Gelöst

Falsche Verfügbarkeitsprüfung

vor 3 Jahren

Hallo zusammen,

 

wir möchten im August in eine neue Wohnung umziehen und gerne unseren 1&1-Anschluss mitnehmen. Die Verfügbarkeitsprüfung sowohl bei 1&1 als auch der Telekom sagt, dass es keinen Anschluss gibt. Unser Vormieter bekommt jedoch DSL bei der Telekom. Laut Auskunft des Telekomshops vor Ort ist auch bis DSL100 möglich. Unsere neue Wohnung wurde vor etwa 10 Jahren vom Haupthaus getrennt und hat einen Buchstaben in der Hausnummer spendiert bekommen, dies ist damals wohl nicht dokumentiert worden. Mit der nachträglichen Richtigstellung der Dokumentation war der freundliche Mitarbeiter im Telekomshops überfordert. Da wir im HomeOffice arbeiten wäre es für uns auch eine Option, in der neuen Wohnung zur Telekom zu wechseln, um einen nahtlosen Übergang mit dem Internetzugang hinzubekommen. Da es gerade einen 100€ Onlinevorteil gibt, wäre aber auch hierfür die Richtigstellung der Dokumentation super. An wen kann man sich da wenden?

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 3 Jahren

    @mawe  Punkt 1: Dein Anbieter ist dein Ansprechpartner Punkt 2: Dein Vermieter muss die Adressänderung der Telekom anzeigen

    Punkt 3: Besorg dir eine Alternativlösung. Umdokumentationen können Wochen oder Monate dauern. 

    Punkt 4: Wenn du zur TK willst ist trotzdem Punkt 2 und 3 zu beachten. 

     

    Tante Edith sagt: Was helfen könnte wäre die Rufnummer der Vormieter. 

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    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    mawe

    Mein Anbieter meinte, ohne richtige Dokumentation kann er da nichts machen

    Mein Anbieter meinte, ohne richtige Dokumentation kann er da nichts machen
    mawe
    Mein Anbieter meinte, ohne richtige Dokumentation kann er da nichts machen

    das ist falsch. Er kann sich nämlich mit der Telekom in Verbindung setzen und das Problem besprechen und lösen lassen.

    Nur kostet ihn das Zeit und Geld, deswegen macht er es nicht. Das einzige was die gerne machen ist nämlich Rechnungen schreiben. Gibts Probleme, verzichten sie halt auf den Kunden

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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