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Cashbackaktion der Telekom 100 €

11 months ago

Hallo,

Ich habe über Check24 einen Telekom Vertrag für Internet/TV abgeschlossen. Ja ich habe da auch ein Cashback erhalten. Jedoch wurde mir telefonisch von einem Mitarbeiter der Telekom das Cashback zugesagt, da Check 24 weder zu Use-what-you-sell noch zu corporate Benefits gehört. Auch steht in den Teilnahmebedingungen nichts von einem Ausschluß über Drittanbieter oder das es ein Abschluss direkt über die Telekom sein muss.  Andere Treads ergaben nur Lösungen, dass wohl der Abschlusszeitraum nicht stimmte. Dort wurden die Verträge jedoch auch über Check24 abgeschlossen.

 

Hat da jemand Erfahrung mit?

 

Lieben Dank schon mal im voraus 

520

28

    • 11 months ago

      Cyber1981

      Ja ich habe da auch ein Cashback erhalten.

      Ja ich habe da auch ein Cashback erhalten.
      Cyber1981
      Ja ich habe da auch ein Cashback erhalten.

      Und wo ist jetzt das Problem?

      0

    • Accepted Solution

      accepted by

      11 months ago

      Es gibt nur einen Rabatt.

      0

    • 11 months ago

      Zweimal abkassieren?

       

      Also Das sollte selbstverständlich sein,  dass dies nicht geht und die Zusage auch nur für einen Original, direkt bei der Deutschen Telekom abgeschlossenrn Vertrag gilt. 

      Fröhlich

       

       

      1

      Answer

      from

      11 months ago

      Das ist mitnichten selbstverständlich. Entscheidend ist doch, was in den Teilnahmebedingungen steht und nicht irgendein Empfinden oder ein bestimmtes Gefühl.

       

      "Breitband-Neukunden, die im Aktionszeitraum 14.03.2024 bis 24.04.2024 einen Breitbandtarif, mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten in den Tarifen MagentaZuhause oder MagentaZuhause mit MagentaTV, in den Bandbreiten M und L beauftragen (z.B.: MagentaZuhause L in den ersten 6 Monaten 19,95 €/mtl., danach 47.95 €/mtl., Bereitstellungspreis 69,95 €), erhalten unter den nachfolgend beschriebenen Bedingungen einen einmaligen Betrag in Höhe von 100 € (brutto) auf ihrem Girokonto gutgeschrieben.
      Ausgeschlossen sind MagentaZuhause Regio, for Friends-, Use-what-you-sell-, Tarifabschlüsse über Corporate Benefits und Kunden, die in den letzten drei Monaten einen Breitband-Anschluss bei der Telekom hatten.
      Die Gutschrift wird nicht in Verbindung mit einer monatlichen Grundpreisreduzierung gewährt, die mehr als 6 Monate 19,95 €/mtl. beträgt."

      Unlogged in user

      Answer

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    • 11 months ago

      0

    • 11 months ago

      Mhmm merkwürdig das ganze, ich stehe vor derselben Frage/Ablehnung.

      1. Warum sollte grundsätzlich ein Teilnehmen an verschiedenen Aktionen nicht möglich sein, wenn es nicht explizit ausgeschlossen ist?

      2. Wie bereits genannt steht doch nirgendwo in den TNB, dass Drittanbieter, bzw. explizit Check24 als Vermittler nicht zugelassen sind. Dort steht nur Corporate Benefits, Regional Tarife, UWYS etc. Zu UWYS finde ich etwas mit Vertriebspartner Login zu Eigenkonditionen etc, das trifft doch auch nicht auf Check24 zu? https://ebs01.telekom.de/use-what-you-sell/start.do

      3. Wie kommt ihr darauf, dass eine Teilnahme nur durch Abschluss direkt bei der Telekom gültig ist? Auch zu dieser Exklusivität steht doch nichts in den TNB?

       

      Alles in allem verstehe ich wirklich nicht an welcher Stelle genau hier angeblich gegen TNB verstoßen wird (also explizit welcher Punkt) um den Bonus zu erhalten) Selbst wenn es von der Telekom nicht so gewünscht war ist es halt nicht festgeschrieben? 

      teilnahmebedingungen-100-cashback-2024.pdf

      3

      Answer

      from

      11 months ago

      Hallo @Cyber1981,

       

      vielen Dank für deinen Beitrag. 🙂

       

      Ich habe leider nicht so erfreuliche Neuigkeiten für dich.

      Die Cashback-Aktion kann nicht gewährt werden, da mit Check24 keine Teilnahme an der Cashback-Aktion vereinbart wurde. Wir haben auf der Check24-Plattform das Angebot nicht beworben und keine Unterlagen zum Cashback zur Verfügung gestellt. Ich verstehe, wie ärgerlich das ist, aber ich hoffe, dass du die Rückmeldung nachvollziehen kannst.

       

      Liebe Grüße

      Maria

      Answer

      from

      11 months ago

      Die gleiche unsinnige Nachricht hat auch ein Familienangehöriger von mir erhalten.

       

      Ob man auf der "Check24-Plattform das Angebot nicht beworben" hat, kann dem Kunden doch vollkommen egal sein. Und ob die Telekom etwas mit Check24 vereinbart hat oder nicht, ändert nichts an der Lage, dass ausschließlich die Teilnahmebedingungen der Telekom für einen Neukunden gelten. Das sind absolut keine Argumente gegen das Cashback. Das ist mehr oder weniger ein lächerlicher Versuch, einem berechtigten Cashback-Bezieher willkürlich abzuwimmeln.

       

      Ausgeschlossen sind nur die folgenden Tarife/Kanäle: MagentaZuhause Regio, for Friends-, Use-what-you-sell-, Tarifabschlüsse über Corporate Benefits und Kunden, die in den letzten drei Monaten einen Breitband-Anschluss bei der Telekom hatten.

       

      Es wäre schön, wenn man einfach dem eigenen Rat an die eigenen Kunden folgen würde: die Aktion findet im Rahmen der Teilnahmebestimmungen statt.

       

      Answer

      from

      11 months ago

      Absolut das meinte ich ja ebenfalls mit meiner Aussage! Was hier von der Telekom erwünscht ist oder nicht ist eine andere Sache, ich kann im Nachhinein auch nicht mehr Nachverfolgen wo ich die Aktion "beworben" gesehen habe.

       

      Aber Fakt ist ja nunmal, dass ich gegen keinen Punkt der TNB verstoße, daher eiert ja der Support auch so rum statt eine klare Antwort zu geben - ich warte seit 3 Wochen trotz mehrfache Kontakt über diverse Kanäle. Daher hatte ich mich ja nun entschlossen das ganze mal im öffentlichen Forum zu posten.

       

      Die Kunden sind doch nicht dafür verantwortlich, wenn die Telekom eine CB-Aktion mit falschen/unvollständigen TNB ausschreibt. Mir ist nicht klar, wie ein riesiger Konzern wie die Telekom dieses Missgeschick jetzt nicht einfach einsehen kann, sondern seine neuen Kunden nun so vergraulen möchte, statt einfach die 100€ an die Kunden auszuzahlen und beim nächsten Mal andere TNB zu verwenden. 

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 11 months ago

      Genauso ist es. Deshalb kann ich nur ermutigen an der Sache dran zu bleiben! Es liegt auf der Hand, dass die Kunden über andere Vertriebskanäle (außer den ausgeschlossenen) ebenso berechtigt sind. Und das weiß die Telekom auch!

      2

      Answer

      from

      11 months ago

      Gottheit97

      Genauso ist es. Deshalb kann ich nur ermutigen an der Sache dran zu bleiben! Es liegt auf der Hand, dass die Kunden über andere Vertriebskanäle (außer den ausgeschlossenen) ebenso berechtigt sind. Und das weiß die Telekom auch!

      Genauso ist es. Deshalb kann ich nur ermutigen an der Sache dran zu bleiben! Es liegt auf der Hand, dass die Kunden über andere Vertriebskanäle (außer den ausgeschlossenen) ebenso berechtigt sind. Und das weiß die Telekom auch!

      Gottheit97

      Genauso ist es. Deshalb kann ich nur ermutigen an der Sache dran zu bleiben! Es liegt auf der Hand, dass die Kunden über andere Vertriebskanäle (außer den ausgeschlossenen) ebenso berechtigt sind. Und das weiß die Telekom auch!


      Woher weist du es denn?

      Answer

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      11 months ago

      Weil ich lesen kann. Bitte lies es doch selbst nach! Oben hatte ich den Text geteilt.

      Unlogged in user

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    • 10 months ago

      Wieso schreibt kein Telekom-Mitarbeiter mehr? Die Frage ist nach wie vor nicht geklärt!

      4

      Answer

      from

      10 months ago

      Wieso erledigt?

       

      Ist dieser klägliche Versuch tatsächlich die Erledigung?

      Zitat: "Die Cashback-Aktion kann nicht gewährt werden, da mit Check24 keine Teilnahme an der Cashback-Aktion vereinbart wurde. Wir haben auf der Check24-Plattform das Angebot nicht beworben und keine Unterlagen zum Cashback zur Verfügung gestellt. Ich verstehe, wie ärgerlich das ist, aber ich hoffe, dass du die Rückmeldung nachvollziehen kannst."

       

      Mit Verlaub, wenn das ernsthaft Argumente sein sollen, dann weiß ich leider auch nicht mehr. Das hat die Dame so von der Telekom weitergegeben ohne auch nur eine Minute darüber nachzudenken. Aber das kann man doch nicht allen Ernstes so stehen lassen. Für die Teilnahmebedingungen braucht man doch nur lesen können, das wird man doch wohl noch erwarten können? Quo vadis Deutschland!?

       

      Wenn du wenigstens ein Argument vorbringen könntest?

      Answer

      from

      10 months ago

      Gottheit97

      Wenn du wenigstens ein Argument vorbringen könntest?

       

       

      Wenn du wenigstens ein Argument vorbringen könntest?

      Gottheit97

       

       

      Wenn du wenigstens ein Argument vorbringen könntest?


      Ich muss überhaupt nichts vorbringen, das hat THC Team bereits getan.

      Answer

      from

      10 months ago

      Welches denn?

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 10 months ago

      Wenn es denn nur eines gäbe? Und bitte eines, welches sich an den TNB orientiert.

      0

    • 10 months ago

      Wo steht in den TNB geschrieben, dass Kunden, die den Vertrag über Check24 oder ähnlichen Vertragsportalen abgeschlossen haben, nicht caschbackberechtigt sind? Wo steht in den TNB geschrieben, dass die Bestellung nur über die Original-Telekom-Webseite erfolgen durfte? Wo steht in den TNB geschrieben, dass bei seinem Vertragsschluss ausdrücklich auf diese Aktion hingewiesen sein muss?

       

      Nirgends, aber ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.

       

      "TEILNAHMEBEDINGUNGEN „Cashback-Aktion“
      Die Cashback-Aktion (nachfolgend „Aktion“ genannt) wird veranstaltet von der Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend „Telekom“), Landgrabenweg 151, 53227 Bonn.
      AKTIONSBEDINGUNGEN
      Breitband-Neukunden, die im Aktionszeitraum 14.03.2024 bis 24.04.2024 einen Breitbandtarif, mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten in den Tarifen MagentaZuhause oder MagentaZuhause mit MagentaTV, in den Bandbreiten M und L beauftragen (z.B.: MagentaZuhause L in den ersten 6 Monaten 19,95 €/mtl., danach 47.95 €/mtl., Bereitstellungspreis 69,95 €), erhalten unter den nachfolgend beschriebenen Bedingungen einen einmaligen Betrag in Höhe von 100 € (brutto) auf ihrem Girokonto gutgeschrieben.
      Ausgeschlossen sind MagentaZuhause Regio, for Friends-, Use-what-you-sell-, Tarifabschlüsse über Corporate Benefits und Kunden, die in den letzten drei Monaten einen Breitband-Anschluss bei der Telekom hatten.
      Die Gutschrift wird nicht in Verbindung mit einer monatlichen Grundpreisreduzierung gewährt, die mehr als 6 Monate 19,95 €/mtl. beträgt.
      Zum Erhalt der Gutschrift ist eine Online-Registrierung, bis maximal 2 Monate nach Bereitstellung des neuen Anschlusses mit hochladen der ersten Rechnung über die MeinMagenta App (mit Klick auf Ihr Profil, „Cashback einlösen“), entsprechend den genannten Bedingungen erforderlich.
      1. TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
      1.1 Teilnahmeberechtigt sind private Endkunden ab 18 Jahren. Groß- und Einzelhändler sind - auch im Namen von Endkundengemeinschaften - nicht teilnahmeberechtigt.
      1.2 Im Falle der Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechtes oder einer Stornierung des Vertrages aus sonstigen Gründen entfällt der Anspruch auf eine Cashback-Zahlung. Eine Barauszahlung oder Übersendung eines Schecks ist ausgeschlossen.
      1.3 Zur Teilnahme an dieser Aktion sind nur Kunden berechtigt, die im Aktionszeitraum einen neuen Vertrag im Rahmen der genannten Aktionsbedingungen abschließen.
      2. AUSSCHLUSS VON DER AKTION
      2.1 Sollte die Rechnung nicht rechtzeitig und vollständig innerhalb des Registrierungszeitraumes eingereicht worden sein, entsteht kein Anspruch auf eine Cashback-Zahlung.
      2.2 Teilnehmer, die unvollständige Angaben registrieren und/oder unvollständige Belege einsenden, können von der Aktion ausgeschlossen werden. Dem Teilnehmer wird per E-Mail mitgeteilt, warum sein Antrag nicht genehmigt wurde. In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, sich neu zu registrieren – dies wird in der E-Mail mitgeteilt.
      2.3 Die Telekom behält sich das Recht vor, Rechnungen im Original anzufordern und in diese Einsicht zu nehmen, alle Registrierungen auf die Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen hin zu prüfen und gegebenenfalls fehlende Belege anzufordern.
      2.4 Die Telekom ist berechtigt, Teilnehmer von der Aktion auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen; falsche, irreführende oder betrügerische Angaben machen; sich unlauterer Hilfsmittel bedienen; die Aktion manipulieren oder dies versuchen; und/oder an der Aktion, öfter als nach diesen Teilnahmebedingungen erlaubt, teilnehmen oder dies versuchen.
      2.5 Liegt ein Ausschlussgrund vor, ist die Telekom - auch nachträglich - berechtigt, bereits ausgezahlte Gutschriften abzuerkennen und zurückzufordern.
      2.6 Im Falle endgültiger Vertragsrückabwicklung des Festnetzvertrages auf Grund einer Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechtes oder einer sonstigen, vom Kunden gewünschten Stornierung, verpflichtet sich der Teilnehmer dieser Aktion, die Cashback-Zahlung vollständig an die Telekom zurückzuüberweisen.
      3. HAFTUNG
      Die Telekom übernimmt keine Haftung dafür, dass die Registrierungs-Seite und etwaige Links verfügbar und von dem Teilnehmer technisch fehlerfrei und vollständig abrufbar sind. Insbesondere wird innerhalb der gesetzlichen Grenzen keine Haftung für Schäden und Verluste oder Löschungen von Daten, die sich aus technischen Störungen oder Verzögerungen, Viren oder ähnlichen Gründen ergeben, übernommen.
      4. DATENSCHUTZ
      Die Telekom wird die erhobenen Teilnehmerdaten, d.h. Namen, Adresse, E-Mail-Adresse, Vertragsrufnummern, Kundennummer, gültiges Zahlungskonto innerhalb der EU nur für die Durchführung der Aktion speichern und verarbeiten.
      Der Teilnehmer ist berechtigt, von der Teilnahme an der Aktion jederzeit zurückzutreten. Wenn die vorliegenden personenbezogenen Daten für die Durchführung der Aktion nicht mehr benötigt werden, wird die Telekom diese löschen bzw. sperren.
      5. SONSTIGES
      5.1 Nach erfolgreicher Prüfung der Registrierung wird der Cashback innerhalb von sechs Wochen auf das vom Kunden für den Vertrag hinterlegte Girokonto gutgeschrieben. Mit der Registrierung erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden. Alternativ zur Registrierung über die MeinMagenta App kann die Registrierung über telekom.de/festnetz-cashback-einloesen erfolgen.
      5.2 Die Telekom ist berechtigt, die Aktion vorzeitig zu beenden oder die Teilnahmebedingungen zu ändern. Dies gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt und für den Fall, dass eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen und/oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Bei einer Änderung der Teilnahmebedingungen wird der Teilnehmer umgehend per E-Mail über diese in Kenntnis gesetzt; dem Teilnehmer wird eine angemessene Frist eingeräumt, binnen derer er den neuen Teilnahmebedingungen widersprechen kann. Die geänderten Teilnahmebedingungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb der Frist widerspricht.
      5.3 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die rechtlich möglich ist und der unwirksamen inhaltlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken.
      5.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland."

       

      Dazu hätte ich nun gerne eine Antwort!

      0

    • 10 months ago

      Ich bin gespannt auf die zahleichen Argumente, die gegen eine Auszahlung sprechen. Gerne auch direkt von der Telekom!

      Irgendwann sollte man doch wenigstens so ehrlich sein und sich seinen Fehler eingestehen und womöglich in der Zukunft besser machen. Aber das hier, kann sich doch kein solides deutsches Unternehmen leisten.

      3

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      10 months ago

      Gottheit97

      Ich bin gespannt auf die zahleichen Argumente, die gegen eine Auszahlung sprechen. Gerne auch direkt von der Telekom! Irgendwann sollte man doch wenigstens so ehrlich sein und sich seinen Fehler eingestehen und womöglich in der Zukunft besser machen. Aber das hier, kann sich doch kein solides deutsches Unternehmen leisten.

      Ich bin gespannt auf die zahleichen Argumente, die gegen eine Auszahlung sprechen. Gerne auch direkt von der Telekom!

      Irgendwann sollte man doch wenigstens so ehrlich sein und sich seinen Fehler eingestehen und womöglich in der Zukunft besser machen. Aber das hier, kann sich doch kein solides deutsches Unternehmen leisten.

      Gottheit97

      Ich bin gespannt auf die zahleichen Argumente, die gegen eine Auszahlung sprechen. Gerne auch direkt von der Telekom!

      Irgendwann sollte man doch wenigstens so ehrlich sein und sich seinen Fehler eingestehen und womöglich in der Zukunft besser machen. Aber das hier, kann sich doch kein solides deutsches Unternehmen leisten.


      Äh. 
      Das Thema ist durch, da kannst noch seitenweise schreiben

       

      Gottheit97

      TEILNAHMEBEDINGUNGEN „Cashback-Aktion“ Die Cashback-Aktion (nachfolgend „Aktion“ genannt) wird veranstaltet von der Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend „Telekom“), Landgrabenweg 151, 53227 Bonn. AKTIONSBEDINGUNGEN Breitband-Neukunden, die im Aktionszeitraum 14.03.2024 bis 24.04.2024 einen Breitbandtarif, mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten in den Tarifen MagentaZuhause oder MagentaZuhause mit MagentaTV, in den Bandbreiten M und L beauftragen (z.B.: MagentaZuhause L in den ersten 6 Monaten 19,95 €/mtl., danach 47.95 €/mtl., Bereitstellungspreis 69,95 €), erhalten unter den nachfolgend beschriebenen Bedingungen einen einmaligen Betrag in Höhe von 100 € (brutto) auf ihrem Girokonto gutgeschrieben.

      TEILNAHMEBEDINGUNGEN „Cashback-Aktion“
      Die Cashback-Aktion (nachfolgend „Aktion“ genannt) wird veranstaltet von der Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend „Telekom“), Landgrabenweg 151, 53227 Bonn.
      AKTIONSBEDINGUNGEN
      Breitband-Neukunden, die im Aktionszeitraum 14.03.2024 bis 24.04.2024 einen Breitbandtarif, mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten in den Tarifen MagentaZuhause oder MagentaZuhause mit MagentaTV, in den Bandbreiten M und L beauftragen (z.B.: MagentaZuhause L in den ersten 6 Monaten 19,95 €/mtl., danach 47.95 €/mtl., Bereitstellungspreis 69,95 €), erhalten unter den nachfolgend beschriebenen Bedingungen einen einmaligen Betrag in Höhe von 100 € (brutto) auf ihrem Girokonto gutgeschrieben.
      Gottheit97
      TEILNAHMEBEDINGUNGEN „Cashback-Aktion“
      Die Cashback-Aktion (nachfolgend „Aktion“ genannt) wird veranstaltet von der Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend „Telekom“), Landgrabenweg 151, 53227 Bonn.
      AKTIONSBEDINGUNGEN
      Breitband-Neukunden, die im Aktionszeitraum 14.03.2024 bis 24.04.2024 einen Breitbandtarif, mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten in den Tarifen MagentaZuhause oder MagentaZuhause mit MagentaTV, in den Bandbreiten M und L beauftragen (z.B.: MagentaZuhause L in den ersten 6 Monaten 19,95 €/mtl., danach 47.95 €/mtl., Bereitstellungspreis 69,95 €), erhalten unter den nachfolgend beschriebenen Bedingungen einen einmaligen Betrag in Höhe von 100 € (brutto) auf ihrem Girokonto gutgeschrieben.

      Steht da Check24 . Nein also es gibt nichts 

      Answer

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      10 months ago

      Wenn dort Check24 beim Ausschluss stehen würde, gäbe es tatsächlich kein Cashback. Tatsächlich sind Check24, Verivox, Logitel,... nicht ausgeschlossen!

      Answer

      from

      10 months ago

      Gottheit97

      Gerne auch direkt von der Telekom!

      Gerne auch direkt von der Telekom!
      Gottheit97
      Gerne auch direkt von der Telekom!

      das ist doch die einzig relevante Ansage und das Team, also die Telekom, hat dir deine Anfrage hier abschlägig beschieden.

       

      Wenn du meinst dass die  Absage bezüglich Cashback nicht korrekt ist würde ich mich an deiner Stelle jetzt schriftlich an die Zentrale in Bonn wenden, alles andere hier in der Community bringt dich nicht weiter.

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