Cashbackbutton in der MeinMagenta App nicht zu finden

vor 21 Tagen

Sehr geehrtes Telekom-Team,

ich schloss am 19.06.2026 einen Vertrag "Magenta Zuhause L Young" über Check24, welcher am 06.07.2026 freigeschaltet wurde. Auf Check24 stand, dass ich innerhalb von 2 Monaten nach dem Erhalt meiner ersten Rechnung, welche ich am 14.07.2026 bekommen habe, in der MeinMagenta App 60 Euro Telekom-Bonus bekommen kann. Leider kann ich bei mir in der App keine Möglichkeit finden, meine Rechnung hochzuladen und das Cashback zu sichern. 

Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir bei meinem Anliegen behilflich sein könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Letzte Aktivität

vor einer Stunde

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 21 Tagen

      Scheinbar gibt es derzeit Probleme, wenn man es über die Webseite versucht kommt ein entsprechender Hinweis

      https://www.telekom.de/shop/aktionen/cashback-einloesen 

       

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    • vor 21 Tagen

      Hallo @Dugta,

       

      vielen Dank für deine Nachricht.

      Aktuell scheint es tatsächlich technische Probleme bei der Cashback-Einlösung zu geben. Gerne schauen wir uns deinen Fall gemeinsam an und unterstützen dich dabei.

      Teile uns bitte mit, wann wir dich am besten telefonisch erreichen können. Nenne uns dazu einfach ein passendes Zeitfenster, dann melden wir uns bei dir.

       

      Viele Grüße ^Khaled

       

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      2

      von

      vor 21 Tagen

      Hallo Khaled,

      danke für die Antwort. Ich habe heute bis 15/16 Uhr Zeit, wenn das passt.

      Viele Grüße

      0

      von

      vor 21 Tagen

      Hi @Dugta,

       

      wann erreichen wir dich denn in den nächsten Tagen?

       

      Schöne Grüße

      Sören

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einer Stunde

      Ich habe selbst seit Wochen immer wieder vergeblich in der App nach der Einlöseoption gesucht.

      Kaum war der Button jetzt endlich da, wird der Antrag direkt stur wegen „abgelaufener Frist“ abgelehnt!

      Dass Kunden wegen systemseitiger Störungen und intransparenter App-Führung um ihr Geld gebracht werden, grenzt an ein irreführendes Lockvogelangebot und unlauteren Wettbewerb (§ 5 UWG).

      Erst groß mit Boni werben, die Einlösung durch technische Hürden blockieren und sich dann auf Fristen berufen – das ist verbraucherschutzrechtlich hochgradig bedenklich.

      Ich erwarte vom @Telekom_hilft Team die manuelle Nachbuchung des zugesagten Cashbacks. Eigene IT-Probleme auf dem Rücken der Kunden auszutragen, ist ansonsten ein Fall für die Verbraucherzentrale und ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur.

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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