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Gelöst
Computerhilfe M nicht beauftragt
vor 7 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben uns bereits mehrfach telefonisch sowie schriftlich bei Ihnen gemeldet und Wiederspruch gegen Ihre Rechnung eingelegt.
Wir können leider nicht nachvollziehen, wieso uns ab März nach dem Besuch eines Technikers monatlich eine "Computerhilfe M" berechnet wird. Dieser hat mit keinem Wort erwähnt, dass wir einen kostenpflichtigen Monatsbeitrag abschließen, den wir noch nicht einmal benötigen. Zwar steht auf dem Servicenachweis "Fehler lt. Computerhilfe M behoben", eine Erklärung hierzu gab es allerdings nicht und der Begriff ist uns auch nicht geläufig gewesen. Als Kunde geht man davon aus, dass man im Nachinein eine "normale" Rechnung über berechtige, erbrachte Serviceleistungen bekommt.
Telefonisch sowie schriftlich haben wir bisher keine Rückmeldung erhalten, weshalb wir heute nach der Belastung des Rechnungsbetrages auf unserem Konto erneut telefonisch Kontakt mit Ihnen aufgenommen haben. Leider hatte ich eine sehr unfreundliche Mitarbeiterin am Telefon, die mir mehr oder weniger klar machen wollte, dass wir selber Schuld seien, da wir es ja nun erst jetzt gemerkt hätten und eine Stornierung nicht mehr möglich sei. Wir müssen die nächsten 24 Monate dafür zahlen. Ebenfalls teilte sie mir mit, dass bereits ein Schreiben per Mail an uns verschickt wurde. In unserem Mail Eingang können wir jedoch kein Schreiben von Ihnen finden.
Wir bitten deshalb noch einmal um Ihre Mithilfe, da wir mit dieser Situation höchst unzufrieden sind.
Kristin Hägerbäumer
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Akzeptierte Lösung
Inga Kristina J.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Inga Kristina J.
vor 7 Jahren
herzlich willkommen in unserer Community.
Ich habe einmal in Ihren Kundendaten nachgesehen. Die Computerhilfe M ist seit dem 22. März 2017 in Ihrem Vertrag aktiv. Die Auftragsbestätigung dazu ging am 21. März 2017 per Post an Sie heraus.
Der Auftrag für die Buchung der Computerhilfe M kam allerdings von dem Techniker, der am 18. März 2017 bei Ihnen war. Er hat notiert, dass er eine kostenpflichtige Fehlerbehebung Heimnetz durchgeführt hat, deren Kosten in dem Paket Computerhilfe M enthalten sind. Bei Widerruf der Computerhilfe M sollten stattdessen die erbrachten Leistungen nach Aufwand berechnet werden.
Ein Widerruf des Paketes innerhalb der 14-tägigen Frist ist allerdings nicht erfolgt. Das erste Schreiben, das die Computerhilfe M betrifft, ist vom 4. Juli 2017. Diese Reklamation wurde geprüft und abgelehnt, da sowohl die Auftragsbestätigung rausging, als auch der Servicenachweis des Technikers, in dem auf die Computerhilfe M hingewiesen wird, unterschrieben wurde.
Es tut mir leid, aber da kann ich wirklich nichts machen. Die Berechnung ist korrekt.
Viele Grüße Inga Kristina J.
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F_haeger
Antwort
von
Inga Kristina J.
vor 7 Jahren
Ich finde es sehr schade, dass anscheinend niemand meine Situation verstehen mag.
Nochmal: Ich habe eine Rechnung für die Reparatur einer Telefondose erwartet unabhängig von unserem normalen, gebuchten Monatstarif für den Internetvertrag. Diese natürlich auch gerne per Post. Ich finde es nicht akzeptabel, ohne weitere Information an den Kunden eine Computerhilfe "untergeschoben" zu bekommen und das mit einer 24 monatigen festen Laufzeit, die nur weil wir zu doof gewesen sind uns es zu spät gemerkt haben nicht mehr gekündigt werden kann...Wir haben keine Computerhilfe bei dem Techniker oder sonst wem bestellt und brauchen diese auch nicht. Ganz ehrlich verstehe ich auch nicht das Problem, wieso diese nicht mehr storniert werden kann und die normale Arbeit der Telefondosenreparatur berechnet wird..? Schließlich nutzen wir diese noch nicht einmal. Wahrscheinlich weil an der Computerhilfe mehr verdient wird als nur an der Reparatur...? Die Beträge der Rechnungen werden monatlich abgebucht und da wir einige Zeit im Guthaben gewesen sind, haben wir es leider nicht für nötig gehalten, sofort unsere Mail Rechnungen anzuschauen und haben es einfach nicht gemerkt. Aus dem Fehler haben wir nun gelernt und wissen, dass wir von der Telekom jede Rechnung sofort prüfen werden. Übrigens ist die besagte Rechnung zwei Monate alt gewesen, als wir den Einspruch eingelegt haben.
Geärgert haben wir uns nun sowieso genug, ob nun jemand unsere Situation verstehen mag oder nicht. 240,00 EUR ist eine Menge Geld, für eine Sache, die man nicht bestellt hat.
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