Downgrade innerhalb Widerrufsfrist?

vor einem Monat

Guten Abend zusammen,

ich erkläre mal kurz den Hintergrund:

Ich hatte letzte Woche meinen Telekom-Vertrag gekündigt um die automatische Verlängerung mit schlechteren Konditionen zu vermeiden. Wie gewohnt wurde ich dann auch ziemlich schnell vom Kundenservice kontaktiert. Dieser hat mir auch ein ganz gutes Angebot gemacht (darf man das hier explizit nennen?). Im Nachhinein muss ich aber sagen, dass ich mich habe ein wenig überrumpeln lassen. Ich habe nämlich nun eine 100er Leitung statt einer 50er. Während der letzten Tage kam ich immer wieder zu der Überzeugung, dass mir eine 50er eigentlich dicke gereicht hätte.

Daher nun die Frage aus dem Titel: Kann man während der Widerrufsfrist noch ohne enormen Aufwand/ Kosten ein Downgrade durchführen lassen? Bzw. von welcher monatlichen Kostendifferenz kann man hier überhaupt grob ausgehen?

Die Geschwindigkeit wurde direkt schon vergangenen Samstag umgestellt (am externen Verteilerkasten) und der neue Vertrag aktiv. Laut Belehrung müsste ich für bereits erfolgte Aufwände anteilig aufkommen, wenn die Leistungserbringung bereits während der Frist erfolgt ist. Wenn ich also für eine erneute Umstellung einen Techniker bezahlen müsste, würde das finanziell natürlich überhaupt keinen Sinn mehr machen.

Was meint ihr?

Viele Grüße 

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    • vor einem Monat

      Du hast einen gültigen Vertrag und kannst daher erst am Ende eine Downgrade vornehmen. 

      Dir bleibt nur der Widerruf, wenn dir das Angebot doch nicht zusagt. 

      3

      Antwort

      von

      vor einem Monat

      Hallo @Dani990,

       

      danke für deinen Beitrag hier, gerne helfe ich.

       

      Hier schließe ich mich @Kugic an, ein Downgrade ist erst zum Ende

      der Mindestlaufzeit möglich. Ein Tarif mit kleinerer Bandbreite ist nur

      möglich, wenn der jetzige Vertrag widerrufen wird und ein neuer 

      abgeschlossen wird. Beachte bitte, dass dann aber eventuelle Sonder-

      Konditionen, die jetzt bestehen, verloren gehen. 

       

      Mit freundlichen Grüßen

      Manuel 

      Antwort

      von

      vor einem Monat

      Manuel D.

      Beachte bitte, dass dann aber eventuelle Sonder-

      Konditionen, die jetzt bestehen, verloren gehen. 

      Hallo @Dani990,

       

      danke für deinen Beitrag hier, gerne helfe ich.

       

      Hier schließe ich mich @Kugic an, ein Downgrade ist erst zum Ende

      der Mindestlaufzeit möglich. Ein Tarif mit kleinerer Bandbreite ist nur

      möglich, wenn der jetzige Vertrag widerrufen wird und ein neuer 

      abgeschlossen wird. Beachte bitte, dass dann aber eventuelle Sonder-

      Konditionen, die jetzt bestehen, verloren gehen. 

       

      Mit freundlichen Grüßen

      Manuel 

      Manuel D.

      Beachte bitte, dass dann aber eventuelle Sonder-

      Konditionen, die jetzt bestehen, verloren gehen. 

      Nach einem Widerruf wird zunächst der vorige Zustand wieder hergestellt und der heißt: Kündigung.

      Was, wenn bis der Widerruf durch ist, das Vertragsende erreicht ist 😳

      0

      Antwort

      von

      vor einem Monat

      Manuel D.

      Beachte bitte, dass dann aber eventuelle Sonder-

      Konditionen, die jetzt bestehen, verloren gehen. 

       

      Hallo @Dani990,

       

      danke für deinen Beitrag hier, gerne helfe ich.

       

      Hier schließe ich mich @Kugic an, ein Downgrade ist erst zum Ende

      der Mindestlaufzeit möglich. Ein Tarif mit kleinerer Bandbreite ist nur

      möglich, wenn der jetzige Vertrag widerrufen wird und ein neuer 

      abgeschlossen wird. Beachte bitte, dass dann aber eventuelle Sonder-

      Konditionen, die jetzt bestehen, verloren gehen. 

       

      Mit freundlichen Grüßen

      Manuel 

      Manuel D.

      Beachte bitte, dass dann aber eventuelle Sonder-

      Konditionen, die jetzt bestehen, verloren gehen. 

       

      @Manuel D. 

      beachte bitte, dass bei einem Widerruf die Kündigung wieder in Kraft tritt und der Vertrag nicht mehr mit anderen Konditionen verlängert werden kann.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Monat

      Dani990

      Kann man während der Widerrufsfrist noch ohne enormen Aufwand/ Kosten ein Downgrade durchführen lassen?

      Guten Abend zusammen,

      ich erkläre mal kurz den Hintergrund:

      Ich hatte letzte Woche meinen Telekom-Vertrag gekündigt um die automatische Verlängerung mit schlechteren Konditionen zu vermeiden. Wie gewohnt wurde ich dann auch ziemlich schnell vom Kundenservice kontaktiert. Dieser hat mir auch ein ganz gutes Angebot gemacht (darf man das hier explizit nennen?). Im Nachhinein muss ich aber sagen, dass ich mich habe ein wenig überrumpeln lassen. Ich habe nämlich nun eine 100er Leitung statt einer 50er. Während der letzten Tage kam ich immer wieder zu der Überzeugung, dass mir eine 50er eigentlich dicke gereicht hätte.

      Daher nun die Frage aus dem Titel: Kann man während der Widerrufsfrist noch ohne enormen Aufwand/ Kosten ein Downgrade durchführen lassen? Bzw. von welcher monatlichen Kostendifferenz kann man hier überhaupt grob ausgehen?

      Die Geschwindigkeit wurde direkt schon vergangenen Samstag umgestellt (am externen Verteilerkasten) und der neue Vertrag aktiv. Laut Belehrung müsste ich für bereits erfolgte Aufwände anteilig aufkommen, wenn die Leistungserbringung bereits während der Frist erfolgt ist. Wenn ich also für eine erneute Umstellung einen Techniker bezahlen müsste, würde das finanziell natürlich überhaupt keinen Sinn mehr machen.

      Was meint ihr?

      Viele Grüße 

      Dani990
      Kann man während der Widerrufsfrist noch ohne enormen Aufwand/ Kosten ein Downgrade durchführen lassen?

      Du kannst währen der Widerrufsfrist nen Widerruf einlegen, dann wird der alte Zustand wieder hergestellt mit deinem alten Vertrag und die Kündigung die du ausgesprochen hast sollte dann auch zum entsprechenden Datum greifen.

      Wenn alles zurückabgewickelt wurde kannst neu verhandeln

      Ob du dann ein gutes Angebot bekommst wenn du die selbe Bandbreite weiter nutzt ist schwer zu beurteilen. 

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    • vor einem Monat

      Dani990

      um die automatische Verlängerung mit schlechteren Konditionen zu vermeiden

      Guten Abend zusammen,

      ich erkläre mal kurz den Hintergrund:

      Ich hatte letzte Woche meinen Telekom-Vertrag gekündigt um die automatische Verlängerung mit schlechteren Konditionen zu vermeiden. Wie gewohnt wurde ich dann auch ziemlich schnell vom Kundenservice kontaktiert. Dieser hat mir auch ein ganz gutes Angebot gemacht (darf man das hier explizit nennen?). Im Nachhinein muss ich aber sagen, dass ich mich habe ein wenig überrumpeln lassen. Ich habe nämlich nun eine 100er Leitung statt einer 50er. Während der letzten Tage kam ich immer wieder zu der Überzeugung, dass mir eine 50er eigentlich dicke gereicht hätte.

      Daher nun die Frage aus dem Titel: Kann man während der Widerrufsfrist noch ohne enormen Aufwand/ Kosten ein Downgrade durchführen lassen? Bzw. von welcher monatlichen Kostendifferenz kann man hier überhaupt grob ausgehen?

      Die Geschwindigkeit wurde direkt schon vergangenen Samstag umgestellt (am externen Verteilerkasten) und der neue Vertrag aktiv. Laut Belehrung müsste ich für bereits erfolgte Aufwände anteilig aufkommen, wenn die Leistungserbringung bereits während der Frist erfolgt ist. Wenn ich also für eine erneute Umstellung einen Techniker bezahlen müsste, würde das finanziell natürlich überhaupt keinen Sinn mehr machen.

      Was meint ihr?

      Viele Grüße 

      Dani990
      um die automatische Verlängerung mit schlechteren Konditionen zu vermeiden

      Es gibt übrigens keine automatische Verlängerung um 12 Monate mehr.

      Mittlerweile kann man nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jederzeit auf in einem Monat kündigen

      Dani990

      Ich habe nämlich nun eine 100er Leitung statt einer 50er.

      Guten Abend zusammen,

      ich erkläre mal kurz den Hintergrund:

      Ich hatte letzte Woche meinen Telekom-Vertrag gekündigt um die automatische Verlängerung mit schlechteren Konditionen zu vermeiden. Wie gewohnt wurde ich dann auch ziemlich schnell vom Kundenservice kontaktiert. Dieser hat mir auch ein ganz gutes Angebot gemacht (darf man das hier explizit nennen?). Im Nachhinein muss ich aber sagen, dass ich mich habe ein wenig überrumpeln lassen. Ich habe nämlich nun eine 100er Leitung statt einer 50er. Während der letzten Tage kam ich immer wieder zu der Überzeugung, dass mir eine 50er eigentlich dicke gereicht hätte.

      Daher nun die Frage aus dem Titel: Kann man während der Widerrufsfrist noch ohne enormen Aufwand/ Kosten ein Downgrade durchführen lassen? Bzw. von welcher monatlichen Kostendifferenz kann man hier überhaupt grob ausgehen?

      Die Geschwindigkeit wurde direkt schon vergangenen Samstag umgestellt (am externen Verteilerkasten) und der neue Vertrag aktiv. Laut Belehrung müsste ich für bereits erfolgte Aufwände anteilig aufkommen, wenn die Leistungserbringung bereits während der Frist erfolgt ist. Wenn ich also für eine erneute Umstellung einen Techniker bezahlen müsste, würde das finanziell natürlich überhaupt keinen Sinn mehr machen.

      Was meint ihr?

      Viele Grüße 

      Dani990
      Ich habe nämlich nun eine 100er Leitung statt einer 50er.

      Vermutlich ist die 50er nicht ubedingt viel günstiger als das Ugrade auf 100

      0

    • vor einem Monat

      Hallo zusammen,

      vielen herzlichen Dank für eure Antworten und die gegebenen Infos. Also scheint es definitiv nicht so einfach zu sein wie gedacht.

      In Bezug auf die Rückabwicklung bin ich nun schon deutlich schlauer. Sind denn die Techniker-Einsätze für das Umstellen das "Risiko" der Telekom oder könnte hier eine Art Schadensersatz/ Aufwandpauschale o.ä. auf mich zukommen?

      0

      1

      Antwort

      von

      vor einem Monat

      Dani990

      Sind denn die Techniker-Einsätze für das Umstellen das "Risiko" der Telekom

      Hallo zusammen,

      vielen herzlichen Dank für eure Antworten und die gegebenen Infos. Also scheint es definitiv nicht so einfach zu sein wie gedacht.

      In Bezug auf die Rückabwicklung bin ich nun schon deutlich schlauer. Sind denn die Techniker-Einsätze für das Umstellen das "Risiko" der Telekom oder könnte hier eine Art Schadensersatz/ Aufwandpauschale o.ä. auf mich zukommen?

      Dani990
      Sind denn die Techniker-Einsätze für das Umstellen das "Risiko" der Telekom

      Ja.

      Dani990

      oder könnte hier eine Art Schadensersatz/ Aufwandpauschale o.ä. auf mich zukommen?

      Hallo zusammen,

      vielen herzlichen Dank für eure Antworten und die gegebenen Infos. Also scheint es definitiv nicht so einfach zu sein wie gedacht.

      In Bezug auf die Rückabwicklung bin ich nun schon deutlich schlauer. Sind denn die Techniker-Einsätze für das Umstellen das "Risiko" der Telekom oder könnte hier eine Art Schadensersatz/ Aufwandpauschale o.ä. auf mich zukommen?

      Dani990
      oder könnte hier eine Art Schadensersatz/ Aufwandpauschale o.ä. auf mich zukommen?

      Normalerweise nicht.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Monat

      @Nicole G. ich habe gesehen, dass du einem Nutzer vor einigen Jahren bei einem ähnlichen Fall helfen konntest. Wäre das auch in meinem Fall möglich oder ist das auf Grund der speziellen Konditionen der Kundenrückgewinnung hier nicht möglich?

      Viele Grüße 

      0

      3

      Antwort

      von

      vor einem Monat

      Hallo @Dani990,

       

      leider kann auch Nicole hier nicht viel machen tut mir leid. Das, was mein Kollege Manuel schon meinte, ist der einzige Weg. Jedoch fallen da die Sonderkonditionen weg.

       

      Tut mir leid. 😕

       

      Beste Grüße

      Umut

      0

      Antwort

      von

      vor einem Monat

      Hallo @Umut C. ,

      sorry, ich hatte übersehen, dass Manuel auch im Telekom-hilft-Team ist. Ich habe den Punkt mit den Sonderkonditionen aber ehrlicherweise nicht ganz verstanden. Meint ihr damit, dass mich im Falle eines Widerrufs die Kundenrückgewinnung nicht nochmals kontaktieren würde und ich bei allen anderen Ansprechpartnern sehr wahrscheinlich (deutlich) schlechtere Angebote bekommen würde?

      Ich habe meinen alten Telekom-Vertrag jedenfalls über einen anderen Anbieter samt Portierung der Festnetznummer kündigen lassen. Bei diesem habe ich schon längst wieder widerrufen. Ich weiß daher gar nicht, ob bei einem Widerruf meines neuen Telekom-Vertrags die Kündigung noch bestand hätte oder der alte Vertrag erstmal wieder weiterlaufen würde.

      0

      Antwort

      von

      vor einem Monat

      Hallo @Dani990,

      Dani990

      Ich habe den Punkt mit den Sonderkonditionen aber ehrlicherweise nicht ganz verstanden.

      Hallo @Umut C. ,

       

      sorry, ich hatte übersehen, dass Manuel auch im Telekom-hilft-Team ist. Ich habe den Punkt mit den Sonderkonditionen aber ehrlicherweise nicht ganz verstanden. Meint ihr damit, dass mich im Falle eines Widerrufs die Kundenrückgewinnung nicht nochmals kontaktieren würde und ich bei allen anderen Ansprechpartnern sehr wahrscheinlich (deutlich) schlechtere Angebote bekommen würde?

       

       

      Ich habe meinen alten Telekom-Vertrag jedenfalls über einen anderen Anbieter samt Portierung der Festnetznummer kündigen lassen. Bei diesem habe ich schon längst wieder widerrufen. Ich weiß daher gar nicht, ob bei einem Widerruf meines neuen Telekom-Vertrags die Kündigung noch bestand hätte oder der alte Vertrag erstmal wieder weiterlaufen würde.

       
      Dani990
      Ich habe den Punkt mit den Sonderkonditionen aber ehrlicherweise nicht ganz verstanden.

      das bedeutet, dass wenn du z.B. die ersten sechs Monate einen billigeren Preis hast, dass das dann wegfallen würde.

       

       

      Grüße Detlev

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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