Gelöst

Erstattung wegen des Dienstausfalls

vor einem Tag

Hallo, in der Zeit vom 17.09.26 bis zum 23.09.26 haben wir kein Internet und Telefon gehabt (Totalausfall), da durch Bauarbeiten ein Hauptkabel in der Straße durchtrennt wurde. Diese Ausfallzeit möchten wir gerne erstattet bekommen, da kein Ersatz kam. Eine Störungsmeldung vom 21.09. liegt vor.

Wie wird dies abgewickelt?

Letzte Aktivität

vor 13 Stunden

von

Gelöschter Nutzer

147

0

23

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Tag

      Du sprichst von Dienstausfall, um was für einen Tarif geht es denn?

      Wenn das Internet bereits am 17. ausgefallen ist, warum wurde dann erst am 21. gemeldet?

      Anrecht auf "Entschädigung" gibt es erst bei Meldung der Störung. Das wären dann also 2 Tage und da es erst ab Tag 3 was gibt kannst du maximal auf Kulanz hoffen dass man dir etwas entgegenkommt

      15

      von

      vor einem Tag

      JIt.

      Wir haben dazu Telekom von Anfang an darüber informiert und uns wurde gesagt, dass es ohne weiteres keine andere Möglichkeit gibt. Es war auch ein Techniker da, der uns das bestätigt hatte.

      Wir haben dazu Telekom von Anfang an darüber informiert und uns wurde gesagt, dass es ohne weiteres keine andere Möglichkeit gibt. Es war auch ein Techniker da, der uns das bestätigt hatte.

      Wahrscheinlich stehen die Chancen dazu nicht sehr gut. Ich schauen, ob ich dies weiter verfolge.

      Vielen Dank für die Hilfe.

      JIt.

      Wir haben dazu Telekom von Anfang an darüber informiert und uns wurde gesagt, dass es ohne weiteres keine andere Möglichkeit gibt. Es war auch ein Techniker da, der uns das bestätigt hatte.

      Du wärst der erste Mensch dem das gestattet werden würde. EWas ihr im Haus rumkaspert kann keiner wissen, würde damit aber nicht hausieren gehen. 

      von

      vor 14 Stunden

      *Paz Vizsla*

      So so, Überlassung Eures Anschlusses an einen Dritten? Respekt, steht ausdrücklich in den AGB das dies verboten ist. 

      JIt.

      Da wir aber im Haus nur eine Leitung haben und einen Untermieter, der diese nutzt und in den Tagen des Totalausfalls zu Hause war,

      Für uns persönlich nicht. Da wir aber im Haus nur eine Leitung haben und einen Untermieter, der diese nutzt und in den Tagen des Totalausfalls zu Hause war, war es für uns als Vertragspartner relevant.

      JIt.

      Da wir aber im Haus nur eine Leitung haben und einen Untermieter, der diese nutzt und in den Tagen des Totalausfalls zu Hause war,

      So so, Überlassung Eures Anschlusses an einen Dritten? Respekt, steht ausdrücklich in den AGB das dies verboten ist. 

      *Paz Vizsla*

      So so, Überlassung Eures Anschlusses an einen Dritten? Respekt, steht ausdrücklich in den AGB das dies verboten ist. 

      Lediglich die alleinige Überlassung ist verboten. Da hier aber von einem Untermieter die Rede ist, ist davon erstmal gar nicht auszugehen. Die Anschuldigungen sind daher unnötig.

      von

      vor 14 Stunden

      CobraCane

      Dir ist aber schon bewusst dass du damit gegen die AGB verstößt?

      JIt.
      Für uns persönlich nicht. Da wir aber im Haus nur eine Leitung haben und einen Untermieter, der diese nutzt und in den Tagen des Totalausfalls zu Hause war, war es für uns als Vertragspartner relevant.

      Für uns persönlich nicht. Da wir aber im Haus nur eine Leitung haben und einen Untermieter, der diese nutzt und in den Tagen des Totalausfalls zu Hause war, war es für uns als Vertragspartner relevant.

      JIt.

      Für uns persönlich nicht. Da wir aber im Haus nur eine Leitung haben und einen Untermieter, der diese nutzt und in den Tagen des Totalausfalls zu Hause war, war es für uns als Vertragspartner relevant.

      Dir ist aber schon bewusst dass du damit gegen die AGB verstößt?

      Abgesehen davon hätte er euch ja informieren können und ihr hättet von unterwegs die Störung melden können. 

      CobraCane

      Dir ist aber schon bewusst dass du damit gegen die AGB verstößt?

      Überlassung zur alleinigen Nutzung eines Dritten würde bedeuten, dass @JIt. selbst keine Möglichkeit hätte, den Anschluss zu nutzen. Davon würde ich nicht ausgehen wenn ein Haus nur eine DSL-Leitung hat und es sich "nur" um einen Untermieter handelt.

      Wenn ich im Büro bin und meine Frau im HomeOffice ist und meinen DSL-Anschluss nutzt, dann ist das vermutlich so ähnlich wie beim Fall des Untermieters hier im Thread.

      Anders wäre es m.E. u.U. wenn der Untermieter im Mietvertrag für DSL einen Posten für Nebenkosten hat, aber da sieht die Telekom ja nicht rein und insofern spielt das in der Regel vermutlich keine Rolle.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einem Tag

      JIt.

      Wie wird dies abgewickelt?

      Hallo, in der Zeit vom 17.09.26 bis zum 23.09.26 haben wir kein Internet und Telefon gehabt (Totalausfall), da durch Bauarbeiten ein Hauptkabel in der Straße durchtrennt wurde. Diese Ausfallzeit möchten wir gerne erstattet bekommen, da kein Ersatz kam. Eine Störungsmeldung vom 21.09. liegt vor.

      Wie wird dies abgewickelt?

      JIt.

      Wie wird dies abgewickelt?

      Nach Eingang der Störung bis zu dieser Erledigung erfolgt eine Erstattung für den Ausfallzeitraum falls keine Ersatzlösung oder Übergangslösung bereit gestellt wurde. 

      1

      von

      vor 14 Stunden

      *Paz Vizsla*

      Nach Eingang der Störung bis zu dieser Erledigung erfolgt eine Erstattung für den Ausfallzeitraum falls keine Ersatzlösung oder Übergangslösung bereit gestellt wurde. 

      JIt.

      Wie wird dies abgewickelt?

      Hallo, in der Zeit vom 17.09.26 bis zum 23.09.26 haben wir kein Internet und Telefon gehabt (Totalausfall), da durch Bauarbeiten ein Hauptkabel in der Straße durchtrennt wurde. Diese Ausfallzeit möchten wir gerne erstattet bekommen, da kein Ersatz kam. Eine Störungsmeldung vom 21.09. liegt vor.

      Wie wird dies abgewickelt?

      JIt.

      Wie wird dies abgewickelt?

      Nach Eingang der Störung bis zu dieser Erledigung erfolgt eine Erstattung für den Ausfallzeitraum falls keine Ersatzlösung oder Übergangslösung bereit gestellt wurde. 

      *Paz Vizsla*

      Nach Eingang der Störung bis zu dieser Erledigung erfolgt eine Erstattung für den Ausfallzeitraum falls keine Ersatzlösung oder Übergangslösung bereit gestellt wurde. 

      Die Erstattung erfolgt in der Regel sogar unabhängig von einer Ersatzlösung.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Tag

      @JIt. Wenn Du die Störung erst am 21.9. gemeldet hast und der Anschluss dann im Laufe des 23.9. wieder funktioniert hat, dann hast Du m.E. keinen gesetzlichen Anspruch.

      Dein Vertrag mit der Telekom sagt übrigens, dass der Anschluss aufs Jahr bis zu 11 Tage komplett ausfallen darf (formuliert als "Verfügbarkeit 97%" in den AGB)

      Mag sein, dass die Telekom Dir auf Kulanz einen Gutschein über 10€ zur Einlösung im Telekom Shop schickt - oder auch nichts oder auch etwas anderes.

      1

      von

      vor einem Tag

      Wenn dem so entschieden wird, muss ich das akzeptieren. Ich werde es trotzdem weiter versuchen.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einem Tag

      Noch auf dem Weg mitgegeben: 

      User uploaded image

      0

      1

      von

      vor 23 Stunden

      @*Paz Vizsla* Ich bin mir jetzt nicht so ganz sicher ob Du da nicht einen falschen Ausschnitt hier eingestellt hast.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 17 Stunden

      in dem Screenshot ist von "alleiniger Nutzung" die Rede , die kann ja einer Leitung nicht vorliegen, oder?

      0

      0

    Uneingeloggter Nutzer

    von

    Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

    Beliebte Tags letzte 7 Tage

    Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...