Entschädigung nach § 58 TKG

vor 11 Monaten

Mein Festnetzanschluss war innerhalb folgender Zeiträume gestört:

11.01.2024 - 15.01.2024: Entschädigung 2 x 5 Euro, 1 x 10 Euro = 20 Euro

22.01.2024 - 23.01.2024: keine Entschädigung

04.02.2024 - 07.02.2024: Entschädigung 2 x 5 Euro = 10 Euro.

Ich bitte Sie, mir die Entschädigungszahlung auf meinem Kundenkonto gut zu schreiben.

Ich bedanke mich vielmals für Ihre Bemühungen.

432

16

  • Community Guide

    vor 11 Monaten

    @Persa das hier ist ein Kunden-helfen-Kunden Forum und nicht die Rechnugnstelle. Ruf bei der Hotline an 0800-3301000 und reklamiere dort, wenn du für die Zeiträume Störungen gemeldet hast, dann sollte das kein Problem sein.

    2

    Antwort

    von

    vor 11 Monaten

    Also: Jonas W.  "Telekom hilft Team" hilft mir weiter.

    Soviel zum Kunden-helfen-Kunden Forum

     
  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 11 Monaten


    @Persa  schrieb:

    Mein Festnetzanschluss war innerhalb folgender Zeiträume gestört:

    11.01.2024 - 15.01.2024: Entschädigung 2 x 5 Euro, 1 x 10 Euro = 20 Euro

    22.01.2024 - 23.01.2024: keine Entschädigung

    04.02.2024 - 07.02.2024: Entschädigung 2 x 5 Euro = 10 Euro.

    Ich bitte Sie, mir die Entschädigungszahlung auf meinem Kundenkonto gut zu schreiben.

    Ich bedanke mich vielmals für Ihre Bemühungen.


    Da musst schon das Telefon in die Hand nehmen und die hotline anrufen Stichwort Rechnung  @Persa 

    2

    Antwort

    von

    vor 11 Monaten

    Also: Jonas W.  "Telekom hilft Team" hilft mir weiter.

  • Community Guide

    vor 11 Monaten

    Alternativ hier auf einen Teamie warten und mit ihm die Gutschrift klären

    7

    Antwort

    von

    vor 11 Monaten

    Hey Persa, 👋

     

    vielen Dank für das nette Gespräch. Ich habe die Erstattung nach TKG veranlasst und schreibe dir 15,00€ auf deinem Buchungskonto gut. Der Betrag weicht von deiner Rechnung ab, da die Telekom nach Störungseingang 2 Tage Zeit hat den Anschluss wiederherzustellen. Für die Berechnung zählt der Beginn der Störung (Meldung der Störung) bis zur Entstörung. Die beiden Tage der Wiederherstellungsfrist werden bei der Berechnung automatisch abgezogen. 

     

    Viele Grüße

    Jonas W.

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 11 Monaten

    Störung hast du aber aktiv gemeldet? 
    Denn sonst gibt es keine Entschädigung. 

    0

  • 1 Sterne Mitglied

    vor 11 Monaten

    ja natürlich, die Störungen sind alle behoben.

    0

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