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Datensicherungsintervalle Telekom-Server Kundendaten
7 years ago
Hallo T-Team, ich wüsste gerne, ob es Angaben zu den Datensicherungsintervallen bei den auf den Telekom-Servern gespeicherten Kundendaten gibt. Einfacher gesagt, kann man davon ausgehen, dass die Sicherungsintervalle und -Methoden den geltenden Datenschutzvorgaben entsprechen? Dann wären die dort hinterlegten Daten ja im Prinzip "in einem separaten Brandschutzabschnitt" gesichert (wo auch immer ich diese Vorschrift in dem ganzen Datenschutz-Gedöns gelesen hab......). Bei mir steht jedenfalls kein Telekom-Server...:-).
Grüße, Harald
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7 years ago
Mir wird gar nicht so ganz klar um welche Daten es Dir geht.
Geht es um Daten die Du im Kundencenter findest?
Oder geht es um Dateien, die Du in der MagentaCLOUD findest oder E-Mails, die auf den E-Mail-Servern rumliegen?
(Ob Du eine Antwort auf Deine Frage von der Telekom erhalten kannst ist noch einmal ein ganz anderes Thema)
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from
7 years ago
Ich denke der TE geht eher davon aus, dass eine Festplatte im Rechenzentrum abraucht. Da wird es sicherlich ein Backup geben...
Ich denke der TE geht eher davon aus, dass eine Festplatte im Rechenzentrum abraucht.
Da wird es sicherlich ein Backup geben...
Das auf jedenfall.
Das meint ich ja mit, um den technischen Betrieb sicherzustellen.
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from
7 years ago
Datenschutz beinhaltet sicher, ..., aber eben auch, dass die Daten vor Verlust geschützt werden müssen.
Datenschutz beinhaltet sicher, ..., aber eben auch, dass die Daten vor Verlust geschützt werden müssen.
Das ist eine Komponente des Datenschutzes wenn es darum geht, dass Deine Daten z.B. vor mir geschützt werden, sodass ich Deine Daten nicht löchen oder verfälschen kann
https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz
Wenn es darum geht, Vorkehrungen zu treffen, dass ein Hardwaredefekt möglichst keine Auswirkungen hat, dann spricht man eigentlich nicht von Datenschutz.
Das beantwortet Deine eigentliche Frage aber nicht. Und die Antwort auf Deine Frage - ich bin mir nicht sicher, ob die Telekom da in ihre betrieblichen Abläufe reinschauen lässt.
Auch ist es so, dass das normalerweise ein mehrstufiger Prozess ist: Dateien liegen meist hochverfügbar vor, heißt sie sind im laufenden Betrieb nicht nur auf einer einzigen Festplatte vorhanden. Das was man eigentlich als Backup bezeichnet dürfte vor allem in Schwachlastphasen erfolgen, also z.B. irgendwann nach Mitternacht.
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7 years ago
Mit dem Wissen darüber, macht man sich unnötig angreibar(er), wenn jemand es darauf anlegt möglichst großen Schaden anzurichten.
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from
7 years ago
ich habe Ihre Frage an die Fachseite weitergeleitet.
Sobald ich von den Kollegen eine Antwort erhalte, werde ich die Information an Sie weiterleiten.
Lieben Gruß Melanie B.
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7 years ago
Grüße, Harald
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from
7 years ago
leider habe ich noch keine Rückantwort erhalten.
Ich bin weiterhin an der Sache dran.
Bitte haben Sie noch etwas Geduld.
Lieben Gruß Melanie B.
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Accepted Solution
accepted by
7 years ago
hier die Antwort für Sie:
Die Daten werden grundsätzlich in Deutschland und im europäischen Ausland verarbeitet. Findet eine Verarbeitung der Daten in Ausnahmefällen auch in Ländern außerhalb der Europäischen Union (also in sog. Drittstaaten) statt, geschieht dies, soweit der Kunde hierin ausdrücklich eingewilligt hat oder es für unsere Leistungserbringung dem Kunden gegenüber erforderlich ist oder es gesetzlich vorgesehen ist (Art. 49 DSGVO).
Darüber hinaus erfolgt eine Verarbeitung der Daten in Drittstaaten nur, soweit durch bestimmte Maßnahmen sichergestellt ist, dass hierfür ein angemessenes Datenschutzniveau besteht (z.B. Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission oder sog. geeignete Garantien, Art. 44ff. DSGVO).
Grundsätzlich werden die Daten täglich mehrfach redundant gespeichert und die Datenverarbeitung erfolgt über zertifizierte Prozesse (dies schließt physische Sicherungsmechanismen wie räumlich getrennte Serverräume ein).
Lieben Gruß Melanie B.
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from
7 years ago
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from
7 years ago
Von wegen ominöser Geheimniskrämerei, wie hier zum Teil befürchtet wurde. Die Antwort ist genau das, was ich erfahren wollte.
Schön, dass die Antwort Dich zufriedenstellt. Auch wenn sie bei genauer Betrachtung Deine Frage gar nicht beantwortet und keine neue Info bringt dazu wie das mit der Speicherung/Backup tatsächlich läuft. Aber wenn man das genau wissen will wie das läuft, dann muss man sich selbst eine entsprechende Lösung basteln.
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7 years ago
danke, dass Du meine Fragestellung für mich interpretierst. Aber ich kann Dich beruhigen, ich wollte lediglich genau das wissen, was Melanie mir mitgeteilt hat, nämlich wie oft die Daten gesichert werden und ob sie in getrennten Serverräumen gespeichert werden. Niemand wird von mir fordern, dass ich weiß, "wie das mit dem Backup tatsächlich läuft". Und deshalb interessiert mich das genausowenig, wie wann der Telekom-Mitarbeiter zwischendurch aufs Klo geht. Mir reichen die übrigen sinnlosen Verpflichtungen aus der Deppenschutzgrundverunordnung voll und ganz, um mich von meiner existenzsichernden Arbeit abzuhalten.
Ach ja: noch ein ergänzender Hinweis zum Begriff "Datenschutz": in Art.1 Absatz 3 der DSGVO steht drin, worauf es in Wirklichkeit ankommt: "Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden." Es sollen also nicht etwa in erster Linie die Personen oder deren Daten geschützt werden, sondern in erster Linie der freie Datenverkehr. Prost Mahlzeit und viele Grüße, Harald
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Accepted Solution
accepted by
7 years ago
danke, dass Du meine Fragestellung für mich interpretierst. Aber ich kann Dich beruhigen, ich wollte lediglich genau das wissen, was Melanie mir mitgeteilt hat, nämlich wie oft die Daten gesichert werden und ob sie in getrennten Serverräumen gespeichert werden. Niemand wird von mir fordern, dass ich weiß, "wie das mit dem Backup tatsächlich läuft". Und deshalb interessiert mich das genausowenig, wie wann der Telekom-Mitarbeiter zwischendurch aufs Klo geht. Mir reichen die übrigen sinnlosen Verpflichtungen aus der Deppenschutzgrundverunordnung voll und ganz, um mich von meiner existenzsichernden Arbeit abzuhalten.
Ach ja: noch ein ergänzender Hinweis zum Begriff "Datenschutz": in Art.1 Absatz 3 der DSGVO steht drin, worauf es in Wirklichkeit ankommt: "Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden." Es sollen also nicht etwa in erster Linie die Personen oder deren Daten geschützt werden, sondern in erster Linie der freie Datenverkehr. Prost Mahlzeit und viele Grüße, Harald
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