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Einmalige Gutschrift
vor 3 Jahren
Hallo zusammen,
ich habe im Juli per Internet einen MagentaZuhause L mit MagentaTV Basic Internetvertrag abgeschlossen. In der Eingangsbestätigung ist die einmalige Gutschrift von 2x 60€ vermerkt (Tarifgutschrift und Router-Gutschrift, jeweils 60€, in Summe 120€ - siehe auch Screenshot im Anhang).
Nun habe ich meine erste Rechnung bekommen (Vertragsstrart war der 26.08.2021) und sort sehe ich nichts von einer Gutschrift. Telefonisch wurde mir gesagt, dass das meist mit der zweiten Rechnung beglichen wird und ich noch einen Monat warten solle.
Was mich allerdings stutzig macht und was ich vorher nicht gesehen habe, ist, dass ich in der Auftragsbestätigung, die einen Tag später per Mail kam, von den Gutschriften nichts mehr sehe. Aber ich wurde auch nicht darüber informiert, dass diese Gutschriften entfallen sein sollen. Der Auftrag der Eingangsberstätigung wurde mir ja bestätigt.
Nun habe ich die Sorge, dass mir die Gutschriften verloren gehen. Können Sie das bitte für mich prüfen?
Danke und liebe Grüße
kloedde
2023
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Gadich
Community Guide
vor 3 Jahren
@kloedde die Gutchrift sollte montalich mit 5€ auf der Rechnung stehen, bitte nochmals prüfen!
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Andreas__
Antwort
von
Gadich
vor 3 Jahren
Nein, es ist eine einmalige Gutschrift. Die steht in einer Summe vollständig auf der Rechnung.
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Sherlocka
Community Guide
vor 3 Jahren
@kloedde
eine Eingangsbestätigung bestätigt nur den Posteingang, dass eine Bestellung, also ein Vertragswunsch des Kunden angekommen ist.
Dieser Wunsch muss aber dann noch inhaltlich geprüft werden, ob er vertraglich von den Konditionen her und von den technischen Möglichkeiten her so machbar und vorgesehen sein kann.
Und erst danach wird eine verbindliche Auftragsbestätigung versandt. Nur das, was darin steht, ist dann verbindlich.
Weicht etwas in der Auftragsbestätigung ab, also anders als ursprünglich in der Bestellung gewünscht, dann ist das ein neuer Antrag auf Abschluss eines Vertrags, der vom Kunden abgelehnt (z. B. per Widerspruch) oder angenommen werden kann.
Somit kommt es nur auf die Auftragsbestätigung darauf an.
Ich werde das Team informieren, dass du eine Überprüfung möchtest.
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Sherlocka
Antwort
von
Sherlocka
vor 3 Jahren
@Gelöschter Nutzer , da aber nur eine Auftragsbestätigung rechtlich verbindlich ist, ist das ein Eiertanz, nicht sauber formuliert.
Man kann schließlich eine Auftragsbestätigung auch so formulieren, dass darin notiert ist, dass bestimmte Gutschriften nur gibt, wenn kein Widerspruch bis zum soundsovielten kommen oder nicht in x-tagen kommen, und wenn das anteilig gerechnet wird, dass man bei vorzeitigem Ausstieg, dann einen Teil rückzuzahlen hätte.
So hat das Ganze kein Fleisch. Wenn man die Widerspruchsfrist abwartet, dann kann man nicht mehr widersprechen, hat aber nichts schriftliches, mit dem man anschließend einen Nachweis hätte, hat also keine Sicherheit.
Das hat die Telekom doch nicht nötig; sollen die Programmierer und die Rechtsabteilung sich hinsetzen und das entsprechend umformulieren und so programmieren, dass es eindeutig ist.
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Marcel M.
Telekom hilft Team
vor 3 Jahren
ich habe mir den Vorgang soeben angesehen und versucht dich zu erreichen.
Aufgrund des speziellen Tarifs müssen wir einen Umweg gehen, hinsichtlich der Lösungsfindung bin ich jedoch zuversichtlich.
Wann darf ich es erneut probieren?
Viele Grüße
Marcel M.
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kloedde
Antwort
von
Marcel M.
vor 3 Jahren
Hallo @Marcel M. ,
in der Tat schaut die aktuelle Rechnung gut aus, die Gutschrift ist komplett verbucht. Vielen Dank für die super Unterstützung!
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Marcel M.
Telekom hilft Team
vor 3 Jahren
Die Korrektur wurde zwar eingestellt und auch schon genehmigt, die Verrechnung steht aber weiterhin aus.
Gut möglich, dass wir die kommende Rechnung abwarten müssen. Ich habs weiter im Blick, kontrolliere erneut in einer Woche und spätestens sobald die neue Rechnung erstellt wurde, melde ich mich auch hier wieder zurück.
Viele Grüße
Marcel M.
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