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Entfernung Glasfaser Modem

4 years ago

Ich habe ein großes Problem. Die Telekom hat vor einigen Jahren in meiner Wohnung auf den Wunsch meines Ex-Partners hin eine Glasfaserleitung vom Keller bis in den 2. Stock in die Wohnung gebohrt. Dies wurde vorher nicht mit dem Vermieter abgesprochen, welcher jetzt nach meinem Auszug natürlich möchte dass alles Rückstandslos auf eigene Kosten entfernt wird. Das Glasfasermodem kann ich doch aber nicht einfach abmontieren und in den Müll werfen? Genauso ist die Telekom dafür verantwortlich, dass sie OHNE ZUSAGE der Vermieter einfach Löcher in deren Treppenhaus bohren. Diese Installation wurde damals ohne Info an mich und in meiner Abwesenheit durchgeführt, jedoch wäre zumindest meine Erlaubnis nötig gewesen da ich die Mieterin der Wohnung war. 

 

Auf mehrmaligen Anruf über die Hotline habe ich bisher absolut niemanden ans Telefon bekommen. Ich hoffe dass sich nun endlich jemand meldet!

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      4 years ago

      Hallo @chantal.reisser,

       

      das kann Dein Vermieter schon mal ganz gepflegt vergessen.

      Der glaubt doch nicht im Ernst, dass die Telekom in einem Gebäude in die NE4 mehrere tausend Euro investiert, um dann nach ein paar Monaten, wenn der Kunde auszieht das ganze wieder abzubauen und für den nächsten Kunden dann wieder eine teure Installation zu starten? Glaubt der das wirklich ernsthaft?

       

      Da es aber immer so verrückte Leute gibt, sichert sich die Telekom davor ab, bevor sie überhaupt einen Glasanschluss ins Gebäude legt. Der Vertrag hierzu nennt sich GNV . Nur wenn dieser gekündigt wird, baut die Telekom ihr Netz zurück. Dann aber auch komplett. 

       

      Viele Grüße 

       

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      4 years ago

      @Gelöschter Nutzer 

       

      Weiß denn jemand wie man sich als Mieter dem Vermieter gegenüber nun verhalten soll, um weiteren Ärger zu vermeiden?

      Weiß denn jemand wie man sich als Mieter dem Vermieter gegenüber nun verhalten soll, um weiteren Ärger zu vermeiden?
      Weiß denn jemand wie man sich als Mieter dem Vermieter gegenüber nun verhalten soll, um weiteren Ärger zu vermeiden?

      Den Vermieter an die Telekom verweisen.

      Anders als im Kupfernetz, verbleibt das Glasfasernetz auch in der NE4 bis einschließlich dem ONT im Eigentum der Telekom und gehört zum Anlagevermögen der DTAG . Ein eigenmächtiger Abbau ist eine Straftat nach §317 StGB und kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.

      Answer

      from

      4 years ago

      Hubert Eder

      . . . . Ein eigenmächtiger Abbau ist eine Straftat nach §317 StGB und kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.

       . . . . Ein eigenmächtiger Abbau ist eine Straftat nach §317 StGB und kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.

      Hubert Eder

       . . . . Ein eigenmächtiger Abbau ist eine Straftat nach §317 StGB und kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.


      Strafgesetzbuch (StGB)
      § 317 Störung von Telekommunikationsanlagen
      (1) Wer den Betrieb einer öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      (2) Der Versuch ist strafbar.
      (3) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

       

      Wie kommst du darauf, dass die Versorgung einer einzelnen Wohnung einem "öffentlichen Zweck" dient?

      Solange die Entfernung der Einrichtung im Einverständnis mit dem Eigentümmer und mit dem Bewohner der Wohnung erfolgt, greift $317 StGB nicht, sondern es sind andere Rechtsnormen anzuwenden.

       

       

       

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      from

      4 years ago

      @Käseblümchen 

       

      Wie kommst du darauf, dass die Versorgung einer einzelnen Wohnung einem "öffentlichen Zweck" dient?

      Wie kommst du darauf, dass die Versorgung einer einzelnen Wohnung einem "öffentlichen Zweck" dient?

      Wie kommst du darauf, dass die Versorgung einer einzelnen Wohnung einem "öffentlichen Zweck" dient?


      Die Telekom betreibt ein öffentliches Telekommunikationsnetz.

      Eine Firma beispielsweise hat auf ihrem Betriebsgelände ein privates Telekommunikationsnetz.

       

      Solange die Entfernung der Einrichtung im Einverständnis mit dem Eigentümmer und mit dem Bewohner der Wohnung erfolgt, greift $317 StGB nicht, sondern es sind andere Rechtsnormen anzuwenden.

      Solange die Entfernung der Einrichtung im Einverständnis mit dem Eigentümmer und mit dem Bewohner der Wohnung erfolgt, greift $317 StGB nicht, sondern es sind andere Rechtsnormen anzuwenden.
      Solange die Entfernung der Einrichtung im Einverständnis mit dem Eigentümmer und mit dem Bewohner der Wohnung erfolgt, greift $317 StGB nicht, sondern es sind andere Rechtsnormen anzuwenden.

      Der Eigentümer ist die Telekom. Nicht die Hausverwaltung.

      Außerdem handelt es sich bei FTTH der Telekom um ein Punkt-zu-Mehrpunkt-Netz.

      Das kann also bedeuten, dass die ganze Straße in Mitleidenschaft gezogen wird, wenn am Strang herumgefummelt wird.

       

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