Ex Mieter blockiert Leitung

vor einem Monat

Mein Mieter ist ausgezogen und blockiert die Leitung. 

Da ich ihm vor einem halben Jahr im Haus die Leitung neu gelegt habe der Nachmieter sie aber jetzt nicht nutzen kann

bin ich doch ein wenig sauer.

Er benutzt ja weiterhin die Leitung im Haus 

Und das würde ich ihm gern im Rechnung stellen, sollte er die Leitung nicht freigegeben.

Welche Möglichkeiten gibt es. 

Das es DSL auch ohne Kabel gibt ist mir bekannt. 

Ich bin mir aber nicht sicher ob das gut läuft hat jemand Erfahrungen.

 

 

 

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  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor einem Monat


    @Nolan   schrieb:

    Mein Mieter ist ausgezogen und blockiert die Leitung. 

    Da ich ihm vor einem halben Jahr im Haus die Leitung neu gelegt habe der Nachmieter sie aber jetzt nicht nutzen kann

    bin ich doch ein wenig sauer.

    Er benutzt ja weiterhin die Leitung im Haus 

    Und das würde ich ihm gern im Rechnung stellen, sollte er die Leitung nicht freigegeben.

    Welche Möglichkeiten gibt es. 

    Das es DSL auch ohne Kabel gibt ist mir bekannt. 

    Ich bin mir aber nicht sicher ob das gut läuft hat jemand Erfahrungen.

     

     

     


    DSL ohne Kabel gibt es nicht. Welche Möglichkeiten du wirklich hast? Eher keine, der ehemalige Mieter hat einen Vertrag, so lange er ihn zahlt wird die Telekom nichts unternehmen. Also nicht ohne zwingenden Grund den man hier nicht sehen kann. 

    Ob du da was in Rechnung stellen kannst? Nein, warum auch? Was willst du denn berechnen? 

    Rechtsberatungen gibt es hier nicht, sorry. 

     

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor einem Monat

    @Nolan   schrieb:
    Welche Möglichkeiten gibt es. 

    Für dich keine 

     

     

    @Nolan   schrieb:
    Das es DSL auch ohne Kabel gibt ist mir bekannt. 

    Was soll das sein?

    Das L in DSL steht für Line

    5

    Antwort

    von

    vor einem Monat

    Hallo @Nolan,

     

    vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community.

     

    Hier wird bereits eifrig diskutiert und unterstützt vielen Dank an euch alle dafür. 

     

    Wir würden uns über deine Rückmeldung zu den Fragen von @HappyGilmore & @der_Lutz freuen. 

     

    Viele Grüße

    Anja 

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor einem Monat

    @Nolan   schrieb:
    Und das würde ich ihm gern im Rechnung stellen

    Dann beschäftige dich mal mit Rechnungswesen und was für Grundlagen eine Rechnung hat. 

    Es gibt keinerlei Grundlage für eine Rechnung von dir. 

     

    Der Mieter kann einen Vertrag abschließen und für die Anbieter gibt es Prozesse, um die für den Vormietere gemietete TAL freizuräumen.

    Aber DU hast damit nichts zutun. (wenn ich die Verhältnisse bei euch richtig verstanden hab)

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor einem Monat

    Naja, der Tatbestand der Besitzstandsstörung existiert. Müsste man mit einem Anwalt klären ob der hier einschlägig ist.

    0

  • 4 Sterne Mitglied

    vor einem Monat

    @CyberSW  schrieb:
    Es gibt keinerlei Grundlage für eine Rechnung von dir.

    Das ist nicht ganz eindeutig. z.B. wenn der neue Mieter vom Mietvertrag zurücktritt oder den Mietvertrag mindert. Siehe z.B. hier https://www.mietrecht.com/mietminderung-kein-internet/ Dann ist dem Vermieter ein vermeidbarer wirtschaftlicher Schaden entstanden, den er auch in Rechnung stellen kann.

     

    Andere Frage in die Runde:

    Ich halte den Vertrag mit dem Vormieter für einseitig durch die Telekom kündbar:

    Der Vertrag den der Vormieter mit der Telekom hat ist faktisch beendet: Der Vormieter wohnt dort nicht, hat keine Möglichkeit ihn zu nutzen, blokiert den Anschluss für den Nachmieter. Das könnte als 'missbräuchliche Nutzung' gewertet werden und den regulären Betrieb des Telekommunikationsnetzen stören.

    Darüber hinaus könnte es auch ein Schaden für BigT sein: Wenn der neue Mieter etwa einen Zuhause L beauftragt hat, und der alte Mieter nur M hat... entgeht Telekom ja Geld. 

     

    Außerdem könnte sich der neue Mieter darauf berufen, dass der fristgerecht einen Umzug (oder Neuanschluss) bei Telekom beauftrag hat, und Telekom genug Zeit hatte den Anschluss bereitszustellen. Wenn ich ein Mietaufto bestelle und der Vormieter hat es nicht zurück gegeben hat (oder es geschrottet ist), muss der Mietwagenanbieter ja auch einen Ersatz ranschaffen.

    Deshalb sehe ich durchaus die Möglichkeit den Vormieter einseitig (mit einer Frist) zu kündigen und den neuen Mieter im Zeitraum dieser Frist einen (Übergangslösung)Anschluss bereitzustellen. - Die Übergangslösungen sind oftmals besser als man denkt.

     

    Was meint ihr (am besten jemand vom Team): Könnte Telekom den Vertrag mit dem Vormieter kündigen, und einen Vertrag zum Einzugstermin des neuen Mieters abschließen. In der Übergangszeit (bis der Anschluss frei ist) eine Übergangslösung bereitstellen?

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor einem Monat

    @Nolan   schrieb:
    Mein Mieter ist ausgezogen und blockiert die Leitung. 
    @Nolan   schrieb:
    Er benutzt ja weiterhin die Leitung im Haus 

    Wie muß man sich das vorstellen? Er ist doch ausgezogen. Hat er noch einen laufenden Vertrag?

     

    @Nolan   schrieb:

    Da ich ihm vor einem halben Jahr im Haus die Leitung neu gelegt habe der Nachmieter sie aber jetzt nicht nutzen kann

    bin ich doch ein wenig sauer.

    Was für eine Leitung hast du verlegt und von wo nach wo? Wenn du ein normales Installationskabel durchgängig und an einem Stück  vom APL der Telekom bis in die Wohnung verlegt hast gibt es kein Problem. Ein normales Installationskabel hat 2 Doppeladern. Eine Doppelader ist aktuell vom Vormieter belegt. Dann schaltet man den Anschluss für den Nachmieter über die verbleibende 2. Doppelader und setzt neben der vorhandenen Telefondose eben eine Zweite.

    1

    Antwort

    von

    vor einem Monat

    @HappyGilmore  schrieb:
    Dann schaltet man den Anschluss für den Nachmieter über die verbleibende 2. Doppelader und setzt neben der vorhandenen Telefondose eben eine Zweite.

    Physisch evtl. machbar. Aber die Leitung vom APL " href="https://telekomhilft.telekom.de/t5/Glossar/ APL /ta-p/4399154#glossar" target="_blank"> APL zum MFG?

  • 4 Sterne Mitgestalter

    vor einem Monat

    Die Frage ist aber auch, ist tatsächlich der Stift im APL belegt oder gibt es kein freien DSL Port? Kann mir eigentlich nicht vorstellen, das man auszieht, den Anschluss nicht kündigt und weiterzahlt. 

    0

  • 1 Stern Mitgestalter*in

    vor einem Monat

    wenn der EX schon ein halbes Jahr weg ist und nicht zahlen würde, dann wäre die Leitung schon fristlos gekündigt.

    solange gezahlt wird , passiert da nix.

    oder hat ein Wettbewerber die Leitung gemietet, dann läuft es vielleicht da weiter.

     

    was bekommt der neue Mieter den als Antwort auf seinen Auftrag ?

    @Nolan  

    0

  • 4 Sterne Mitglied

    vor einem Monat

    @der_Lutz  schrieb:
    Und selbst wenn hat die Telekom die Möglichkeit zu schalten, es gibt dafür Prozesse die greifen. 

    Eben. - Aus meiner Sicht kann Telekom durchaus den Anschluss für den neuen Mieter schalten. Sie muss nur wollen.

     

    Es wäre vielleicht sogar fair den ehemaligen Anschlussinhaber darauf aufmerksam zu machen, dass er kündigen sollte. - Dann hat auch dieser eine reele chance regulär zu kündigen, und die Kosten für den Anshluss zu sparen. - Bei der Gelegenheit kann Telekom ihm auch ein Angebot zum Umzug seines Tarifes an seine neue Adresse machen. 

     

    Und wie oben geschrieben: Solange der alte Tarif nicht gekündigt ist, kann Telekom Übergangslösungen anbieten. Und sei es, dass sie den neuen Tarif solage mit Übergangslösungen betreiben, bis der Anschluss tatsächich frei ist und für den neuen Mieter geschaltet werden kann.

    5

    Antwort

    von

    vor einem Monat

    Wem gegenüber der Telekom dem Mieter die Telekom schaltet einen neuen zweijahresvertrag die verdient ja sogar Geld.

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor einem Monat

    @Nolan  

    Was noch offen ist,  hat denn der Vormieter seinen Anschluss umgezogen/gekündigt?

    7

    Antwort

    von

    vor einem Monat

    @Nolan   schrieb:
    Meine Mieter sprechen kann deutsch dürfte schwierig werden

    Vielleicht ist den Vormietern nicht klar wie sie den Telekom-Vertrag loswerden können. Wenn der Vertrag noch keine 24 Monate alt ist sollte der Vormieter einen Umzug des Anschlussese unter Beibehaltung des laufenden Vertrags beauftragen ("Umzug nach TKG "). Der Tarif wird dann ohne neue Mindestlaufzeit an die neue Adresse umgezogen und kann dort genutzt werden, sollte das technisch nicht möglich sein muss die Telekom den Kunden aus dem Vertrag entlassen.

     

    Der Vormieter sollte also ein eigenes Interesse an diesem Vorgehen zu haben, vielleicht kannst Du ihm das einfach ganz ruhig erklären.

     

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