Solved
Erstattung wegen des Dienstausfalls
13 days ago
Hallo, in der Zeit vom 17.09.26 bis zum 23.09.26 haben wir kein Internet und Telefon gehabt (Totalausfall), da durch Bauarbeiten ein Hauptkabel in der Straße durchtrennt wurde. Diese Ausfallzeit möchten wir gerne erstattet bekommen, da kein Ersatz kam. Eine Störungsmeldung vom 21.09. liegt vor.
Wie wird dies abgewickelt?
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13 days ago
Du sprichst von Dienstausfall, um was für einen Tarif geht es denn?
Wenn das Internet bereits am 17. ausgefallen ist, warum wurde dann erst am 21. gemeldet?
Anrecht auf "Entschädigung" gibt es erst bei Meldung der Störung. Das wären dann also 2 Tage und da es erst ab Tag 3 was gibt kannst du maximal auf Kulanz hoffen dass man dir etwas entgegenkommt
16
from
13 days ago
Ich sehe das so: der Unterschied besteht aus Telekom-Sicht hier im Thread eigentlich nur darin, dass @JIt. hier im Thread "Untermieter" geschrieben hat.
Wäre der Begriff nicht gefallen, dann würden wir uns ausschließlich auf die eigentliche Frage fokussieren, die weitestgehend geklärt ist.
das ist nicht mal ansatzweise "ähnlich".
Ich sehe das so: der Unterschied besteht aus Telekom-Sicht hier im Thread eigentlich nur darin, dass @JIt. hier im Thread "Untermieter" geschrieben hat.
Wäre der Begriff nicht gefallen, dann würden wir uns ausschließlich auf die eigentliche Frage fokussieren, die weitestgehend geklärt ist.
Am ähnlichsten ist der Fall dieses Threads vermutlich dem Fall einer WG - einer hat den Anschluss, die Kosten werden geteilt. Und auch wenn der Anschlussinhaber mal zwei Wochen in Urlaub ist, dann dürfen die anderen den Anschluss weiter nutzen.
Warum wird dann jetzt genau über das Thema hier weiter diskutiert frage ich mich 🤪
Ich steige hier daher auch aus da es eh nix mehr mit dem konkreten Anliegen des TE zu tun hat.
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from
13 days ago
Dir ist aber schon bewusst dass du damit gegen die AGB verstößt?
Für uns persönlich nicht. Da wir aber im Haus nur eine Leitung haben und einen Untermieter, der diese nutzt und in den Tagen des Totalausfalls zu Hause war, war es für uns als Vertragspartner relevant.
Dir ist aber schon bewusst dass du damit gegen die AGB verstößt?
Abgesehen davon hätte er euch ja informieren können und ihr hättet von unterwegs die Störung melden können.
@CobraCane
An dieser Stelle hast du das behauptet. Das Beispiel mit der WG ist identisch. Die Kernfrage bleibt, ob eine kurzfristige alleinige Nutzung gegen die AGB verstößt. Wenn du das jetzt verneinst, dann hat der TE auch nicht gegen die AGB verstoßen.
Warum wird dann jetzt genau über das Thema hier weiter diskutiert frage ich mich 🤪
Ich sehe das so: der Unterschied besteht aus Telekom-Sicht hier im Thread eigentlich nur darin, dass @JIt. hier im Thread "Untermieter" geschrieben hat.
Wäre der Begriff nicht gefallen, dann würden wir uns ausschließlich auf die eigentliche Frage fokussieren, die weitestgehend geklärt ist.
Warum wird dann jetzt genau über das Thema hier weiter diskutiert frage ich mich 🤪
Ich steige hier daher auch aus da es eh nix mehr mit dem konkreten Anliegen des TE zu tun hat.
Weil 2 User hier unangemessene Anschuldigungen erhoben haben und die sollte man einfach so nicht stehenlassen.
Ich steige hier daher auch aus da es eh nix mehr mit dem konkreten Anliegen des TE zu tun hat.
Ich sehe das so: der Unterschied besteht aus Telekom-Sicht hier im Thread eigentlich nur darin, dass @JIt. hier im Thread "Untermieter" geschrieben hat.
Wäre der Begriff nicht gefallen, dann würden wir uns ausschließlich auf die eigentliche Frage fokussieren, die weitestgehend geklärt ist.
Warum wird dann jetzt genau über das Thema hier weiter diskutiert frage ich mich 🤪
Ich steige hier daher auch aus da es eh nix mehr mit dem konkreten Anliegen des TE zu tun hat.
Du hättest mit diesem Randthema einfach nicht einsteigen sollen. That's it.
0
from
12 days ago
Moin @JIt.,
herzlich willkommen in unserer Community.
Es tut mir leid, dass dein Anschluss von einer Störung betroffen war. Ich habe die Möglichkeit, für den Zeitraum der gemeldeten Störung eine Gutschrift des Grundpreises zu erstellen. Leider konnte ich dich gerade nicht erreichen, um dies mit dir zu besprechen. Wann passt es besser?
Viele Grüße
Katja
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Accepted Solution
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13 days ago
@JIt. Wenn Du die Störung erst am 21.9. gemeldet hast und der Anschluss dann im Laufe des 23.9. wieder funktioniert hat, dann hast Du m.E. keinen gesetzlichen Anspruch.
Dein Vertrag mit der Telekom sagt übrigens, dass der Anschluss aufs Jahr bis zu 11 Tage komplett ausfallen darf (formuliert als "Verfügbarkeit 97%" in den AGB)
Mag sein, dass die Telekom Dir auf Kulanz einen Gutschein über 10€ zur Einlösung im Telekom Shop schickt - oder auch nichts oder auch etwas anderes.
1
from
13 days ago
Wenn dem so entschieden wird, muss ich das akzeptieren. Ich werde es trotzdem weiter versuchen.
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