Gelöst

Endleitung muss neu gelegt werden

vor 7 Jahren

Hallo liebes Telekom Team,

 

ich hoffe sehr das Ihr uns mit unserem Telekom Neukunden Auftrag für DSL weiterhelfen könnt.

 

Kurz zur Vorgeschichte:

 

Meine Lebensgefährtin und ich wohnen in einem Mehrfamilienhaus was meinem Schwiegervater gehört.

Es gibt hier 4 Wohneinheiten. Wir wohnen im 1. OG. In unserer Wohnung gibt es keine TAE Dose und es führt auch keine Leitung vom APL in unsere Wohnung. Nur die Wohnung neben uns hat eine TAE Dose und ist auch mit dem APL verbunden, diese wird nur für Gäste genutzt.

Allerdings ist dort die Endleitung vom APL zur TAE beschädigt so das es kaum Sinn macht diese Leitung zu nutzen.

Bevor wir den Auftrag zu euch gaben für den Neuanschluss von VDSL 50 hatten wir erst bei einem Mitbewerber bestellt, der schickte einen Techniker eines Subunternehmens der mir bestätigte das die Leitung der Nebenwohnung beschädigt wäre und daher nicht schaltbar und damit dann auch nicht verlängerbar in unsere Wohnung.

Der Techniker teilte mir auch mit das das legen einer neuen Endleitung im Aufputz Verfahren bis 25 Meter wohl im Bereitstellungspreis von 69,95 € der Telekom bereits inkludiert wäre.

Also bevor meine Lebensgefährtin dann bei euch bestellte, habe ich auch extra nochmal im Bestell Chat der Telekom nachgefragt, dies wurde mir dann auch so Bestätigt.

Nun haben wir einen Techniker Termin für den 14.09 aber nirgendswo steht das er die Endleitung neu ziehen wird.

Daraufhin habe ich mich die letzten Wochen schon mehrfach schriftlich an den Kundenservice gewandt.

Die erste Reaktion nach vielen Tagen war nur das die Hausinstallation Sache des Vermieters wäre und die Telekom damit nichts zu tun hat.

Auf meine nächste Nachricht habe ich immer noch keinerlei Reaktion.

 

Kundendaten habe ich hier hinterlegt.

 

Ich hoffe Ihr könnt mir Zeitnah helfen den es wäre nett wenn es mit dem Anschluss dieses Jahr noch klappt. die Alternative wäre nämlich ansonsten nur einen Anschluss durch einen Kabelnetzbetreiber legen zu lassen.

 

Und noch ein Kommentar zur Erreichbarkeit: Ich habe meine aktuelle Handynummer hinterlegt und bin täglich von 10-20 Uhr erreichbar.

13475

17

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 7 Jahren

    Moin @DDH,

    wie versprochen, melde ich mich nun zurück.


    DDH schrieb: 1.) Wo sind diese Regeln nachzulesen? Sind diese für jedermann frei zugänglich oder jeweils nur mit dem Kunden vereinbart?

    Vertragliche Regelungen unterliegen wie bereits betont, der Vertragsautonomie und sind vom Unternehmen frei zu entscheiden und zu gestalten. Vertragsautonomie bedeutet, dass wir entscheiden können, mit wem wir einen Vertrag abschließen. Wir haben eine frei Vertragsgestaltung vom Inhalt, Preis und Umfang. In den AGB zu den Festnetztarifen wird in den Leistungsbeschreibungen:

    Installation des Anschlusses
    Die Telekom installiert bei Bedarf zu den in der Preisliste genannten Konditionen in den Räumen des Kunden eine Anschalteeinrichtung als Abschluss ihres Netzes, die zur Anschaltung von geeigneten Endgeräten bestimmt ist.


    AGB, Preislisten und Leistungsbeschreibungen sind auf unserer Homepage hinterlegt.


    DDH schrieb: 2.) Wann kommt es eigentlich zu einem Bereitstellungsauftrag? Bei Neuabschluss vermutlich immer?! Wie sieht es bei Mitnahme des bestehenden Vertrages in eine neue Wohnung aus?

    Ein Bereitstellungsauftrag ist immer dann erforderlich, wenn ein Anschluss bei unserem Unternehmen beauftragt wurde und dieser am Wohnort oder den Ort eines Unternehmens geschaltet wird, so dass dieser für den Nutzer technisch genutzt werden kann. Dies sind Bereitstellungsaufträge für einen neuen Anschluss (Neukunde), Produktwechsel mit einem Technikwechsel (von einen reinen Telefonanschluss zu einem Internetanschluss), Umzugsaufträge – also wenn der Vertrag in eine neue Wohnung mitgenommen wird. Bei einem Produktwechsel ist aber hier zu beachten, dass die Endleitung und die Telefondose eigentlich kein Problem sein sollte, da die technischen Vorrichtungen bereits vorhanden sind.


    DDH schrieb: 3.) Wer muss diese Verlegung beauftragen?

    Dies hängt vom Einzelfall ab. Möchte der Kunde einen Anschluss, beauftragt diesen bei uns und hat noch keinen Anschluss von uns, so muss er uns mitteilen, ob die Endleitung mitgemacht werden muss. Dies können wir im Vorfeld nicht ermitteln, da es nicht zum Standard gehört aufgrund der Alternativen wie Kabelanschlüsse gibt.
    Möchte der Vermieter in einen seiner Mietwohnungen die Vorrichtungen für einen Anschluss errichten lassen, ist er der Auftraggeber.
    Liegt eine Störung vor , muss unser Vertragspartner (Kunde) verpflichtet die Störung zu melden. Stellen wir bei der Überprüfung fest, dass die Endleitung defekt ist, muss geklärt werden, ob der Vermieter den Austausch der Leitung zulässt und wo die Leitung liegt. Dies hat den Hintergrund, dass die Leitungen im Mietobjekt sich befinden und wir hier nicht frei schalten und walten können. Hier ist immer die Absprache mit dem Vermieter erforderlich und dies geschieht über den Mieter und nicht über unseren Techniker.


    DDH schrieb: Sollte dies i.d.R. von der Telekom automatisch passieren, wenn der Kunde bei Bestellung angibt, dass keine TAE Dose vorhanden ist?

    Keine TAE -Dose bedeutet nicht, dass auch die Endleitung nicht vorhanden ist - da dies auch abmontiert werden kann.


    DDH schrieb: Und wenn diese versäumt wurde, wie geht man im Nachhinein am Besten vor, um eine Verlegung der Endleitung beauftragt zu bekommen?

    Dies muss mit dem Vermieter geklärt werden (bzgl. Zustimmung und Verlegeart, Kosten) und ein entsprechender Auftrag gestellt werden. Hier hängt es wieder vom Einzelfall ab. Wir sind immer in diesem Fall gesprächsbereit.


    DDH schrieb:Hier auch wieder die Frage, wer das beauftragen muss und vor allem, wer dann die Kosten zu tragen hat? In den meisten Fällen wird ein Verursacher vermutlich nicht eindeutig zuweisbar sein. (Beispiel "durchgeschnittenes oder gerissenes Kabel Aufputz an Fassade" oder "Kabelbruch in Wohnung, Leerrohrsystem, Kaminzug")

    Kosten trägt der Auftragsgeber, da wir für die Verlegung der Leitung einen Werkvertrag abschließen. Dies ist ein Aspekt der Vertragsautonomie.

    Zusammenfassend: In Deutschland gibt es zum Glück die Vertragsfreiheit, die uns die Gestaltung der Verträge erlaubt. Für die Gestaltung der Werkverträge zur Verlegung von Endleitungen oder die Setzung einer Telefondose gibt es keine schriftliche Zusammenstellung, da die Werkaufträge immer vom Einzelfall abhängen. Die Fakten, die wir auf viele Verträge anwenden können und gelten, sind in unseren AGB enthalten. Diese haben wir auch auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt.

    Wir hoffen, dass Sie damit eine allumfassende Antwort bekommen haben. Fröhlich

    Viele Grüße & ein schönes Wochenende
    Ina B.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

Gelöst

vor 5 Jahren

361

0

4

Gelöst

in  

530

0

4

vor 2 Jahren

in  

1297

0

3