hier wohl schon von vorsätzlicher Täuschung sprechen?

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  • vor 4 Jahren

    Der Auftrag wurde erfolgreich aufgenommen und wie üblich sollten uns für den Umzug 70€ in Rechnung gestellt werden.

    Der Auftrag wurde erfolgreich aufgenommen und wie üblich sollten uns für den Umzug 70€ in Rechnung gestellt werden. 

    Der Auftrag wurde erfolgreich aufgenommen und wie üblich sollten uns für den Umzug 70€ in Rechnung gestellt werden. 


     

    Was heißt er wurde angenommen? Hast du eine Auftragsbestätigung mit Schalttermin bekommen?

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    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    der_Lutz

    CobraCane Ich habe lediglich geschrieben dass wenn er es online macht dass dann nichts mit TKG ist. Ich habe lediglich geschrieben dass wenn er es online macht dass dann nichts mit TKG ist. CobraCane Ich habe lediglich geschrieben dass wenn er es online macht dass dann nichts mit TKG ist. Das TKG gilt natürlich auch Online. Allerdings ist eben Online kein 1 zu 1 Umzug beauftragbar unter Beibehaltung der Laufzeit und die Inanspruchnahme der Dreimonatsfrist für die eventuell mögliche Kündigung gemäß TKG ist auch Online nicht möglich

    CobraCane

    Ich habe lediglich geschrieben dass wenn er es online macht dass dann nichts mit TKG ist.

    Ich habe lediglich geschrieben dass wenn er es online macht dass dann nichts mit TKG ist.

    CobraCane

    Ich habe lediglich geschrieben dass wenn er es online macht dass dann nichts mit TKG ist.


    Das TKG gilt natürlich auch Online.

    Allerdings ist eben Online kein 1 zu 1 Umzug beauftragbar unter Beibehaltung der Laufzeit und die Inanspruchnahme der Dreimonatsfrist für die eventuell mögliche Kündigung gemäß TKG ist auch Online nicht möglich

    der_Lutz
    CobraCane

    Ich habe lediglich geschrieben dass wenn er es online macht dass dann nichts mit TKG ist.

    Ich habe lediglich geschrieben dass wenn er es online macht dass dann nichts mit TKG ist.

    CobraCane

    Ich habe lediglich geschrieben dass wenn er es online macht dass dann nichts mit TKG ist.


    Das TKG gilt natürlich auch Online.

    Allerdings ist eben Online kein 1 zu 1 Umzug beauftragbar unter Beibehaltung der Laufzeit und die Inanspruchnahme der Dreimonatsfrist für die eventuell mögliche Kündigung gemäß TKG ist auch Online nicht möglich


    Genau so hab ich es eigentlich gemeint dass es Online mit TKG nichts zu tun hat Zwinkernd

  • vor 4 Jahren

    Kann man hier wohl schon von vorsätzlicher Täuschung sprechen?

    Kann man hier wohl schon von vorsätzlicher Täuschung sprechen?
    Kann man hier wohl schon von vorsätzlicher Täuschung sprechen?

    Man kann da von vorsätzlicher Selbsttäuschung des TEs sprechen.

     

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    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    @Gelöschter Nutzer 

    irgendwie passt dein Username bei dem Thema hervorragend.

     

    Bevor du Anschuldigungen loslässt und uns dann noch Verteidigungsstrategien vorwirfst solltest du dich dringend mit den Modalitäten und rechtlichen Gegebenheiten bei einem Umzug auseinandersetzten.

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