Computerhilfe S nicht bestsellt

vor 6 Jahren

Sehr geehrtes Team, mir ist aufgefallen, dass Sie neben dem von mir gebuchten Tarif Magenta Zuhause S einen Tarif Computerhilfe S in Rechnung stellen. Einen solchen Vertrag habe ich jedoch nicht abgeschlossen oder beauftragt. Ich erwarte daher die umgehende Rückerstattung der zuviel gezahlten Beträge von 5 x 5,95 € für die Monate April bis August sowie 2,98 € für März, somit insgesamt 32.73 €.

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7

    • vor 6 Jahren

      Auch dir ein freundliches Hallo @ hein mück 

       

      Hier im Forum kannst du keinen Auftrag wiederrufen. Mach´ das bitte über www.telekom.de/kontakt.

      Wobei, wenn ich mir deinen Post so ansehe, ich davon ausgehe, dass die Widerrufsfrist vorbei ist!

       

      schönes Wochenende

      0

    • vor 6 Jahren

      hein mück

      . . . . mir ist aufgefallen, . . . . . .


       . . . .  mir ist aufgefallen,  . . . . . .

      hein mück


       . . . .  mir ist aufgefallen,  . . . . . .


      Ich bin schockiert, wie lax und unregelmässig viele Leute die Abbuchungen (und die dahinterliegenden Rechnungen) von ihrem Bankkonto kontrollieren.

      4

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      hein mück

      Und ich bin noch geschockter, dasss ich hier einige Einträge von Kunden finde, denen die Computerhilfe S offensichtlich untergejubelt worden ist!

      Und ich bin noch geschockter, dasss ich hier einige Einträge von Kunden finde, denen die Computerhilfe S offensichtlich untergejubelt worden ist!

      hein mück

      Und ich bin noch geschockter, dasss ich hier einige Einträge von Kunden finde, denen die Computerhilfe S offensichtlich untergejubelt worden ist!


      Einfach am Telefon, einmal zu oft "Ja" gesagt Zwinkernd

      Einfach ne Störung gemeldet, (DSL syncron, Rechner online)

      und irgend ein Problem, was aus der Ferne gelößt werden kann.

      entweder wartet man auf den Service-Techniker, der das Problem mit ner Einzelleistung behebt (Anfahrt+Arbeitszeit)

      oder man sagt "Ja" und nimmt damit die Computer-Hilfe S in Anspruch.

      (hierdurch wird der Vertrag gültig, weil der Support, ja auch sofort eine Dienstleitung erbringt).

       

      Also jetzt mal zurückdenken, ob eine solche Dienstleitung benutzt wurde!

       

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Buster01

      Also jetzt mal zurückdenken, ob eine solche Dienstleitung benutzt wurde!

       

      Also jetzt mal zurückdenken, ob eine solche Dienstleitung benutzt wurde!

       

      Buster01

       

      Also jetzt mal zurückdenken, ob eine solche Dienstleitung benutzt wurde!

       


      Das ist gar nicht die Frage.

      Zunächst ist der Anruf bei der Servicehotline kostenlos.

      Wenn der Kunde dann nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass jetzt eine Zahlungspflichtige Dienstleistung entsteht, kann auch keine Zahlungspflicht entstehen.

       

      Und schon gar nicht kann daraus ein 24-Monatsvertrag abgeleitet werden.

       

       

       

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      hein mück

      Und ich bin noch geschockter, dasss ich hier einige Einträge von Kunden finde, denen die Computerhilfe S offensichtlich untergejubelt worden ist!

      Und ich bin noch geschockter, dasss ich hier einige Einträge von Kunden finde, denen die Computerhilfe S offensichtlich untergejubelt worden ist!

      hein mück

      Und ich bin noch geschockter, dasss ich hier einige Einträge von Kunden finde, denen die Computerhilfe S offensichtlich untergejubelt worden ist!


      Die Servicemitarbeiter der Telekom haben jeden Tag 270.000 Kundenkontakte!

      Da mag es vorkommen, dass manch einer sich übervorteilt fühlt!

      Ist also nur relativ!

       

      sG

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Jahren

      Hallo @hein mück,

      wie hier bereits erwähnt wurde, können wir den Widerruf nicht hier über die Community aufnehmen. Wurde uns das bereits schriftlich mitgeteilt? Ob eine Erstattung überhaupt möglich ist, müssten wir dann genauer prüfen. Da jeder Auftrag auch schriftlich bestätigt wird und in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht.

      Viele Grüße Türkan Ü.

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      Uneingeloggter Nutzer

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