Cashback fehlt in der Auftragsbestätigung

vor 4 Stunden

Hallo Telekom,

am 30.09.2026 habe ich einen MagentaZuhause DSL 100 Anschluss beauftragt. In der Auftragsbestätigung vom 07.10.2026 fehlt die Position Cashback bzw. jeglicher Hinweis darauf, dass der abgeschlossene Vertrag Cashback-berechtigt ist. Ich habe bereits mehrere Anläufe unternommen, um die schriftliche Bestätigung einzufordern. Nach Rücksprache mit einem anderen Mitarbeiter habe ich sogar per Upload den Screenshot aus dem Bestellprozess mit der Angabe des Cashback über 220 Euro an die Telekom übermittelt. Mehrmals erfolgten Zusagen über umgehende Rückmeldungen. Passiert ist nichts.

Ich halte es nicht für normal und richtig, dass die Angaben aus dem Bestellprozess in der Auftragsbestätigung unvollständig gelistet werden - speziell die fehlende Cashback-Vereinbarung.

Vor allem mit der in diesem Portal zu lesenden Häufigkeit des gleichen Problems sowie massiven Probleme der Einlösung der versprochenen Produktvorteile über die Magenta App erscheint es umso wichtiger, auf den korrekten Ausweis der zugrundeliegenden Konditionen wie im Bestellprozess angegeben zu bestehen. Ich erwarte daher umgehend die vollständige Bestätigung der im Bestellprozess ausgewiesenen Vertragskonditionen und hoffe auf eine einvernehmliche Regelung.

Hoffnungsvolle Grüße

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    • vor 4 Stunden

      FK88

      und hoffe auf eine einvernehmliche Regelung ohne Hinzuziehung der Bundesnetzagentur.

      Hallo Telekom,

      am 30.09.2026 habe ich einen MagentaZuhause DSL 100 Anschluss beauftragt. In der Auftragsbestätigung vom 07.10.2026 fehlt die Position Cashback bzw. jeglicher Hinweis darauf, dass der abgeschlossene Vertrag Cashback-berechtigt ist. Ich habe bereits mehrere Anläufe unternommen, um die schriftliche Bestätigung einzufordern. Die (vermeintliche) Unwissenheit der Mitarbeiter macht mich wirklich fassungslos. Der letzten Mitarbeiterin musste ich sogar den eigenen Tarif mit den Gutschriftsbestandteilen anhand der Telekom-Webseite erklären. Nach Rücksprache mit einem anderen Mitarbeiter habe ich sogar per Upload den Screenshot aus dem Bestellprozess mit der Angabe des Cashback über 220 Euro an die Telekom übermittelt. Mehrmals erfolgten Zusagen über umgehende Rückmeldungen. Passiert ist nichts.

      Ich halte es im Sinne eines seriösen Geschäftsablaufs nicht für normal und richtig, dass die Angaben aus dem Bestellprozess in der Auftragsbestätigung unvollständig gelistet werden - speziell die fehlende Cashback-Vereinbarung - und halte dies im übrigen zumindest zweifelhaft in der Vereinbarkeit mit Paragraf 5 UWG sowie den vorvertraglichen Anzeigepflichten.

      Vor allem mit der in diesem Portal zu lesenden Häufigkeit des gleichen Problems sowie massiven Probleme der Einlösung der versprochenen Produktvorteile über die Magenta App erscheint es umso wichtiger, auf den korrekten Ausweis der zugrundeliegenden Konditionen wie im Bestellprozess angegeben zu bestehen.

      Ich erwarte daher umgehend die vollständige Bestätigung der im Bestellprozess ausgewiesenen Vertragskonditionen und hoffe auf eine einvernehmliche Regelung ohne Hinzuziehung der Bundesnetzagentur.

      Hoffnungsvolle Grüße

      FK88

      und hoffe auf eine einvernehmliche Regelung ohne Hinzuziehung der Bundesnetzagentur.

      Kennst du Widerruf? Wenn was nicht passt? 

      Bitte lass mal die KI weg, womit du fein den Text vorgeschrieben bekommen hast . 

      Ausserdem 

      Cash back steht nicht explizit auf der Auftragsbestätigung. 

      Einfach später innerhalb der Aktion, mit der ersten Rechnung, den Cashback dann beantragen 

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    • vor 4 Stunden

      Aber siehe Hier

      Bestätigung vom teamie 

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