first telecom

vor 8 Monaten

Ich habe in meiner Telekom-Rechnung August eine Abbuchung von first telecom über 17,60 €. Ich habe niemals eine Leistung von dieser Firma in Anspruch genommen und auch nie ein Abo gebucht. Bitte buchen Sie den Betrag zurück und schreiben Sie ihn meinem Konto gut

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    • vor 8 Monaten

      quinta00

      Ich habe in meiner Telekom-Rechnung August eine Abbuchung von first telecom über 17,60 €. Ich habe niemals eine Leistung von dieser Firma in Anspruch genommen und auch nie ein Abo gebucht. Bitte buchen Sie den Betrag zurück und schreiben Sie ihn meinem Konto gut

      Ich habe in meiner Telekom-Rechnung August eine Abbuchung von first telecom über 17,60 €. Ich habe niemals eine Leistung von dieser Firma in Anspruch genommen und auch nie ein Abo gebucht. Bitte buchen Sie den Betrag zurück und schreiben Sie ihn meinem Konto gut

      quinta00

      Ich habe in meiner Telekom-Rechnung August eine Abbuchung von first telecom über 17,60 €. Ich habe niemals eine Leistung von dieser Firma in Anspruch genommen und auch nie ein Abo gebucht. Bitte buchen Sie den Betrag zurück und schreiben Sie ihn meinem Konto gut


      Das kann die Telekom gar nicht, da sie nur  die von First Telecom belasteten Beträge vom Kunden "einzieht".

       

      First Telecom ist in der Vergangen schon oft wg. Abofallen etc. aufgefallen - also muss man sich selbst

      kümmern bzw. der BNA Meldung machen.

       

      Alternativ kann man auch die zuständige Verbraucherzentrale informieren:

       

      https://www.verbraucherzentrale.de/beratung

       

      Wie lautet der Buchungstext für die Abbuchung von 17,60 Euro?

      0

    • vor 8 Monaten

      Hallo @quinta00 ,

       

      die Telekom ist verpflichtet die Beträge einzuziehen,

       

      Zur Klärung der Angelegenheit geht es hier lang:

       

      first:telecom - Ihr Carrier für innovative Cloud Services (first-telecom.de)

       

       

      Gerhard

      3

      Antwort

      von

      vor 8 Monaten

      GeKo41

      die Telekom ist verpflichtet die Beträge einzuziehen,

       

      die Telekom ist verpflichtet die Beträge einzuziehen,

      GeKo41

       

      die Telekom ist verpflichtet die Beträge einzuziehen,


      Das ist falsch.

       

      @quinta00 

      Wende dich an die Rechnungsstelle der Telekom und widerspreche der Abbuchung des Teilbetrags der auf die First Telekom entfällt.

      Unabhängig davon musst du dich trotzdem mit der First Telekom in Verbindung setzten und dem ABO widersprechen.

      Die Telekom kann dir da nicht weiterhelfen.

       

      Um so was zukünftig zu verhindern, kannst du eine Drittanbietersperre im kundencenter der Telekom setzen.

      Das wirkt aber erst für ZUKÜNFTIG versuchte Abbuchungen oder ABO Einrichtungen.  Bestehende ABOs werden weiter abgebucht.

      Antwort

      von

      vor 8 Monaten

      Stefan

      Das ist falsch.

      Das ist falsch.
      Stefan
      Das ist falsch.

      Dein falsch ist falsch, die Ausse ist richtig.

       

      Die Telekom ist verpflichtet die Forderungen der anderen Anbieter mit ihrer Rechnung einzuziehen.

      Was du hier beschreibst, ist das Widerspruchsverfahren was der Endkunde natürlich machen kann. 

      Das ändert aber nichts daran, dass die Telekom die Forderung verpflichtet ist die einzuziehen. 

       

      Macht sie es auf Kundenwunsch nicht, meldet sich dann dieser Anbieter halt direkt beim Kunden.

      Weil die Telekom macht das Mahnverfahren für diese Forderungen nicht. 

       

       

      Stefan

      Um so was zukünftig zu verhindern, kannst du eine Drittanbietersperre im kundencenter der Telekom setzen.

      Um so was zukünftig zu verhindern, kannst du eine Drittanbietersperre im kundencenter der Telekom setzen.
      Stefan
      Um so was zukünftig zu verhindern, kannst du eine Drittanbietersperre im kundencenter der Telekom setzen.

      Die bringt nix .. eine Drittanbietersperre bezieht sich NUR aufs Mobilfunk. 

       

       

      Stefan

      Das wirkt aber erst für ZUKÜNFTIG versuchte Abbuchungen oder ABO Einrichtungen. Bestehende ABOs werden weiter abgebucht.

      Das wirkt aber erst für ZUKÜNFTIG versuchte Abbuchungen oder ABO Einrichtungen.  Bestehende ABOs werden weiter abgebucht.
      Stefan
      Das wirkt aber erst für ZUKÜNFTIG versuchte Abbuchungen oder ABO Einrichtungen.  Bestehende ABOs werden weiter abgebucht.

      Das ist fast korrekt ... selbst wenn er mit einer Rufnummersperre verhindert, dass er die Sondernummern anrufen kann, können weiterhin Sachen (auch neue) auf die Rechnung geschrieben werden. Solange der Anbieter die zur Abrechnung notwendigen Daten hat, kann er einfach Forderungen zur Telekom Rechnung anmelden, welche die Telekom dann auf die Rechnung schreibt. 

      Antwort

      von

      vor 8 Monaten

      Moin @quinta00, danke für deinen ersten Beitrag und herzlich willkommen in der Community! Fröhlich 

       

      Ich verstehe deinen Unmut sehr gut. Bei diesen Kosten musst du dich allerdings an den Anbieter selbst, also in dem Fall "first telecom" wenden. 

       

      Falls du weitere Fragen hast, melde dich gerne.

       

      Besten Gruß,

      Christoph

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

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