Downgrade innerhalb Widerrufsfrist?
vor einem Monat
Guten Abend zusammen,
ich erkläre mal kurz den Hintergrund:
Ich hatte letzte Woche meinen Telekom-Vertrag gekündigt um die automatische Verlängerung mit schlechteren Konditionen zu vermeiden. Wie gewohnt wurde ich dann auch ziemlich schnell vom Kundenservice kontaktiert. Dieser hat mir auch ein ganz gutes Angebot gemacht (darf man das hier explizit nennen?). Im Nachhinein muss ich aber sagen, dass ich mich habe ein wenig überrumpeln lassen. Ich habe nämlich nun eine 100er Leitung statt einer 50er. Während der letzten Tage kam ich immer wieder zu der Überzeugung, dass mir eine 50er eigentlich dicke gereicht hätte.
Daher nun die Frage aus dem Titel: Kann man während der Widerrufsfrist noch ohne enormen Aufwand/ Kosten ein Downgrade durchführen lassen? Bzw. von welcher monatlichen Kostendifferenz kann man hier überhaupt grob ausgehen?
Die Geschwindigkeit wurde direkt schon vergangenen Samstag umgestellt (am externen Verteilerkasten) und der neue Vertrag aktiv. Laut Belehrung müsste ich für bereits erfolgte Aufwände anteilig aufkommen, wenn die Leistungserbringung bereits während der Frist erfolgt ist. Wenn ich also für eine erneute Umstellung einen Techniker bezahlen müsste, würde das finanziell natürlich überhaupt keinen Sinn mehr machen.
Was meint ihr?
Viele Grüße
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vor einem Monat
Du hast einen gültigen Vertrag und kannst daher erst am Ende eine Downgrade vornehmen.
Dir bleibt nur der Widerruf, wenn dir das Angebot doch nicht zusagt.
3
Antwort
von
vor einem Monat
Hallo @Dani990,
danke für deinen Beitrag hier, gerne helfe ich.
Hier schließe ich mich @Kugic an, ein Downgrade ist erst zum Ende
der Mindestlaufzeit möglich. Ein Tarif mit kleinerer Bandbreite ist nur
möglich, wenn der jetzige Vertrag widerrufen wird und ein neuer
abgeschlossen wird. Beachte bitte, dass dann aber eventuelle Sonder-
Konditionen, die jetzt bestehen, verloren gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel
Antwort
von
vor einem Monat
Beachte bitte, dass dann aber eventuelle Sonder-
Konditionen, die jetzt bestehen, verloren gehen.
Hallo @Dani990,
danke für deinen Beitrag hier, gerne helfe ich.
Hier schließe ich mich @Kugic an, ein Downgrade ist erst zum Ende
der Mindestlaufzeit möglich. Ein Tarif mit kleinerer Bandbreite ist nur
möglich, wenn der jetzige Vertrag widerrufen wird und ein neuer
abgeschlossen wird. Beachte bitte, dass dann aber eventuelle Sonder-
Konditionen, die jetzt bestehen, verloren gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel
Nach einem Widerruf wird zunächst der vorige Zustand wieder hergestellt und der heißt: Kündigung.
Was, wenn bis der Widerruf durch ist, das Vertragsende erreicht ist 😳
0
Antwort
von
vor einem Monat
Beachte bitte, dass dann aber eventuelle Sonder-
Konditionen, die jetzt bestehen, verloren gehen.
Hallo @Dani990,
danke für deinen Beitrag hier, gerne helfe ich.
Hier schließe ich mich @Kugic an, ein Downgrade ist erst zum Ende
der Mindestlaufzeit möglich. Ein Tarif mit kleinerer Bandbreite ist nur
möglich, wenn der jetzige Vertrag widerrufen wird und ein neuer
abgeschlossen wird. Beachte bitte, dass dann aber eventuelle Sonder-
Konditionen, die jetzt bestehen, verloren gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel
@Manuel D.
beachte bitte, dass bei einem Widerruf die Kündigung wieder in Kraft tritt und der Vertrag nicht mehr mit anderen Konditionen verlängert werden kann.
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Monat
Kann man während der Widerrufsfrist noch ohne enormen Aufwand/ Kosten ein Downgrade durchführen lassen?
Guten Abend zusammen,
ich erkläre mal kurz den Hintergrund:
Ich hatte letzte Woche meinen Telekom-Vertrag gekündigt um die automatische Verlängerung mit schlechteren Konditionen zu vermeiden. Wie gewohnt wurde ich dann auch ziemlich schnell vom Kundenservice kontaktiert. Dieser hat mir auch ein ganz gutes Angebot gemacht (darf man das hier explizit nennen?). Im Nachhinein muss ich aber sagen, dass ich mich habe ein wenig überrumpeln lassen. Ich habe nämlich nun eine 100er Leitung statt einer 50er. Während der letzten Tage kam ich immer wieder zu der Überzeugung, dass mir eine 50er eigentlich dicke gereicht hätte.
Daher nun die Frage aus dem Titel: Kann man während der Widerrufsfrist noch ohne enormen Aufwand/ Kosten ein Downgrade durchführen lassen? Bzw. von welcher monatlichen Kostendifferenz kann man hier überhaupt grob ausgehen?
Die Geschwindigkeit wurde direkt schon vergangenen Samstag umgestellt (am externen Verteilerkasten) und der neue Vertrag aktiv. Laut Belehrung müsste ich für bereits erfolgte Aufwände anteilig aufkommen, wenn die Leistungserbringung bereits während der Frist erfolgt ist. Wenn ich also für eine erneute Umstellung einen Techniker bezahlen müsste, würde das finanziell natürlich überhaupt keinen Sinn mehr machen.
Was meint ihr?
Viele Grüße
Du kannst währen der Widerrufsfrist nen Widerruf einlegen, dann wird der alte Zustand wieder hergestellt mit deinem alten Vertrag und die Kündigung die du ausgesprochen hast sollte dann auch zum entsprechenden Datum greifen.
Wenn alles zurückabgewickelt wurde kannst neu verhandeln
Ob du dann ein gutes Angebot bekommst wenn du die selbe Bandbreite weiter nutzt ist schwer zu beurteilen.
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0
vor einem Monat
um die automatische Verlängerung mit schlechteren Konditionen zu vermeiden
Guten Abend zusammen,
ich erkläre mal kurz den Hintergrund:
Ich hatte letzte Woche meinen Telekom-Vertrag gekündigt um die automatische Verlängerung mit schlechteren Konditionen zu vermeiden. Wie gewohnt wurde ich dann auch ziemlich schnell vom Kundenservice kontaktiert. Dieser hat mir auch ein ganz gutes Angebot gemacht (darf man das hier explizit nennen?). Im Nachhinein muss ich aber sagen, dass ich mich habe ein wenig überrumpeln lassen. Ich habe nämlich nun eine 100er Leitung statt einer 50er. Während der letzten Tage kam ich immer wieder zu der Überzeugung, dass mir eine 50er eigentlich dicke gereicht hätte.
Daher nun die Frage aus dem Titel: Kann man während der Widerrufsfrist noch ohne enormen Aufwand/ Kosten ein Downgrade durchführen lassen? Bzw. von welcher monatlichen Kostendifferenz kann man hier überhaupt grob ausgehen?
Die Geschwindigkeit wurde direkt schon vergangenen Samstag umgestellt (am externen Verteilerkasten) und der neue Vertrag aktiv. Laut Belehrung müsste ich für bereits erfolgte Aufwände anteilig aufkommen, wenn die Leistungserbringung bereits während der Frist erfolgt ist. Wenn ich also für eine erneute Umstellung einen Techniker bezahlen müsste, würde das finanziell natürlich überhaupt keinen Sinn mehr machen.
Was meint ihr?
Viele Grüße
Es gibt übrigens keine automatische Verlängerung um 12 Monate mehr.
Mittlerweile kann man nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jederzeit auf in einem Monat kündigen
Ich habe nämlich nun eine 100er Leitung statt einer 50er.
Guten Abend zusammen,
ich erkläre mal kurz den Hintergrund:
Ich hatte letzte Woche meinen Telekom-Vertrag gekündigt um die automatische Verlängerung mit schlechteren Konditionen zu vermeiden. Wie gewohnt wurde ich dann auch ziemlich schnell vom Kundenservice kontaktiert. Dieser hat mir auch ein ganz gutes Angebot gemacht (darf man das hier explizit nennen?). Im Nachhinein muss ich aber sagen, dass ich mich habe ein wenig überrumpeln lassen. Ich habe nämlich nun eine 100er Leitung statt einer 50er. Während der letzten Tage kam ich immer wieder zu der Überzeugung, dass mir eine 50er eigentlich dicke gereicht hätte.
Daher nun die Frage aus dem Titel: Kann man während der Widerrufsfrist noch ohne enormen Aufwand/ Kosten ein Downgrade durchführen lassen? Bzw. von welcher monatlichen Kostendifferenz kann man hier überhaupt grob ausgehen?
Die Geschwindigkeit wurde direkt schon vergangenen Samstag umgestellt (am externen Verteilerkasten) und der neue Vertrag aktiv. Laut Belehrung müsste ich für bereits erfolgte Aufwände anteilig aufkommen, wenn die Leistungserbringung bereits während der Frist erfolgt ist. Wenn ich also für eine erneute Umstellung einen Techniker bezahlen müsste, würde das finanziell natürlich überhaupt keinen Sinn mehr machen.
Was meint ihr?
Viele Grüße
Vermutlich ist die 50er nicht ubedingt viel günstiger als das Ugrade auf 100
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vor einem Monat
Hallo zusammen,
vielen herzlichen Dank für eure Antworten und die gegebenen Infos. Also scheint es definitiv nicht so einfach zu sein wie gedacht.
In Bezug auf die Rückabwicklung bin ich nun schon deutlich schlauer. Sind denn die Techniker-Einsätze für das Umstellen das "Risiko" der Telekom oder könnte hier eine Art Schadensersatz/ Aufwandpauschale o.ä. auf mich zukommen?
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1
Antwort
von
vor einem Monat
Sind denn die Techniker-Einsätze für das Umstellen das "Risiko" der Telekom
Hallo zusammen,
vielen herzlichen Dank für eure Antworten und die gegebenen Infos. Also scheint es definitiv nicht so einfach zu sein wie gedacht.
In Bezug auf die Rückabwicklung bin ich nun schon deutlich schlauer. Sind denn die Techniker-Einsätze für das Umstellen das "Risiko" der Telekom oder könnte hier eine Art Schadensersatz/ Aufwandpauschale o.ä. auf mich zukommen?
Ja.
oder könnte hier eine Art Schadensersatz/ Aufwandpauschale o.ä. auf mich zukommen?
Hallo zusammen,
vielen herzlichen Dank für eure Antworten und die gegebenen Infos. Also scheint es definitiv nicht so einfach zu sein wie gedacht.
In Bezug auf die Rückabwicklung bin ich nun schon deutlich schlauer. Sind denn die Techniker-Einsätze für das Umstellen das "Risiko" der Telekom oder könnte hier eine Art Schadensersatz/ Aufwandpauschale o.ä. auf mich zukommen?
Normalerweise nicht.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Monat
@Nicole G. ich habe gesehen, dass du einem Nutzer vor einigen Jahren bei einem ähnlichen Fall helfen konntest. Wäre das auch in meinem Fall möglich oder ist das auf Grund der speziellen Konditionen der Kundenrückgewinnung hier nicht möglich?
Viele Grüße
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3
Antwort
von
vor einem Monat
Hallo @Dani990,
leider kann auch Nicole hier nicht viel machen tut mir leid. Das, was mein Kollege Manuel schon meinte, ist der einzige Weg. Jedoch fallen da die Sonderkonditionen weg.
Tut mir leid. 😕
Beste Grüße
Umut
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Antwort
von
vor einem Monat
Hallo @Umut C. ,
sorry, ich hatte übersehen, dass Manuel auch im Telekom-hilft-Team ist. Ich habe den Punkt mit den Sonderkonditionen aber ehrlicherweise nicht ganz verstanden. Meint ihr damit, dass mich im Falle eines Widerrufs die Kundenrückgewinnung nicht nochmals kontaktieren würde und ich bei allen anderen Ansprechpartnern sehr wahrscheinlich (deutlich) schlechtere Angebote bekommen würde?
Ich habe meinen alten Telekom-Vertrag jedenfalls über einen anderen Anbieter samt Portierung der Festnetznummer kündigen lassen. Bei diesem habe ich schon längst wieder widerrufen. Ich weiß daher gar nicht, ob bei einem Widerruf meines neuen Telekom-Vertrags die Kündigung noch bestand hätte oder der alte Vertrag erstmal wieder weiterlaufen würde.
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Antwort
von
vor einem Monat
Hallo @Dani990,
Ich habe den Punkt mit den Sonderkonditionen aber ehrlicherweise nicht ganz verstanden.
Hallo @Umut C. ,
sorry, ich hatte übersehen, dass Manuel auch im Telekom-hilft-Team ist. Ich habe den Punkt mit den Sonderkonditionen aber ehrlicherweise nicht ganz verstanden. Meint ihr damit, dass mich im Falle eines Widerrufs die Kundenrückgewinnung nicht nochmals kontaktieren würde und ich bei allen anderen Ansprechpartnern sehr wahrscheinlich (deutlich) schlechtere Angebote bekommen würde?
Ich habe meinen alten Telekom-Vertrag jedenfalls über einen anderen Anbieter samt Portierung der Festnetznummer kündigen lassen. Bei diesem habe ich schon längst wieder widerrufen. Ich weiß daher gar nicht, ob bei einem Widerruf meines neuen Telekom-Vertrags die Kündigung noch bestand hätte oder der alte Vertrag erstmal wieder weiterlaufen würde.
das bedeutet, dass wenn du z.B. die ersten sechs Monate einen billigeren Preis hast, dass das dann wegfallen würde.
Grüße Detlev
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von