Endgerätefreiheit
vor 5 Jahren
Guten Morgen.
Das Landgericht München hat entschieden, dass Telefónica beim Tarif "O2 Free Unlimited" den Internetzugang nicht auf Smartphones oder Tablets beschränken darf. Laut dem jetzt vom vzbv veröffentlichten Urteil (Az.: 12 O 6343/20) vom 28. Januar verstößt diese Schranke gegen die EU-Verordnung für ein offenes Internet von 2015, mit der der europäische Gesetzgeber die Netzneutralität festgeschrieben hat. Diese räumt Verbrauchern das Recht ein, über ihren Internetzugangsdienst Endgeräte ihrer Wahl zu verwenden.
Die ähnlichen Klagen laufen auch gegen Telekom, Mobilcom und Vodafone. Mich würde mal interessieren ob da was an Änderungen geplant sind damit ich meine Mobilfunkkarte endlich auch in einem stationären Router nutzen kann ohne zu befürchten das es ärger gibt?!
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