Endgerätefreiheit

4 years ago

Guten Morgen.

 

Das Landgericht München hat entschieden, dass Telefónica beim Tarif "O2 Free Unlimited" den Internetzugang nicht auf Smartphones oder Tablets beschränken darf. Laut dem jetzt vom vzbv veröffentlichten Urteil (Az.: 12 O 6343/20) vom 28. Januar verstößt diese Schranke gegen die EU-Verordnung für ein offenes Internet von 2015, mit der der europäische Gesetzgeber die Netzneutralität festgeschrieben hat. Diese räumt Verbrauchern das Recht ein, über ihren Internetzugangsdienst Endgeräte ihrer Wahl zu verwenden.

 

Die ähnlichen Klagen laufen auch gegen Telekom, Mobilcom und Vodafone. Mich würde mal interessieren ob da was an Änderungen geplant sind damit ich meine Mobilfunkkarte endlich auch in einem stationären Router nutzen kann ohne zu befürchten das es ärger gibt?!

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    • 4 years ago

      Hallo @DirkZ 

      ich nutze meine Mobilfunkkarte(n) seit Jahren in einem separaten Router und habe damit weder Probleme, noch Ärger. Funktioniert sogar dank dem geänderten EU-Recht auch im europäischen Ausland. Da es sich um eine Karte der Telekom handelt, sogar in der Schweiz.

       

      Allerdings handelt es sich nicht um eine "unlimited".

       

      Gruss -LERNI-

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      4 years ago

      @Lerni 

      da du keine unlimited Karte hast gibt es ja auch keine Einschränkung, du darfst die also ganz offiziell in einem Router nutzen.

       

      @DirkZ 

      zuerst einmal handelt es sich "nur" um  die Entscheidung eines Landgerichtes, dann ist diese Entscheidung, durch die Berufung von Telefonica, auch noch gar nicht rechtskräftig.

       

      Ich würde davon ausgehen dass es in dieser Sache, wegen der weitreichenden Folgen eben auch auf andere Anbieter, bis ganz nach oben geht und erst ein höchstrichterliches Urteil das Ende markiert.

      Je nach dem wie dieses Urteil dann ausfällt wird die Telekom dann Änderungen der AGB vornehmen oder auch nicht.

      Jede vorherige agieren wäre blinder Aktionismus und ist deshalb eher nicht zu erwarten. Andererseits sind mir selbst noch keine Fälle bekannt wo die Telekom Kunden gegenüber aktiv wurde wegen dieser Klausel.

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    • 4 years ago

      Ich rechne da jetzt nicht unbedingt mit einer Änderungsinitiative der anderen Provider. Wenn allerdings entsprechend allgemeingültige Urteile vorliegen, wird das sicher sehr schnell geregelt.
      Und bis dahin gilt eigentlich (schon immer): wo kein Kläger, da kein Richter.
      Wenn Du abgemahnt wirst, ist es an der Zeit zu klagen.

       

       

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      4 years ago

      Steht dem nicht in der Preisübersicht folgende Passage gegenüber? 

       

      [...]Die Zulässigkeit der Nutzung der Tarife im Endgerät des Kunden als Modem/persönlichen HotSpot für die eigene und die private Nutzung bleibt davon unberührt.[...]

       

      Endgerät ist dort nicht näher beschrieben,

       

      Answer

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      4 years ago

      @Mister Burny 

      du darfst doch dein Endgerät auch als Hotspot oder Modem nutzen nur eben nicht in einem Router.

      Du hast einmal die allgemeine Formulierung und daneben die spezifischere die die Nutzung im Router untersagt.

      Answer

      from

      4 years ago

      Mister Burny

      Steht dem nicht in der Preisübersicht folgende Passage gegenüber? [...]Die Zulässigkeit der Nutzung der Tarife im Endgerät des Kunden als Modem/persönlichen HotSpot für die eigene und die private Nutzung bleibt davon unberührt.[...] Endgerät ist dort nicht näher beschrieben,

      Steht dem nicht in der Preisübersicht folgende Passage gegenüber? 

       

      [...]Die Zulässigkeit der Nutzung der Tarife im Endgerät des Kunden als Modem/persönlichen HotSpot für die eigene und die private Nutzung bleibt davon unberührt.[...]

       

      Endgerät ist dort nicht näher beschrieben,

       

      Mister Burny

      Steht dem nicht in der Preisübersicht folgende Passage gegenüber? 

       

      [...]Die Zulässigkeit der Nutzung der Tarife im Endgerät des Kunden als Modem/persönlichen HotSpot für die eigene und die private Nutzung bleibt davon unberührt.[...]

       

      Endgerät ist dort nicht näher beschrieben,

       


      Das ganze Klauselwerk ist widersprüchlich bis zum Gehtnichtmehr. Klar ist ein "persönlicher HotSpot" auch ein Router, ohne Routing kein Hotspot. Wenn Du Klarheit haben willst musst Du die Sache durchklagen, anders bekommst Du immer nur Meinungen die Dir letztendlich auch nicht weiterhelfen.

      Unlogged in user

      Answer

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    • 4 years ago

      Hallo Dirk,

       

      bei Problemen mit dem Anschluß mit anderen Routern muß nicht der Anschlußinhaber nachweisen, das der Fehler doch nicht bei ihm liegt?

      Für die meisten wird es da schwierig, meiner Meinung nach.

       

      Die Seite habe ich zu dem Thema gefunden.

       

      https://www.berlin.de/special/computer-und-handy/computer/ratgeber/4511399-909333-routerfreiheit-neues-gesetz-seit-1-augus.html

       

      Früße

      Frank

       

       

      0

    • 4 years ago

      Das Urteil, das nicht gegen die Telekom, sondern gegen einen Wettbewerber ergangen ist, ist noch nicht rechtskräftig. Dennoch prüfen wir Auswirkungen der Urteilsgründe auf unsere Vertragsbedingungen. Nach Rechtskraft des Urteils werden wir soweit notwendig Änderungen in den Verträgen der Telekom vornehmen. ^susann

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