Gelöst
Durchhängendes Telefonkabel über Straße
vor 7 Jahren
Hallo Telekom-Team,
ich möchte Ihnen hiermit mitteilen, daß in meiner unmittelbaren Nähe zu meinem Wohnhaus ein Telefonkabel, welches die Straße überquert, sehr stark durchhängt.
Das Kabel hängt in der Mitte der beiden Masten schon so stark, daß es über der Straße nur noch knapp über 4m über dem Asphalt hat.
Da diese Straße sehr oft mit großen LKW's und großen landwirtschaftlichen Geräten befahren wird, wurde das durchhängende Kabel schon ein paar mal gestreift. Ich befürchte, daß sich das Telefonkabel irgendwann mal einhängt und dann abgerissen wird.
Wenn das passieren sollte, haben meine Eltern und ich weder Festnetztelefon noch Internetanschluß.
Man müsste nur das Telefonkabel zwischen diesen beiden Telefonmasten besser spannen, damit dieses Problem gelöst wäre.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich um mein Anliegen kümmern könnten.
Die beiden Masten-Nummern sende ich Ihnen als Anlage mit.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Simml
Telefonmasten 2.jpg
Telefonmasten 3.jpg
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vor 6 Jahren
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vor 7 Jahren
Hallo @Reinhold6
Ich habe das mal eskaliert und da die Profilinfos hinterlegt sind, sollte sich jemand der Teamis bei dir melden.
Als Info:
So Etwas kann man auch über die Hotline als "Störungsmeldung ohne Kundenbezug", am Besten mit dem Stichwort "Verkehrssicherung" loswerden.
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
vielen Dank für das freundliche Telefonat. Ich habe ein Ticket an die Netztechnik geschickt.
Viele Grüße Inga Kristina J.
7
von
vor 6 Tagen
@Moorhaus
Wünsche dir einen wundervollen Start in den noch jungen Feiertag. ☕ Glaube, dass du im Laufe der Zeit viele Kontaktwege aufgebaut hast und das lese ich aus deinen Zeilen auch so heraus. Eine offizielle Meldung erscheint mir auch sinnvoll, grade wenn die anderen Wege in deiner Sackgasse enden und du dann wieder am Ausgangspunkt stehst. Drücke meine Daumen, dass sich dein Einsatz auszahlt.
Greetz
Stefan
von
vor 5 Tagen
Mal noch ein paar kleine Anmerkungen, um Missverständnissen vorzubeugen. Die ZTV ist eine interne Arbeitsanweisung, nichts worauf man automatisch ein Recht hat. Zu der Zeit wo die Masten gestellt wurden, muss es diese Regelung in der heutigen Form auch noch nicht gegeben haben. Also man kann jetzt nicht einfach die 5,50m verlangen und auch nicht die maximale Feldlänge von 35m. Nichtsdestotrotz bleibt es falsch, wenn jemand behauptet, die Situation vor Ort würde der ZTV entsprechen. Das trifft wahrscheinlich auf mehr als jede zweite oberirdische Linie in Deutschland zu, dass sie nicht der ZTV entspricht.
Trotzdem ist der Netzbetreiber für eine angemessene Leitungsführung verantwortlich. Dafür empfehle ich auch mal das TKG als Lektüre. Da heißt es unter anderem:
§ 130 Gebotene Änderung
Ich mache jetzt eine offizielle Störungsmeldung
Ich mache jetzt eine offizielle Störungsmeldung mit einem Link zum folgenden Text:
"[2026-05-01] Störungsmeldung: Teile der Telefonleitung werden über eine landwirtschaftlich genutzte öffentliche Straße selbst (zwei mal in einer Kurve) und über Ein/Ausfahrten (zu Feldern und einem landwirtschaftlichen Weg) der Straße geführt. Die Installation ist unvorschriftsmäßig, weil die Durchfahrtshöhe geringer ist als 5,5m, denn in diesem Fall reichen 4,5m Durchfahrtshöhe nicht mehr aus (siehe § 22 Abs. 2 StVO). Durch die zu kleine Durchfahrtshöhe werden nicht nur Leitungen, sondern auch Menschen und Fahrzeuge im landwirtschaftlichen Straßenverkehr gefährdet.
Die Störungsmeldung wurde für das derzeit noch genutzte metallische Kabel gemacht. Das parallel geführte Glasfaserkabel ist auch betroffen."
von
vor 5 Tagen
Danke, @ke2000-oi. Für einen der betroffenen Kabelabschnitte könnte mindestens ein zusätzlicher Mast ein Lösung sein, mit dem die Leitung dann an der Außenseite der Kurve entlang geführt wird, also nicht mehr die Kurve schneidet und damit zwei mal überkreuzt. Es bleiben dann noch eine Ein- bzw. Ausfahrt für einen landwirtschaftlichen Weg (wird von mehreren Landwirten genutzt) und der Zugang zu einem Feld.
Was mir im Nachhinein bewusst wurde; einen Monat vor der Verlegung des Glasfaserkabels wurden entlang der Straße viele überhängende Zweige gründlich entfernt. Ich weiß nicht, ob die Stadtverwaltung das veranlasst hatte (wie ich damals dachte), oder die Telekom (bzw. ein von der Telekom beauftragtes Unternehmen). Da diese Arbeiten nur dort durchgeführt wurden, wo die Leitung am Straßenrand verläuft, nehme ich nun an, dass sie im Zusammenhang mit der nachfolgenden Glasfaserkabelverlegung standen.
Ich warte jetzt noch auf einen Antwort von der Stadtverwaltung. Vielleicht kann ich da jemand für eine gemeinsame Begehung gewinnen. Auch sind mehrere Landwirte von dem Thema betroffen.
Alles Beste zum verlängerten Wochende
Moorhaus
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 8 Tagen
Ich habe ein ähnliches Problem.
Eine von der Telekom betriebene Telefonleitung überschneidet eine Straße in einer Kurve, anstatt ordentlich an der Außenseite der Kurve entlang geführt worden zu sein. Dadurch hat sich der Leitungsbetreiber vielleicht einen Mast gespart, aber so hängt die Leitung unnötigerweise an zwei Stellen über der Straße durch. Außerdem überkreuzt die Leitung auch Einfahrten zu einem landwirtschaftlichen Weg und zu einer Kuhweide.
Nun wurde neben der alten Leitung noch eine Glasfaserleitung verlegt, anstelle einer unterirdischen Verlegung. Deswegen kann auch diese neue Leitung wieder von z.T. hochbeladenen landwirtschaftlichen Fahrzeugen durchrissen werden, was dann (nach Wartezeiten) eine aufwendige Reparatur (spleißen) erfordert. Die Telekom beruft sich auf Vorschriften und will diese Situation nicht verbessern.
(Die Mindesthöhe eines FTTH Outdoor Glasfaserkabels (selbsttragendes, flaches Singlemode-Drop-Kabel G.657.A1?) über der Straße müsste über 4,5 Meter betragen. Zur maximalen Spannweite zwischen zwei Masten für den vorliegenden Mastentyp und Glasfaserkabeltyp wollte mit die Telekom bisher keine Angaben machen. Für die komplette Norm DIN EN IEC 60794-3 VDE 0888-300:2023-04 müsste ich 64,40 € zahlen.)
Die Kommunikation mit der Telekom in dieser Angelegenheit ist eher unerquicklich. Die Bearbeiterin der Telekom schrieb mir am 23. April: „Ich bleibe Ihre Ansprechpartnerin bis zum 30. Mai 2026.“ Meine Emails (27. April) an Ihre Reply-To Adresse werden von der Telekom dann aber nur mit einem Verweis auf die üblichen umständlichen Kontaktmöglichkeiten der Telekom beantwortet. Auf meine Forderung, Schilder für die Begrenzung der Höhe der unter der Leitung durchfahrenden Fahrzeuge an den Eingängen der betroffenen Straße aufzustellen, ging die Bearbeiterin überhaupt nicht ein.
0
14
von
vor 7 Tagen
"Die geringste herzustellende Durchfahrthöhe laut ZTV50 beträgt immer mindestens 4,5m. An Straßen oder Bahnquerungen auch manchmal 5,5 m oder mehr.
Heute erhielt ich diese Rückmeldung: "Die geringste herzustellende Durchfahrthöhe laut ZTV50 beträgt immer mindestens 4,5m. An Straßen oder Bahnquerungen auch manchmal 5,5 m oder mehr. Das Schild mit den 3,8m kann also bedenkenlos angebracht werden." Wenn mir die Gemeinde hilft, dann überlasse ich es ihr, welchen Sicherheitsabstand unterhalb der 4,5m sie für richtig hält.
Die ZTV -TKNetz 50 (Deutsche Telekom Technik GmbH: „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen der Deutschen Telekom AG für Bauleistungen am Telekommunikations-Netz Teil 50 Zugangsnetz in oberirdischer Bauweise, ZTV -TKNetz 50, s.a. Anfrage "Suche die ZTV50") bekommt man vielleicht im Auftragnehmer-Partner- und Qualifizierungsportal der Telekom. Jedoch kurz nachdem ich mich dort registriert hatte, wurde ich gleich wieder rausgeschmissen.
Interessant dass man die ZTV selbst ins Spiel bringt. Allerdings sind die Aussagen falsch. Ohne Straßenquerung wird eine DFH von 4m verlangt, mit Straßenquerung sind es 5,50m und bei einer Bundesstraße sogar 6m. Bei den genannten 4,50m scheint man sich selbst eine Ausnahmegenehmigung erteilt zu haben.
Und wenn wir schon dabei sind: "Die maximale Spannweite von 50m ist anzustreben. Sie darf jedoch höchstens 35m bei Kreuzungen von Straßen und Wegen mit Kfz-Verkehr betragen."
Die ZTV -TKNetz 50 (Deutsche Telekom Technik GmbH: „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen der Deutschen Telekom AG für Bauleistungen am Telekommunikations-Netz Teil 50 Zugangsnetz in oberirdischer Bauweise, ZTV -TKNetz 50, s.a. Anfrage "Suche die ZTV50") bekommt man vielleicht im Auftragnehmer-Partner- und Qualifizierungsportal der Telekom. Jedoch kurz nachdem ich mich dort registriert hatte, wurde ich gleich wieder rausgeschmissen.
Heute erhielt ich diese Rückmeldung: "Die geringste herzustellende Durchfahrthöhe laut ZTV50 beträgt immer mindestens 4,5m. An Straßen oder Bahnquerungen auch manchmal 5,5 m oder mehr. Das Schild mit den 3,8m kann also bedenkenlos angebracht werden." Wenn mir die Gemeinde hilft, dann überlasse ich es ihr, welchen Sicherheitsabstand unterhalb der 4,5m sie für richtig hält.
Die ZTV -TKNetz 50 (Deutsche Telekom Technik GmbH: „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen der Deutschen Telekom AG für Bauleistungen am Telekommunikations-Netz Teil 50 Zugangsnetz in oberirdischer Bauweise, ZTV -TKNetz 50, s.a. Anfrage "Suche die ZTV50") bekommt man vielleicht im Auftragnehmer-Partner- und Qualifizierungsportal der Telekom. Jedoch kurz nachdem ich mich dort registriert hatte, wurde ich gleich wieder rausgeschmissen.
Möchtest du dir dieses 59-seitige Dokument wirklich zu Gemüte führen?
von
vor 7 Tagen
@ke2000-oi immer wieder hifreich. Du müsstest die Badges kriegen, mit denen mich die Telekom-hilft per Email nervt.
Ich hoffe, dass ich die ZTV -TKNetz 50 und andere Vorschriften nicht lesen muss. Aber ich kann notfalls aus solchen Vorschriften immer schnell herausfiltern, was ich brauche. (Und beruflich hatte ich viele Jahre lang mit der "Last Mile" zu tun, allerdings vorwiegend mit den daran angeschlossenen endkundenseitigen und netzseitigen Geräten.)
von
vor 7 Tagen
Apropos Vorschriften: Die 4.5m maximale Durchfahrshöhe, die an verschiedenen Stellen im Internet herumschwirren, sind vermutlich der Straßenverkehrsordnung zu verdanken, die Fahrzeughöhen auf 4m begrenzt. Aber es gilt (§ 22 Abs. 2 StVO) nun einmal auch: "Sind Fahrzeuge mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein". Die Telekom weiß das natürlich. Und ich vermute mal, dass die Telekom wohl schon seit dem letzten Jahrhundert wusste (aber ignorierte), dass auf der Straße, um die es in dem von mir beschriebenen Fall geht, Fahrzeuge mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen entlangfahren.
Ich vermute weiterhin, dass die Telekom seit vielen Jahren in ihrer Kundenkommunikation Standardprozesse mit Standardtextbausteinen verwendet, mit denen sie Leute, die der Telekom zu tief hängende Leitungen melden, abweisen kann. Jetzt verstehe ich, was die Telekom jahrelang mit mir (und mit den Landwirten, die die Leitung gelegentlich durchgerissen hatten) gemacht hat. Die Bezeichnung dafür verwende ich aber in diesem Forum aus Höflichkeitsgründen nicht.
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Uneingeloggter Nutzer
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