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DeutschlandLAN AGB 5.1 Weitergabe an Dritte
6 years ago
Guten Tag,
wir haben folgende Situation:
Ein Kunde möchte als Bauherr Internet für die Liegschaft beantragen und dieses den Bewohnern vor Ort "kostenfrei" zur Verfügung stellen. Es handelt sich um ca. 50 Wohnungen, Ziel ist es, eine Grundversorgung von Internet im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues zu realisieren. Die Bewohner bekommen einzelne Zugänge, das WLAN ist verschlüsselt und nicht "open".
Nach Definition handelt es sich somit nicht um eine "öffentliches Drahtlosnetzwerk" da es nur von einen definierten Personenkreis genutzt werden kann.
Der Grundgedanke war die Nutzung eines DeutschlandLAN Premium Tarifes.
Nun ist in den AGBs dieses Tarifes unter 5.1 die Weitergabe an Dritte geregelt.
Dort heisst es:
5 Nutzung durch Dritte
5.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die überlassenen Leistungen
Dritten zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu
überlassen oder an Dritte weiterzugeben oder unter Einsatz der von
der Telekom überlassenen Leistungen selbst als Anbieter von
Telekommunikationsdiensten aufzutreten und Telekommunikationsleistungen,
Vermittlungs- oder Zusammenschaltungsleistungen
gegenüber Dritten anzubieten.
Meine Kernfrage ist: Welche Verträge sind ohne diese Klausel?
Welchen Tarif kann ich dem Kunde anbieten?
Ist der genannte Fall eine Weitergabe an Dritte in diesem Sinn?
Was würdet ihr machen?
Hab ihr änliche Situationen schonmal gehabt?
Ich konnte keinen ähnlichen Fall im internet finden - die Suchbegriffe sind auch blöd.
Vielen Dank für alle Infos zum Sachverhalt.
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6 years ago
so eine Nutzung ist bei diesem, oder auch ähnlichen Tarifen, nicht vorgesehen. Wie die ABG's dies ja auch schon besagen.
Technisch wäre das so auch nicht realisierbar.
Vorgesehen bei Mehrfamilienhäusern ist jeweils ein eigener Anschluss pro Wohnung.
Viele Grüße Martina Ha.
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