Endgerätefreiheit
4 years ago
Guten Morgen.
Das Landgericht München hat entschieden, dass Telefónica beim Tarif "O2 Free Unlimited" den Internetzugang nicht auf Smartphones oder Tablets beschränken darf. Laut dem jetzt vom vzbv veröffentlichten Urteil (Az.: 12 O 6343/20) vom 28. Januar verstößt diese Schranke gegen die EU-Verordnung für ein offenes Internet von 2015, mit der der europäische Gesetzgeber die Netzneutralität festgeschrieben hat. Diese räumt Verbrauchern das Recht ein, über ihren Internetzugangsdienst Endgeräte ihrer Wahl zu verwenden.
Die ähnlichen Klagen laufen auch gegen Telekom, Mobilcom und Vodafone. Mich würde mal interessieren ob da was an Änderungen geplant sind damit ich meine Mobilfunkkarte endlich auch in einem stationären Router nutzen kann ohne zu befürchten das es ärger gibt?!
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4 years ago
Hallo @DirkZ
ich nutze meine Mobilfunkkarte(n) seit Jahren in einem separaten Router und habe damit weder Probleme, noch Ärger. Funktioniert sogar dank dem geänderten EU-Recht auch im europäischen Ausland. Da es sich um eine Karte der Telekom handelt, sogar in der Schweiz.
Allerdings handelt es sich nicht um eine "unlimited".
Gruss -LERNI-
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4 years ago
@Lerni
da du keine unlimited Karte hast gibt es ja auch keine Einschränkung, du darfst die also ganz offiziell in einem Router nutzen.
@DirkZ
zuerst einmal handelt es sich "nur" um die Entscheidung eines Landgerichtes, dann ist diese Entscheidung, durch die Berufung von Telefonica, auch noch gar nicht rechtskräftig.
Ich würde davon ausgehen dass es in dieser Sache, wegen der weitreichenden Folgen eben auch auf andere Anbieter, bis ganz nach oben geht und erst ein höchstrichterliches Urteil das Ende markiert.
Je nach dem wie dieses Urteil dann ausfällt wird die Telekom dann Änderungen der AGB vornehmen oder auch nicht.
Jede vorherige agieren wäre blinder Aktionismus und ist deshalb eher nicht zu erwarten. Andererseits sind mir selbst noch keine Fälle bekannt wo die Telekom Kunden gegenüber aktiv wurde wegen dieser Klausel.
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4 years ago
Ich rechne da jetzt nicht unbedingt mit einer Änderungsinitiative der anderen Provider. Wenn allerdings entsprechend allgemeingültige Urteile vorliegen, wird das sicher sehr schnell geregelt.
Und bis dahin gilt eigentlich (schon immer): wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn Du abgemahnt wirst, ist es an der Zeit zu klagen.
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4 years ago
Es wäre doch auch vollkommen verrückt, während eines laufenden Verfahrens irgendwelche Ankündigungen zu machen. Warum sollte die Telekom das tun, was hatte sie davon?
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4 years ago
Gibt es diese Einschränkung denn noch? Kann in den aktuellen AGB nichts dazu finden.
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4 years ago
Gibt es diese Einschränkung denn noch? Kann in den aktuellen AGB nichts dazu finden.
Gibt es diese Einschränkung denn noch? Kann in den aktuellen AGB nichts dazu finden.
Siehe die Leistungsbeschreibung Mobilfunk:
[...] Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, ist in Tarifen mit pauschal abgegoltenen Datenvolumen ohne Bandbreitenbeschränkung die Nutzung der SIM-Karte/ des eSIM-Profils in Routern nicht zulässig. [...]
Unlogged in user
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4 years ago
Hallo Dirk,
bei Problemen mit dem Anschluß mit anderen Routern muß nicht der Anschlußinhaber nachweisen, das der Fehler doch nicht bei ihm liegt?
Für die meisten wird es da schwierig, meiner Meinung nach.
Die Seite habe ich zu dem Thema gefunden.
https://www.berlin.de/special/computer-und-handy/computer/ratgeber/4511399-909333-routerfreiheit-neues-gesetz-seit-1-augus.html
Früße
Frank
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4 years ago
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