Eigener DSL Vertrag auf APL des Nachbarn

vor 4 Jahren

Hallo liebe telekomhilft community

 

Ich habe ein neues Haus erworben, auf dessen gepachtetem Grundstück kein Telefonanschluss liegt. Eine Erschließung ist seitens des Eigentümers nicht erwünscht. Aktuell bleibt mir nur Mobilfunk-Versorgung und die schwankt stark in der Qualität.

Die Nachbarn (keine Pächter, sondern Eigentümer) haben allerdings einen APL mit freiem Adernpaar und würden mich unterstützen. Ich habe die Bauherrenabteilung so verstanden, dass eine Mitbenutzung im Sinne der Verlegung einer Kupfer-Versorgungsleitung auf mein Grundstück teuer und unerwünscht ist (Mitbenutzung ist seitens der Telekom schwer zu verwalten und birgt eigene Probleme im Streitfall usw.) außerdem müsste der Eigentümer das beantragen, was einfach nicht geschehen wird.

 

Was mir noch einfällt, wäre, dass ich einen eigenen DSL-Vertrag mit der Telekom schließen könnte, mein Router dann beim Nachbarn an eine separate TAE -Dose hänge und mir mit einem WLAN-Repeater behelfen könnte.

 

Im Streitfall, bei Verkauf der Immobilie oder bewahre im Trauerfall müsste ich den Vertrag dann kündigen, aber es wäre keine klassische Mitversorgung , sondern einfach ein zweiter Vertrag beim Nachbarn, der dann auf meinen Namen liefe und der Nachbar müsste sich nach der Anschaltung auch um nichts kümmern (das ist ihm das Wichtigste). Rechnungen etc. würden dann an meiner Adresse zugestellt und den Router könnte ich im gemeinsam genutzten Schuppen so anbringen, dass ich ihn selbst mit Strom versorgen und im Bedarfsfall neu starten könnte.

 

Ist eine derartige Nutzung möglich? Wie müsste ich das beantragen und welche Zustimmung müssten die Nachbarn erbringen? Am Schalttag dem Techniker Zugang zum EVz , bzw. zur TAE -Dose gewähren ist selbstverständlich.

 

Vielen Dank

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  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 4 Jahren


    @lasse.zimmer  schrieb:
    Eine Erschließung ist seitens des Eigentümers nicht erwünscht.

    Das wurde bei Anmietung klar kommuniziert?

    Ein Telefonanschluss gehört heute zur Grundausstattung deren fehlen einen Mangel der Mietsache darstellt und damit zur Minderung berechtigt.

    Die einzig korrekte Lösung wäre tatsächlich die Beauftragung eines eigenen APL durch den Eigentümer, kostet außen angebracht, 0 € dauert halt nur lange.

    Alle anderen Lösungen bergen immer gewisse Risiken, da wäre das noch die beste

     


    @lasse.zimmer  schrieb:
    dass ich einen eigenen DSL-Vertrag mit der Telekom schließen könnte, mein Router dann beim Nachbarn an eine separate TAE -Dose hänge und mir mit einem WLAN-Repeater behelfen könnte.

     

    2

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    @Hubert Eder 

    Ist das neu?

     

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 4 Jahren


    @lasse.zimmer  schrieb:

     . . . . .

    Ich habe ein neues Haus erworben, auf dessen gepachtetem Grundstück kein Telefonanschluss liegt. Eine Erschließung ist seitens des Eigentümers nicht erwünscht.


    Ich bin etwas irritiert:

     

    Das  Haus, dessen Eigentümer du bist, steht auf einem gepachteten Grundstück?

     

    2

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Z, B. bei Erbpachtgrundstücken ist das völlig normal das das Grundstück nicht dem Hausbesitzer gehört, was auch Nachteile nach sich ziehen kann.

  • Telekom hilft Team

    vor 4 Jahren

    Hallo @lasse.zimmer,

    zu Deinem Anliegen würde ich mich gerne nochmal telefonisch bei dir melden, um mal über die Möglichkeiten zu sprechen. Bitte hinterlege dafür Deine Daten in Deinem Profil und nenne mir doch gerne eine geeignete Rückrufzeit.

    Ganz liebe Grüße
    Neele G.

    0

  • Telekom hilft Team

    vor 4 Jahren

    Hallo @lasse.zimmer vielen Dank für das Telefonat. Fröhlich

    Es ist wirklich etwas komplex, aber versuch Du diesbezüglich mal noch was in Erfahrung zu bringen. Sobald das der Fall ist, dann melde Dich gerne wieder bei mir.

    Schönes Wochenende und beste Grüße Anne W.



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