Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie, da es im Oktober zu wiederholten und langanhaltenden Störungen meines Internet- und TV-Anschlusses gekommen ist.
Details zu den Störungen:
Während dieser Zeit wurde mir dankenswerterweise ein MagentaZuhause-Schnellstart zur Überbrückung bereitgestellt. Damit konnte ich zwar überwiegend im Homeoffice arbeiten, allerdings kam es regelmäßig zu Verbindungsabbrüchen, insbesondere während Video-Konferenzen (z. B. Microsoft Teams), was meine Arbeit deutlich beeinträchtigte.
Auch die private Nutzung war erheblich eingeschränkt: Dienste wie Sky, Netflix und andere Streaming-Angebote, für die ich monatlich zahle, waren durch häufige Unterbrechungen teilweise gar nicht nutzbar.
Da die vertraglich vereinbarte Leistung über einen längeren Zeitraum nur eingeschränkt zur Verfügung stand, bitte ich um eine kulante Gutschrift bzw. Entschädigung gemäß § 58 Telekommunikationsgesetz ( TKG ).
Ich bin langjähriger Telekom-Kunde und nutze aktuell Ihr bestmögliches bzw. teuerstes Tarifpaket, da mir eine stabile Verbindung im Homeoffice und beim Fernsehen sehr wichtig ist. Ich wäre Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie die Situation wohlwollend prüfen und mir eine angemessene Gutschrift auf der nächsten Rechnung gewähren würden.
Für eine kurze Rückmeldung bedanke ich mich im Voraus.
kdnr usw liegen vor …
vor 22 Tagen
Warte mal auf die Teamies .
kdnr usw liegen vor …
Der Schnellstarter ist eigentlich nur für ne Online-Verbindung (E-Mail + WEB-Anwendung),
im HO sollte man selbst oder der AG eine BackUp-Lösung haben.
Da die vertraglich vereinbarte Leistung über einen längeren Zeitraum nur eingeschränkt zur Verfügung stand, bitte ich um eine kulante Gutschrift bzw. Entschädigung gemäß § 58 Telekommunikationsgesetz ( TKG ).
kdnr usw liegen vor …
Störung wurde gemeldet,
ist die jetzt behoben?
Weil für die Zeit, Störungsmeldung, Fehlerbeseitigung, können die Teamies ne Gutschrift buchen.
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vor 22 Tagen
Hallo @ms1896,
leider konnte ich dich telefonisch gerade nicht erreichen. Hinterlege doch gerne ein Zeitfenster, wann dir ein Gespräch gut passt.
Viele Grüße
Heike
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4
von
vor 22 Tagen
19:00 Uhr?
FYI @Heike B.
0
von
vor 22 Tagen
@ms1896
19:00 Uhr?
19:00 Uhr?
Eine gut vorgeschlagene Zeit von dir & die zeitliche Hochsprungstange habe ich wohl mehr als deutlich gerissen, tut mir leid. Wenn es für dich okay ist, melde ich mich morgen ab 15 Uhr bei dir. Lege es mir für die Zeit auf meinen Schirm.
Greetz
Stefan
von
vor 21 Tagen
Hallöchen @ms1896 besten Dank für unser Telefonat und deine Zeit. 🤗
Ich kann dich absolut verstehen, dass du aufgrund der langen Störungsbearbeitung gerne eine Wiedergutmachung haben möchtest. Zurecht! Das Anliegen wurde als komplexe Störungsbearbeitung deklariert, sodass dich der Kollege am 1. November 2025 noch mal anruft und sich nach dem Stand der Dinge erkundigt. Meine Bitte war, dass du ihn direkt einmal bezüglich der Gutschrift ansprichst, da es momentan noch in Bearbeitung ist. Ich möchte jetzt ungern vorweg greifen.
Sag mir hier einfach Bescheid, ob ihr gemeinsam eine Lösung gefunden habt. Sollte das nicht der Fall sein, dann telefonieren wir beide dazu noch mal. Ich bin zuversichtlich, dass wir hier einen positiven Abschluss finden werden. 😊
Aber super, dass dein Anschluss jetzt wieder funktioniert. 👍
Ich warte gespannt auf deine Rückmeldung.
Beste Grüße und einen schönen Abend wünscht Anne
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 22 Tagen
MagentaZuhause-Schnellstart
kdnr usw liegen vor …
Dann ist aber, so weit ich weiß, Gutschrift vermutlich ausgeschlossen.
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2
von
vor 22 Tagen
Dann ist aber, so weit ich weiß, Gutschrift vermutlich ausgeschlossen.
MagentaZuhause-Schnellstart
kdnr usw liegen vor …
Dann ist aber, so weit ich weiß, Gutschrift vermutlich ausgeschlossen.
Darum ja die Frage nach kulanter Gutschrift ;-)
von
vor 22 Tagen
Darum ja die Frage nach kulanter Gutschrift ;-)
Dann ist aber, so weit ich weiß, Gutschrift vermutlich ausgeschlossen.
Darum ja die Frage nach kulanter Gutschrift ;-)
Guteschrift und Entschädigung nach TKG sind ein Unterschied.
Evtl. kann trotz Ersatzlösung die gestellt wurde, wodurch die Entschädugung nach TKG entfällt, der monatliche Rechnungsbetrag für die Ausfallzeit gutgeschrieben werden. Aber das wird das team schon klären.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 22 Tagen
Ich bin langjähriger Telekom-Kunde und nutze aktuell Ihr bestmögliches bzw. teuerstes Tarifpaket, da mir eine stabile Verbindung im Homeoffice und beim Fernsehen sehr wichtig ist.
kdnr usw liegen vor …
Das bei der Bemessung nicht maßgeblich. Homeoffice machen viele seit Corona und Streaming muss man in der Zeit halt mal einschränken.
@ms1896
Das zur Verfügung stellen des Schnellstart-Routers ist doch schon eine Kulanz der Telekom. Dass das nicht den vollen Umfang der normalen Leitung ersetzen kann, ist klar.
Mit der Bereitstellung und Nutzung der Ersatzlösung entfällt dein Anspruch auf Entschädigung nach TKG . Du hättest da selbst eine Ersatzlösung finden müssen und die dann mit der Entschädigung finanzieren können.
Weitere Kulanz kannst du vielleicht von der Telekom mit einer Gutschrift auf die Grundgebühr für die Ausfalltage erwarten. Das sind aber nur ein paar Euro.
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Uneingeloggter Nutzer
von