Gelöst
Erstattung Portierungsgebühren
vor 4 Jahren
Hallo zusammen,
ich habe im Rahmen der Neuvermarktung eines GF-Anschlusses einen Glasfaseranschluss bei der Telekom bestellt und für die Zeit bis zu dessen Bereitstellung einen Magenta-Zuhause S-Vertrag abgeschlossen.
Der Vertriebspartner der Telekom hat in einem Informationsblatt zur Auftragsbestätigung über die Möglichkeit informiert, die Portierungskosten der Rufnummer bei der Telekom zur Gutschrift anzufragen. Dieses Informationsblatt ist als Anlage beigefügt. Nun hat mir die Hotline der Telekom gesagt, dass diese Gebühren in der (erstatteten) Bereitstellungsgebühr enthalten seien. Nun bin ich vollkommen verwirrt (okay, war ich vorher schon) und möchte einfach nur wissen, warum ein Vertriebspartner mit etwas wirbt, was gar nicht angefragt werden kann?
Grüße,
André
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Akzeptierte Lösung
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vor 4 Jahren
Ich glaub da kamen zwei Punkte durcheinander.
Mit Portierungsgebühr ist in dem vertrag vermutlich gemeint, die einmaligen Kosten die du bei deine bisherige Anbieter für die Mitnahme der Rufnummer zahen musst.
Das erstattet die Telekom eigentlich nicht, dafür werden aber ja die Bereitstellungsebühren wieder erstattet.
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Antwort
von
vor 4 Jahren
So wurde mir das von der Hotline auch erklärt und das ist ja auch okay, nur sollte der Vertriebspartner diese -wie nicht nur ich finde- irreführende Formulierung ersatzlos aus seinen Informationsblättern streiche(l)n.
Grüße,
André
Antwort
von
vor 4 Jahren
Naja gut, anfragen kann man ja. ;o)
Wie der jeweilige Mitarbeiter dann entscheidet ist was anderes
Antwort
von
vor 4 Jahren
Steht ja auch "anfragen" drin.
Schön wie er da Hoffnungen schürrt.
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