Gelöst

Entfernung Glasfaser Modem

vor 4 Jahren

Ich habe ein großes Problem. Die Telekom hat vor einigen Jahren in meiner Wohnung auf den Wunsch meines Ex-Partners hin eine Glasfaserleitung vom Keller bis in den 2. Stock in die Wohnung gebohrt. Dies wurde vorher nicht mit dem Vermieter abgesprochen, welcher jetzt nach meinem Auszug natürlich möchte dass alles Rückstandslos auf eigene Kosten entfernt wird. Das Glasfasermodem kann ich doch aber nicht einfach abmontieren und in den Müll werfen? Genauso ist die Telekom dafür verantwortlich, dass sie OHNE ZUSAGE der Vermieter einfach Löcher in deren Treppenhaus bohren. Diese Installation wurde damals ohne Info an mich und in meiner Abwesenheit durchgeführt, jedoch wäre zumindest meine Erlaubnis nötig gewesen da ich die Mieterin der Wohnung war. 

 

Auf mehrmaligen Anruf über die Hotline habe ich bisher absolut niemanden ans Telefon bekommen. Ich hoffe dass sich nun endlich jemand meldet!

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    • vor 4 Jahren

      Ich habe ein großes Problem. Die Telekom hat vor einigen Jahren in meiner Wohnung auf den Wunsch meines Ex-Partners hin eine Glasfaserleitung vom Keller bis in den 2. Stock in die Wohnung gebohrt. Dies wurde vorher nicht mit dem Vermieter abgesprochen, welcher jetzt nach meinem Auszug natürlich möchte dass alles Rückstandslos entfernt wird. Das Glasfasermodem kann ich doch aber nicht einfach abmontieren und in den Müll werfen? Genauso ist die Telekom dafür verantwortlich, dass sie OHNE ZUSAGE der Vermieter einfach Löcher in deren Treppenhaus bohren. 

      Auf mehrmaligen Anruf über die Hotline habe ich bisher absolut niemanden ans Telefon bekommen. Ich hoffe dass sich nun endlich jemand meldet!

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      4

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Hey Nicole, 

       

      danke für deine Antwort!

       

      der Vermieter wusste von der verlegung an sich nichts. Vertraglich geregelt ist zwischen der genosschenschaft und der telekom, dass glasfaser verlegt werden darf - jedoch nicht durch das treppenhaus aus brandschutzgründen und schon gar nicht durch den treppenhausboden gebohrt. Diese Erlaubnis wurde seitens der Telekom nie beim Vermieter eingeholt, und jetzt bin ich „die doofe“ 

       

      ein rückbau ist vom vermieter ist gewünscht und ich darf nichts machen, da die gerätschaften eigentum der telekom sind und von dieser unerlaubt verlegt wirden durch das treppenhaus.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @chantal.reisser 

      Wie mehrfach geschrieben,  alles nicht dein Problem. 

      Das soll dein Vermieter schön mit der Telekom klären, du bist da raus. 

      Genau das solltest du deinem Vermieter mit aller Deutlichkeit mitteilen, lass dich nicht auf Spielchen ein. 

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Hallo @chantal.reisser,

      wie @Hubert Eder schon geschrieben hat, gibt der Eigentümer mit seiner Unterschrift auf der GNV der Telekom die Erlaubnis an und in den Gebäuden auf seinem Grundstück die erforderlichen Vorrichtungen anzubringen, um den Zugang zu dem öffentlichen Telekommunikationsnetz zu ermöglichen.
      Wenn der Vermieter mit der Verlegung nicht einverstanden ist, sollte er sich direkt mit uns in Verbindung setzen.

      Gruß,
      Ingo F.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Sehr spannend, das Haus verfügt über einen Glasfaseranschluss der nicht genutzt werden kann weil der EIgentümer keine Inhouseverkabelung vorbereitet hatte? Er bietet dem Mieter die Möglichkeit GF zu nutzen aber überlässt die technische Montage der Mieter die er hinterher wieder zurückgebaut haben will? Den sollte man mit einem nassen Lappen durchs Dorf jagen.

       

      0

    • vor 4 Jahren

      Hallo @chantal.reisser der Auftraggeber muss sich um die Formalitäten kümmern in dem Fall  dein Expartner! Die Telekom ist nicht dafür verantwortlich sich mit Vermietern etc. auseinderzusetzten!

      1

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Gadich

      Hallo @chantal.reisser der Auftraggeber muss sich um die Formalitäten kümmern in dem Fall dein Expartner! Die Telekom ist nicht dafür verantwortlich sich mit Vermietern etc. auseinderzusetzten!

      Hallo @chantal.reisser der Auftraggeber muss sich um die Formalitäten kümmern in dem Fall  dein Expartner! Die Telekom ist nicht dafür verantwortlich sich mit Vermietern etc. auseinderzusetzten!

      Gadich

      Hallo @chantal.reisser der Auftraggeber muss sich um die Formalitäten kümmern in dem Fall  dein Expartner! Die Telekom ist nicht dafür verantwortlich sich mit Vermietern etc. auseinderzusetzten!


      Ganz sicher geht das weder den Expartner noch den TO etwas an, der Vermieter soll sich mit der Telekom auseinandersetzen, sonst niemand.

      Das betrifft einzig und allein das Vertragsverhältnis zwischen Telekom und Eigentümer/Verwalter der Immobilie.

       

      @chantal.reisser 

      Noch einmal in aller Deutlichkeit du musst und darfst an dieser Installation nichts verändern, gar nichts. Verweise den Vermieter an die Telekom, macht er Probleme ab zum Mieterschutz/Anwalt, nicht lange fackeln klare Kante zeigen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Hallo @chantal.reisser 
      hmm, sehr unüblich.

      Normalerweise wird ein Glasfaseranschluß als Wertsteigerung gesehen :🤔

      Ist die Verkabelung denn wirklich so störend / schlecht ausgeführt worden ?

       

      Ergänzend: damit Dir das @Telekom hilft Team   zielgerichtet helfen könnte hier bitte die Nutzerdaten geschützt im Profil hinterlegen => Profildaten (unter weitere Informationen kannst Du auch Zusatzinfos wie Erreichbarkeit, alternative Rückrufnummer, Zusatzinfos, etc. hinterlegen). Hier solltest Du ja zumindest alles bis auf ggf. die Kundennummer hinterlegen können 👍
      Diese Daten sind nur für das Telekom hilft Team ersichtlich und nicht öffentlich. Speichern nicht vergessen, danach kurz schreiben wenn erfolgreich erledigt - Danke !
      Gruß
      Waage1969

      4

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @chantal.reisser 

      chantal.reisser

      ist erledigt Danke für den Tipp! Leider Wil der Vermieter nicht von einer Wertsteigerung o.ä. hören. Es handelt sich um eine Baugenossenschaft die das angeblich generell nicht möchte.

      ist erledigt Fröhlich Danke für den Tipp!

       

      Leider Wil der Vermieter nicht von einer Wertsteigerung o.ä. hören. Es handelt sich um eine Baugenossenschaft die das angeblich generell nicht möchte. 


      chantal.reisser

      ist erledigt Fröhlich Danke für den Tipp!

       

      Leider Wil der Vermieter nicht von einer Wertsteigerung o.ä. hören. Es handelt sich um eine Baugenossenschaft die das angeblich generell nicht möchte. 



      Macht die ganze Sache nur noch unvorstellbarer. Wieso haben sie sich dann überhaupt den Hausanschluss legen lassen. Naja, wer weis was in deren Köpfen vor sich geht.

       

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Legt die Telekom überhaupt Glasfaser in den Keller ohne gleichzeitig mit dem Eigentümer eine Vereinbarung über die hausinterne Zuführung abzuschließen?

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @lejupp 

      lejupp

      Legt die Telekom überhaupt Glasfaser in den Keller ohne gleichzeitig mit dem Eigentümer eine Vereinbarung über die hausinterne Zuführung abzuschließen?

      Legt die Telekom überhaupt Glasfaser in den Keller ohne gleichzeitig mit dem Eigentümer eine Vereinbarung über die hausinterne Zuführung abzuschließen?

      lejupp

      Legt die Telekom überhaupt Glasfaser in den Keller ohne gleichzeitig mit dem Eigentümer eine Vereinbarung über die hausinterne Zuführung abzuschließen?


      Teilweise schon. Grad bei Genossenschaften und Überbau Alttechnik werden die bestehenden Altverträge nicht unbedingt genötigt auf Fiber zu wechseln.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Der Vermieter soll doch froh sein das ihr damals sämtliche Vorbereitungen für einen Glasfaseranschluß in eurer Wohnung getroffen habt.

      Das steigert den Wert der Immobilie.

      Wenn ihr alles wieder zurück baut, steht der Nachmieter vor einem Problem.

      Hat der Vermieter auch hierfür eine Lösung parat? *Kopfschüttel*

      8

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Lustige wäre, wenn der Vermieter wegen der Fehlenden Kommunikationsinfrastruktur keinen Nachmieter finden würde. Bei der derzeitigen Marktlage ist das leider wenig wahrscheinlich...

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @lejupp 

      lejupp

      Lustige wäre, wenn der Vermieter wegen der Fehlenden Kommunikationsinfrastruktur keinen Nachmieter finden würde. Bei der derzeitigen Marktlage ist das leider wenig wahrscheinlich...

      Lustige wäre, wenn der Vermieter wegen der Fehlenden Kommunikationsinfrastruktur keinen Nachmieter finden würde. Bei der derzeitigen Marktlage ist das leider wenig wahrscheinlich...

      lejupp

      Lustige wäre, wenn der Vermieter wegen der Fehlenden Kommunikationsinfrastruktur keinen Nachmieter finden würde. Bei der derzeitigen Marktlage ist das leider wenig wahrscheinlich...


      Das ist garnicht mal so ungewöhnlich. Die Telekom hat da eine recht niedrige Schmerzgrenze wenn montiert, demontiert, montiert werden soll.

       

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Die Telekom hat da eine recht niedrige Schmerzgrenze wenn montiert, demontiert, montiert werden soll.

      Die Telekom hat da eine recht niedrige Schmerzgrenze wenn montiert, demontiert, montiert werden soll.
      Die Telekom hat da eine recht niedrige Schmerzgrenze wenn montiert, demontiert, montiert werden soll.

      Frei nach dem Motto: Baue auf und reiße nieder, dann hast du Arbeit immer wieder.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      Hallo @chantal.reisser,

       

      das kann Dein Vermieter schon mal ganz gepflegt vergessen.

      Der glaubt doch nicht im Ernst, dass die Telekom in einem Gebäude in die NE4 mehrere tausend Euro investiert, um dann nach ein paar Monaten, wenn der Kunde auszieht das ganze wieder abzubauen und für den nächsten Kunden dann wieder eine teure Installation zu starten? Glaubt der das wirklich ernsthaft?

       

      Da es aber immer so verrückte Leute gibt, sichert sich die Telekom davor ab, bevor sie überhaupt einen Glasanschluss ins Gebäude legt. Der Vertrag hierzu nennt sich GNV . Nur wenn dieser gekündigt wird, baut die Telekom ihr Netz zurück. Dann aber auch komplett. 

       

      Viele Grüße 

       

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      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @Gelöschter Nutzer 

       

      Weiß denn jemand wie man sich als Mieter dem Vermieter gegenüber nun verhalten soll, um weiteren Ärger zu vermeiden?

      Weiß denn jemand wie man sich als Mieter dem Vermieter gegenüber nun verhalten soll, um weiteren Ärger zu vermeiden?
      Weiß denn jemand wie man sich als Mieter dem Vermieter gegenüber nun verhalten soll, um weiteren Ärger zu vermeiden?

      Den Vermieter an die Telekom verweisen.

      Anders als im Kupfernetz, verbleibt das Glasfasernetz auch in der NE4 bis einschließlich dem ONT im Eigentum der Telekom und gehört zum Anlagevermögen der DTAG . Ein eigenmächtiger Abbau ist eine Straftat nach §317 StGB und kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Hubert Eder

      . . . . Ein eigenmächtiger Abbau ist eine Straftat nach §317 StGB und kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.

       . . . . Ein eigenmächtiger Abbau ist eine Straftat nach §317 StGB und kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.

      Hubert Eder

       . . . . Ein eigenmächtiger Abbau ist eine Straftat nach §317 StGB und kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.


      Strafgesetzbuch (StGB)
      § 317 Störung von Telekommunikationsanlagen
      (1) Wer den Betrieb einer öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      (2) Der Versuch ist strafbar.
      (3) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

       

      Wie kommst du darauf, dass die Versorgung einer einzelnen Wohnung einem "öffentlichen Zweck" dient?

      Solange die Entfernung der Einrichtung im Einverständnis mit dem Eigentümmer und mit dem Bewohner der Wohnung erfolgt, greift $317 StGB nicht, sondern es sind andere Rechtsnormen anzuwenden.

       

       

       

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      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @Käseblümchen 

       

      Wie kommst du darauf, dass die Versorgung einer einzelnen Wohnung einem "öffentlichen Zweck" dient?

      Wie kommst du darauf, dass die Versorgung einer einzelnen Wohnung einem "öffentlichen Zweck" dient?

      Wie kommst du darauf, dass die Versorgung einer einzelnen Wohnung einem "öffentlichen Zweck" dient?


      Die Telekom betreibt ein öffentliches Telekommunikationsnetz.

      Eine Firma beispielsweise hat auf ihrem Betriebsgelände ein privates Telekommunikationsnetz.

       

      Solange die Entfernung der Einrichtung im Einverständnis mit dem Eigentümmer und mit dem Bewohner der Wohnung erfolgt, greift $317 StGB nicht, sondern es sind andere Rechtsnormen anzuwenden.

      Solange die Entfernung der Einrichtung im Einverständnis mit dem Eigentümmer und mit dem Bewohner der Wohnung erfolgt, greift $317 StGB nicht, sondern es sind andere Rechtsnormen anzuwenden.
      Solange die Entfernung der Einrichtung im Einverständnis mit dem Eigentümmer und mit dem Bewohner der Wohnung erfolgt, greift $317 StGB nicht, sondern es sind andere Rechtsnormen anzuwenden.

      Der Eigentümer ist die Telekom. Nicht die Hausverwaltung.

      Außerdem handelt es sich bei FTTH der Telekom um ein Punkt-zu-Mehrpunkt-Netz.

      Das kann also bedeuten, dass die ganze Straße in Mitleidenschaft gezogen wird, wenn am Strang herumgefummelt wird.

       

      Uneingeloggter Nutzer

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