Gelöst
Frage zur Entschädigung nach § 58 TKG bei Internetausfall
vor 10 Tagen
Hallo zusammen,
unser Internetanschluss war vom 25.09.2026 bis zum 29.09.2026 gestört. Die Störung habe ich bereits am Abend des 25.09.2026 per SMS bei der Telekom gemeldet.
Am Montag, dem 28.09.2026, habe ich eine Mitteilung erhalten, dass die Störung behoben sei. Tatsächlich war der Anschluss zu diesem Zeitpunkt jedoch weiterhin ohne Funktion. Erst am Nachmittag des 29.09.2026 konnte die Internetverbindung wieder genutzt werden.
Habe ich in diesem Fall Anspruch auf eine Entschädigung nach § 58 TKG , und wie kann ich diese bei der Telekom geltend machen? Wird bei der Berechnung der tatsächliche Zeitpunkt der Wiederherstellung berücksichtigt, wenn die Telekom die Störung bereits einen Tag früher als behoben gemeldet hat?
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vor 10 Tagen
Im Prinzip ab dem 3. Tag.
Ich weiß nicht, ob du da nochmal ne Störung hättest melden müssen
Kannst das mit dem Team klären
Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist
Dein Profil ist nur teilweise befüllt .
Bitte noch vervollständigen
Profil, oben rechts auf dein Avatar klicken, dann Einstellungen
Zwecks Legitimation muss eine Rufnummer drin stehen und deine Kundennr
Im 3.Feld bei "Weitere Informationen" , deine Ereichbarbeit eintragen
Das Team ist tägl. von 7 bis 23 Uhr hier unterwegs (7 Tage). Daher wäre es gut, großzügige Zeiträume anzugeben, wann man dich anrufen darf.
z.B. 14-16 Uhr, 19-21 Uhr, ...
Halte beim Telefonat,zwecks Legitimation auch deine IBAN bereit (letzte 6 Stellen).
Du wirst tel. zu deinen Zeiten, kontaktiert.
.
Weitere Hinweise zur Abfrage der persönlichen Daten:
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/kontakt/abfrage-daten
Bitte gib anschließend kurz eine Rückmeldung, dass du dein Profil nun vervollständigt hast.
Vielen Dank
1
von
vor 10 Tagen
Profil ist nun vervollständigt.
Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 10 Tagen
Hallo zusammen,
unser Internetanschluss war vom 25.09.2026 bis zum 29.09.2026 gestört. Die Störung habe ich bereits am Abend des 25.09.2026 per SMS bei der Telekom gemeldet.
Am Montag, dem 28.09.2026, habe ich eine Mitteilung erhalten, dass die Störung behoben sei. Tatsächlich war der Anschluss zu diesem Zeitpunkt jedoch weiterhin ohne Funktion. Erst am Nachmittag des 29.09.2026 konnte die Internetverbindung wieder genutzt werden.
Habe ich in diesem Fall Anspruch auf eine Entschädigung nach § 58 TKG , und wie kann ich diese bei der Telekom geltend machen? Wird bei der Berechnung der tatsächliche Zeitpunkt der Wiederherstellung berücksichtigt, wenn die Telekom die Störung bereits einen Tag früher als behoben gemeldet hat?
Der 25. zählt nicht, am 29 Störung behoben zählt auch nicht. Für den ersten und zweiten Tag gibts auch nix. Somit zählt nur der 28. mit evtl. 5 €, da wäre mir der Aufwand zu hoch die überhaupt geltend zu machen.
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vor 10 Tagen
Tatsächlich war der Anschluss zu diesem Zeitpunkt jedoch weiterhin ohne Funktion. Erst am Nachmittag des 29.09.2026 konnte die Internetverbindung wieder genutzt werden.
Hallo zusammen,
unser Internetanschluss war vom 25.09.2026 bis zum 29.09.2026 gestört. Die Störung habe ich bereits am Abend des 25.09.2026 per SMS bei der Telekom gemeldet.
Am Montag, dem 28.09.2026, habe ich eine Mitteilung erhalten, dass die Störung behoben sei. Tatsächlich war der Anschluss zu diesem Zeitpunkt jedoch weiterhin ohne Funktion. Erst am Nachmittag des 29.09.2026 konnte die Internetverbindung wieder genutzt werden.
Habe ich in diesem Fall Anspruch auf eine Entschädigung nach § 58 TKG , und wie kann ich diese bei der Telekom geltend machen? Wird bei der Berechnung der tatsächliche Zeitpunkt der Wiederherstellung berücksichtigt, wenn die Telekom die Störung bereits einen Tag früher als behoben gemeldet hat?
Konnte die Verbindung wieder genutzt werden hört sich so an wie:
Verbindung ging Montag schon , bin aber erst Dienstag dazu gekommen, den Router neu zu starten.
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1
von
vor 10 Tagen
Tatsächlich war das Internet erst am Dienstag wieder verfügbar. Und wir waren damit nicht allein: Im ganzen Ort saßen die Bewohner aller Häuser mehrere Tage komplett ohne Internet da. Die Verbindung kam schlicht erst am Dienstag zurück.
Das war aber auch nicht die Antwort auf meine Frage. Danke für nichts.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 10 Tagen
Guten Abend @FamSeifert,
ich heiße dich ganz herzlich willkommen hier bei uns in der Community. Schön, dass du dich mit deinem Anliegen bei uns meldest. Ein Internetausfall ist immer ärgerlich, vor allem, wenn er mehrere Tage andauert.
Ein Anspruch nach § 58 TKG kommt grundsätzlich in Betracht, wenn ein vollständiger Ausfall der Telekommunikationsdienste vorlag, also insbesondere Internet und Telefonie, und die Störung länger als zwei Kalendertage andauerte. Die ersten beiden Tage ab Eingang der Störungsmeldung werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Für den 3. und 4. Tag gelten 5 Euro oder 10 % des monatlichen Grundentgelts; ab dem 5. Tag 10 Euro oder 20 % – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Voraussetzung ist außerdem, dass der Kunde den Ausfall nicht selbst verursacht hat, keine höhere Gewalt vorlag und keine geeignete Ersatzleistung bereitgestellt oder angeboten wurde. Das wurde dir auch bereits von den anderen Usern mitgeteilt.
Ob ein Anspruch besteht, wird im Einzelfall geprüft. Am besten schauen wir uns dein Anliegen einmal gemeinsam im Detail an. Dafür nennen mir einfach ein Zeitfenster, in dem dir ein Gespräch zu deinem Anliegen gut passt. Da es heute schon so spät ist, möchte ich nicht ungefragt anrufen. Vielen Dank, dass du deine Daten bereits in deinem Profil hinterlegt hast.
Viele Grüße
Tanja
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von
vor 6 Tagen
Ich bedanke mich erneut @FamSeifert und melde mich nochmals!
Viele Grüße Sven
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von
vor 5 Tagen
Schön zu hören, dass die Abbrüche nachgelassen haben @FamSeifert . Ich beobachte das nochmal übers Wochenende und melde mich am Montag in alter Frische zurück. 😊
Viele Grüße Sven
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von
vor einem Tag
Guten Tag @FamSeifert , ich habe es gerade telefonisch probiert, kriege aber kein Freizeichen? Ich habe mir di eLeitung nochmal angeguckt und gesehen, dass die Abbrüche seit Freitag wieder verstärkt sind. Ist die Powerline noch/wieder im Einsatz?
Viele Grüße Sven
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor einem Tag
Hallo @Sven Ö.,
ich verstehe nicht wieso sie kein Freiheiten bekommen. Mein Handy ist den ganzen Tag online und frei.
Das Powerline ist nicht wieder im Einsatz. Ich habe allerdings auch am Freitag den Ausfall live mitbekommen, da ich in einem Telefonat im Ho war und es einfach Nix mehr ging. Ehrlich gesagt verstehe ich es wieder nicht. Meine Eltern die ebenfalls im Haus wohnen hatten auch Ausfälle. Sogar Samstag, wovon ich allerdings Nix mitbekommen habe.
wie können gerne nochmal sprechen.
Viele Grüße Seifert
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2
von
vor einem Tag
Hallo @FamSeifert,
vielen Dank nochmal für das nette Gespräch soeben.😊
Wie besprochen gehst du hier nochmal das Heimnetz durch und wir beobachten den Anschluss in den nächsten zwei Tagen erneut.
Sollten dann weiterhin Auffälligkeiten zu sehen sein, werden wir das Ganze zur Prüfung vor Ort an unseren Außendienst weitergeben.
Ich melde mich am Mittwoch erneut bei dir und dann sprechen wir uns nochmal.
Hab noch einen schönen Abend.🩷
Liebe Grüße
Cheyenne
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von
vor 24 Stunden
Hallo @Cheyenne M. ,
ich danke Ihnen ebenfalls für das angenehme Gespräch am heutigen Abend. Ich habe umgehend nach einem weiteren Powerline -Gerät gesucht und kann nun mit absoluter Sicherheit bestätigen, dass am vergangenen Freitag zum Zeitpunkt des Ausfalls kein einziges Powerline -Gerät in den Steckdosen meines Hauses angeschlossen war. Das vermutete, noch nicht gefundene Gerät lag unbenutzt in einer Schublade – und zwar bereits lange vor den aktuellen Vorfällen. Ich werde die Situation wie vereinbart noch zwei Tage lang beobachten.
Viele Grüße Seifert
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Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von