Gelöst

Computerhilfe S zum 31.05.2020 gekündigt. Bestätigung der Kündigung zum 8.4.2022 erhalten

vor 5 Jahren

Weil mein Telefon und Internetanschluss von mindestens dem 3.3.2020 bis Mitte Mai nicht funktioniert hat und man auch nach zahlreichen Störungsmeldungen keine Lösung gefunden hat, habe ich bei einem Telefongespräch zugestimmt die Computerhilfe S in Anspruch zu nehmen, wenn diese das Problem lösen können. Leider konnten auch diese das Problem nicht lösen und ich habe diesen nutzlosen Dienst online zum 31.5.2020 wieder gekündigt, was auch anstandslos akzeptiert wurde. 

Nun habe ich eine Kündigungsbestätigung zum 8.4.2022 bekommen, mit der ich natürlich nicht einverstanden bin, zumal der Anschluss bei der Telekom eh zum 23. September diesen Jahres komplett gekündigt ist und von einem 2 Jahresabo keine Rede war.

 

Könnte sich jemand darum kümmern ?

 

 

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    • vor 5 Jahren

      Du hast doch sicherlich eine Auftragsbestätigung dazu bekommen wo auch die Laufzeit steht. Darauf hast du dann 14 Tage Zeit zu widerrufen.

      So wie es den Anschein hat sind diese 14 Tage schon vorbei und du hast daher auch die reguläre Laufzeit der Computerhilfe. Da diese nicht an einen Festnetzvertrag gebunden ist läuft sie auch weiter wenn du keinen Festnetzanschluss mehr hast.

       

      Ob es hier evtl. noch Kulanz gibt muss das Team prüfen.

      6

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Karin.Karla

      Ich habe ein Schreiben bekommen auf dem ich willkommen geheißen werde und man sich freut das ich mich für die Computerhilfe entschieden habe. Da steht keinerlei Laufzeit drauf. Und nun?

      Ich habe ein Schreiben bekommen auf dem ich willkommen geheißen werde und man sich freut das ich mich für die Computerhilfe entschieden habe. Da steht keinerlei Laufzeit drauf. 

       

      Und nun? 

      Karin.Karla

      Ich habe ein Schreiben bekommen auf dem ich willkommen geheißen werde und man sich freut das ich mich für die Computerhilfe entschieden habe. Da steht keinerlei Laufzeit drauf. 

       

      Und nun? 



      Dann schau noch einmal genau nach, es ist einfach so dass sie die 2 Jahre Laufzeit hat und bei Kündigung erfolgt diese zum Ende der MVLZ .

      Wie schon @Mister Burny  schrieb, du hättest widerrufen müssen nicht kündigen.

      Da dein Profil befüllt ist kann ja jemand vom Team nachschauen was los ist.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Karin.Karla

      Ich habe ein Schreiben bekommen auf dem ich willkommen geheißen werde und man sich freut das ich mich für die Computerhilfe entschieden habe. Da steht keinerlei Laufzeit drauf. Und nun?

      Ich habe ein Schreiben bekommen auf dem ich willkommen geheißen werde und man sich freut das ich mich für die Computerhilfe entschieden habe. Da steht keinerlei Laufzeit drauf. 

       

      Und nun? 

      Karin.Karla

      Ich habe ein Schreiben bekommen auf dem ich willkommen geheißen werde und man sich freut das ich mich für die Computerhilfe entschieden habe. Da steht keinerlei Laufzeit drauf. 

       

      Und nun? 


      Wahrscheinlich  waren in den Anlagen zu diesem Schreiben die AGB.

      Dort ist die Laufzeit und Kündigungsfrist nachzulesen.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Nein, da waren keine AGB

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Guten Abend, @Karin.Karla.

      Ich möchte ganz gerne telefonisch mit dir über diese Angelegenheit sprechen. Wann sagt dir ein Rückruf zu? Fröhlich

      Lieben Gruß,
      Klaudija D.

      4

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Karin.Karla

      (...) Da ich als Kleinunternehmerin (...)

      (...) Da ich als Kleinunternehmerin (...)
      Karin.Karla
      (...) Da ich als Kleinunternehmerin (...)

      Wurde der Vetrag als Kleinunternehmerin abgeschlossen oder als Privatkundin? Als Unternehmerin hättest Du m.W. kein Widerrufsrecht. Als Privatkundin hättest Du auch jetzt noch ein Widerrufsrecht sofern Du nicht rechtswirksam über das Widerrufsrecht aufgeklärt wurdest. Es genügt nicht wenn das Widerrufsrecht im Kleingedruckten steht, es muss sichtbar im Vertrag stehen.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @wizer 

      Die Widerrufsbelehrung ist bei der Telekom Bestandteil der Auftragsbestätigung und diese hat @Karin.Karla , gemäß ihrer Aussage, nicht erhalten.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Ich habe nun alles mit einer freundlichen Mitarbeiterin der Telekom zu meiner Zufriedenheit geklärt.

       

      Vielen Dank! 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Hallo @Karin.Karla und entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.

      Ich habe es soeben telefonisch bei Ihnen versucht.

      Wann würde Ihnen ein Rückruf am besten passen?

      Viele Grüße
      Dean B.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      Ich habe nun alles mit einer freundlichen Mitarbeiterin der Telekom zu meiner Zufriedenheit geklärt.

       

      Vielen Dank! 

      0

    • vor 5 Jahren

      @Karin.Karla,

      es freut mich das alles geklärt werden konnte. Danke für die Rückmeldung.

      Viele Grüße
      Dean B.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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