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Festnetzanschluss Kündigen da es am neuen Wohnort keinen Telekom Anschluss gibt.
4 years ago
Frage nach Verfügbarkeit an der neuen Adresse wegen Umzug. Antwort: "An der Adresse ist das Produkt leider nicht verfügbar". (Versorger vor Ort ist EWE ist)
Mein jetztiger Vertrag läuft bis Ende April, Umzug findet allerdings erst Juli oder August statt, wenn das Haus fertig gebaut ist.
Habe ich in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht?
Wie und wann kann ich mein Vertrag kündigen?
Nach drei Telefonaten mit fünf verschiedenen Stellen (Callcenter, Kiel, Frankfurt, Umzugsservice, ...) , konnte keiner dieser Stellen diese Fragen beantworten :-((
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4 years ago
Hallo @Eric2904
Du musst einen Umzug nach Telekommunikationsgestz beauftragen und wenn der Anschluß am neuen Standort nicht 1:1 bereitgestellt werden kann, hast Du ein Kündigungsrecht mit 3 Monaten Kündigungsfrist.
Vertrasgslaufzeit bis April hatte ich doch glatt überlesen, daher wie von @Gadich beschrieben...
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4 years ago
@Eric2904 Regulär kannst du einen Monat vor Ende der Lafuzeit kündinge! Wenn ich das richtig verstehe läuft dein Vertrag noch bis April offiziell aber du würdest den noch bis Juni/Juli bis zum Umzug brauchen!
Du kannst auch unter https://www.telekom.de/hilfe/kuendigung-festnetz hier mit Wunschdatum nach der Mindestvertragslaufzeit kündigen!
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from
4 years ago
@Eric2904 wenn du nicht küdnigst verlängert sich der um 12 Monate du hast dann aber scho wie erwähnt wenn du eine Umzug nach TKG beauftragst ein Sonderkündigungrecht mit 3 Monate! Also das heisst wenn du im August kündigst würde er noch bis Novermber weiterlaufen!
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from
4 years ago
Was für einen Grund soll ich denn angeben um mit Wunschdatum nach der Mindestvertragslaufzeit kündigen zu können, da auf https://www.telekom.de/hilfe/kuendigung-festnetz/besonderer-grund keiner passt (Pflegeheim, Todesfall, Geschätsaufgabe, Ausland, etc.).
Answer
from
4 years ago
Was für einen Grund soll ich denn angeben um mit Wunschdatum nach der Mindestvertragslaufzeit kündigen zu können, da auf https://www.telekom.de/hilfe/kuendigung-festnetz/besonderer-grund keiner passt (Pflegeheim, Todesfall, Geschätsaufgabe, Ausland, etc.).
Was für einen Grund soll ich denn angeben um mit Wunschdatum nach der Mindestvertragslaufzeit kündigen zu können, da auf https://www.telekom.de/hilfe/kuendigung-festnetz/besonderer-grund keiner passt (Pflegeheim, Todesfall, Geschätsaufgabe, Ausland, etc.).
Da bist Du den falschen Weg gegegangen. Auf der von @Gadich verlinkten Seite mußt Du auf "Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit" klicken. Das ist leider etwas mißverständlich formuliert. Du landest dann aber letztlich auf https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/kuendigung-festnetz , wo Du auch einen Termin nach Ende der "regulären" Vertragslaufzeit angeben kannst. (Ja, das ist irgendwie schwierig unmißverständlich auszudrücken.)
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4 years ago
Ja, das ist etwas verwirrend.
Wir ziehen aus unserem Eigentum spätestens am 31.08.2021 aus (Übergabetermin unseres Hauses laut notariellem Kaufvertrag).
Unser Telekomvertrag läuft bis 28.04.2021, Mietgeräten sind schon mehrere Jahre gemietet.
Sollen wir also zum 31.08.2021 kündigen? „Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit“ auswählen und dann einen Termin nach Ende der "regulären" Vertragslaufzeit angeben (laut @Gelöschter Nutzer)? Oder sollen wir einen Umzug nach Telekommunikationsgesetz beauftragen (laut @aluny)?
Werden mit der Kündigung des Festnetzanschlusses das Fernsehen und die Mietgeräte automatisch mit gekündigt?
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Answer
from
4 years ago
Prinzipiell würde beides funktionieren.
Wenn Du Umzug gemäß TKG (telefonisch, nicht online) beauftragst, und es stellt sich heraus, daß der Anschluß nicht exat so wie am alten Wohnort bereitgestellt werden kann, verhält sich die Telekom (im Gegensatz zu anderen Anbietern) kundenfreundlich, da sie das Datum der Meldung des Umzugs als maßgeblich für die Dreimonatsfrist ansieht. Wenn Du den Umzug also früh genug meldest, kommst Du auch zum Ende des Monats, in dem Du umziehst, aus dem Vertrag. Bei anderen Anbietern müßtest Du noch drei weitere Monate nach dem Umzug zahlen (und manche Gerichte sehen das leider auch so).
Ich würde trotzdem "Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit" machen, wo dann tatsächlich ein Datum nach "regulärem" Ende angegeben wird (also das Datum, zu dem Du wahrscheinlich spätestens umziehst). Da kann man dann - glaub ich auch in einem Mietgeräte und so kündigen; müßte ich mir aber nochmal genauer anschauen.
Wichtig ist halt, daß rechtzeitig gehandelt wird, aber für beide Optionen ist ja noch genug Zeit.
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from
Accepted Solution
accepted by
4 years ago
Prinzipiell würde beides funktionieren.
Wenn Du Umzug gemäß TKG (telefonisch, nicht online) beauftragst, und es stellt sich heraus, daß der Anschluß nicht exat so wie am alten Wohnort bereitgestellt werden kann, verhält sich die Telekom (im Gegensatz zu anderen Anbietern) kundenfreundlich, da sie das Datum der Meldung des Umzugs als maßgeblich für die Dreimonatsfrist ansieht. Wenn Du den Umzug also früh genug meldest, kommst Du auch zum Ende des Monats, in dem Du umziehst, aus dem Vertrag. Bei anderen Anbietern müßtest Du noch drei weitere Monate nach dem Umzug zahlen (und manche Gerichte sehen das leider auch so).
Ich würde trotzdem "Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit" machen, wo dann tatsächlich ein Datum nach "regulärem" Ende angegeben wird (also das Datum, zu dem Du wahrscheinlich spätestens umziehst). Da kann man dann - glaub ich auch in einem Mietgeräte und so kündigen; müßte ich mir aber nochmal genauer anschauen.
Wichtig ist halt, daß rechtzeitig gehandelt wird, aber für beide Optionen ist ja noch genug Zeit.
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