Entschädigung Störung seit über 1 Monat
vor 10 Monaten
Hallo,
am 01.03.2024 ist bei mir der Internetanschluss aufgrund von Straßenarbeiten durch einen Mitbewerber der Telekom ausgefallen. Leider ist es der Telekom bisher nicht gelungen, den Anschluss wieder herzustellen. Ich habe daher seit über 1 Monat keinen Internetzugang mehr über die Telekom.
Daher möchte ich nun die gesetzliche Ausfallentschädigung geltend machen. Über welchen Weg ist das möglich, da hierfür anscheinend kein Formular angeboten wird?
364
2
19
Akzeptierte Lösungen
Alle Antworten
Sortieren
Älteste zuerst
Neueste zuerst
Älteste zuerst
Autor
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
CobraCane
vor 10 Monaten
Daher möchte ich nun die gesetzliche Ausfallentschädigung geltend machen. Über welchen Weg ist das möglich, da hierfür anscheinend kein Formular angeboten wird?
Daher möchte ich nun die gesetzliche Ausfallentschädigung geltend machen. Über welchen Weg ist das möglich, da hierfür anscheinend kein Formular angeboten wird?
Warte ab bis der Anschluss wieder läuft denn erst dann steht der genaue Zeitraum der Störung fest.
Sobald der Anschluss wieder geht einfach hier im Beitrag nochmal melden und dazuschreiben wann du erreichbar bist, dann kann sich ein Teamie darum kümmern.
3
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
CobraCane
→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
vor 10 Monaten
Grüße @Pakaja
Die Entschädigung gibt es erst, wenn dein Anschluss wieder geht.
Hast du einen Schnellstarter angeboten bekommen, damit du weiterhin online sein kannst?
2
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
fdi
vor 10 Monaten
am 01.03.2024 ist bei mir der Internetanschluss aufgrund von Straßenarbeiten durch einen Mitbewerber der Telekom ausgefallen.
Höhere Gewalt? Dann gibt es keine Entschädigung.
0
3
Ältere Kommentare anzeigen
*Paz Vizsla*
Antwort
von
fdi
vor 10 Monaten
fdi Pakaja am 01.03.2024 ist bei mir der Internetanschluss aufgrund von Straßenarbeiten durch einen Mitbewerber der Telekom ausgefallen. am 01.03.2024 ist bei mir der Internetanschluss aufgrund von Straßenarbeiten durch einen Mitbewerber der Telekom ausgefallen. Pakaja am 01.03.2024 ist bei mir der Internetanschluss aufgrund von Straßenarbeiten durch einen Mitbewerber der Telekom ausgefallen. Höhere Gewalt? Dann gibt es keine Entschädigung. Pakaja am 01.03.2024 ist bei mir der Internetanschluss aufgrund von Straßenarbeiten durch einen Mitbewerber der Telekom ausgefallen. am 01.03.2024 ist bei mir der Internetanschluss aufgrund von Straßenarbeiten durch einen Mitbewerber der Telekom ausgefallen. Pakaja am 01.03.2024 ist bei mir der Internetanschluss aufgrund von Straßenarbeiten durch einen Mitbewerber der Telekom ausgefallen. Höhere Gewalt? Dann gibt es keine Entschädigung. fdi Pakaja am 01.03.2024 ist bei mir der Internetanschluss aufgrund von Straßenarbeiten durch einen Mitbewerber der Telekom ausgefallen. am 01.03.2024 ist bei mir der Internetanschluss aufgrund von Straßenarbeiten durch einen Mitbewerber der Telekom ausgefallen. Pakaja am 01.03.2024 ist bei mir der Internetanschluss aufgrund von Straßenarbeiten durch einen Mitbewerber der Telekom ausgefallen. Höhere Gewalt? Dann gibt es keine Entschädigung. Höhere Gewalt? Das ist aber nicht dein Ernst.
Pakaja am 01.03.2024 ist bei mir der Internetanschluss aufgrund von Straßenarbeiten durch einen Mitbewerber der Telekom ausgefallen. am 01.03.2024 ist bei mir der Internetanschluss aufgrund von Straßenarbeiten durch einen Mitbewerber der Telekom ausgefallen. Pakaja am 01.03.2024 ist bei mir der Internetanschluss aufgrund von Straßenarbeiten durch einen Mitbewerber der Telekom ausgefallen. Höhere Gewalt? Dann gibt es keine Entschädigung.
am 01.03.2024 ist bei mir der Internetanschluss aufgrund von Straßenarbeiten durch einen Mitbewerber der Telekom ausgefallen.
Höhere Gewalt? Dann gibt es keine Entschädigung.
Höhere Gewalt?
Das ist aber nicht dein Ernst.
Echt jetzt?
Höhere Gewalt sind unabwendbare Ereignisse wie z. B. Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, Vulkanausbrüche, Pandemien, aber auch niederer Zufall (lateinisch casus fortuitus) wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Sabotage, Streiks (sofern diese bei einem Dritten stattfinden; Beispiel: Vertrag zwischen Verbraucher und Fluggesellschaft und Streik bei Fluglotsen, auch bei einem Streik bei der Fluggesellschaft[3]), Terrorismus, Verkehrsunfälle oder im industriellen Sinne Produktionsstörungen.
Höhere Gewalt erfordert regelmäßig einen völlig unerwarteten Eintritt eines dieser Ereignisse. Wenn jedoch mit dem Eintritt eines Ereignisses durchaus gerechnet werden kann wie etwa bei Überschwemmungen, die immer wieder in denselben Regionen auftreten, liegt keine höhere Gewalt vor. So setzt höhere Gewalt bei einem Verkehrsunfall voraus, dass das schädigende Ereignis von außen her auf den Betrieb des Fahrzeugs eingewirkt haben muss und so außergewöhnlich gewesen sein muss, dass der Halter oder der Fahrer überhaupt nicht damit zu rechnen brauchte und dieses Ereignis auch nicht durch die größte Sorgfalt abwenden konnte. Nach der Rechtsprechung des BGH zu anderen Anwendungsfällen des Haftungsmaßstabes der höheren Gewalt muss dieses schädigende Ereignis durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführt worden sein, nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar sein, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln und auch durch äußerste und nach Sachlage mit vernünftiger Weise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden können und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen sein.[4]
Die Ereignisse dürfen auch nicht aus der Sphäre einer der Vertragsparteien kommen. So steht ein in einem Teil eines Schiffes ausgebrochenes Feuer, in welchem sich keine Passagierkabinen befinden, in engem Zusammenhang mit dem Betrieb des Schiffes, so dass der Veranstalter sich nicht auf höhere Gewalt berufen kann.[5] Allgemein sind auch die Gefahren der See keine höhere Gewalt.
https://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6here_Gewalt
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
fdi
fdi
vor 10 Monaten
Ich habe eine Frage gestellt, keine Aussage getroffen. Und die Auswirkung aus einer Einordnung beschrieben.
Aber interessant, was sich hier dann immer so daraus entwickelt...
0
5
Ältere Kommentare anzeigen
fdi
Antwort
von
fdi
vor 10 Monaten
Sobald die Störung behoben wurde, bekommst du eine Gutschrift für den kompletten Ausfallzeitraum.
Es geht hier aber nicht nur um die Gutschrift für die monatlichen Kosten des Anschlusses, sondern um die Entschädigung nach TKG , das meintest du damit?
2
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
fdi
Pakaja
vor 10 Monaten
Hallo,
zunächst einmal vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Das geht ja richtig schnell hier.
Zur Frage von @→Mataimaki← Nein, ich habe keinen Schnellstarter von der Telekom erhalten. Ich habe mich mit meinem Moibilfunktarif online gehalten.
Erstaunlicherweise wurde heute der Anschluss erfolgreich wiederhergestellt.
Was mich nun zu meiner ursprünglichen Anfrage führt mit dem kompletten Zeitraum des Ausfalls.
Die Eckdaten:
Störungsmeldung und Bestätigung durch Telekom: 01.03.2024
Störungsbeheung und Bestätigung durch Telekom: 03.04.2024
Dauer: 34 Tage
@Max Ba.
Daher möchte ich (Privatkunde) nun die gesetzliche Ausfallentschädigung gemäß §58 TKG geltend machen.
Und fordere die Telekom hiermit auf, mir die gemäß § 58 Abs. 1, 3 TKG zustehende Entschädigung in Höhe von 310€ zu zahlen.
Die Bankverbindung für die Erstattung kann meinem Kundenkonto entnommen werden.
2
6
Ältere Kommentare anzeigen
Pakaja
Antwort
von
Pakaja
vor 10 Monaten
Ich habe bereits eine Benachrichtigung über die Gutschruft erhalten.
Vielen Dank für den reibungslosren Ablauf an die Telekom.
1
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Pakaja
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Pakaja