Gelöst
Fragen zum Upgrade von L auf XL
vor 2 Jahren
Hallo,
ich habe vor einen MagentaZuhause L Vertrag abzuschließen da dieser bessere Konditionen bietet.
Jedenfalls ist dann mein Plan nach Anschluss auf XL zu upgraden (Verfügbar ist es), dazu hätte ich aber ein paar Fragen:
1. Wie lange dauert das upgrade?
2. Geht mein 6 Monate Neukundenbonus flöten weil der Vertrag auf 24 Monate "verlängert" wird?
3. Hat das Upgrade an sich auch ein Widerrufsrecht? Falls es Probleme mit 250mbit gibt weil Nachbarn Powerline nutzen etc.
4. Falls man das Upgrade widerrufen kann, würde man dann einfach auf 100mbit zurückgestuft werden? Den gesamten Vertrag würde ich ja nicht Widerrufen wollen.
Liebe Grüße
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
1. Wie lange dauert das upgrade?
Kommt auf die genaue Situation an, kann wenige Tage oder ein paar Wochen dauern. Kann man nicht im Vorfeld sagen
2. Geht mein 6 Monate Neukundenbonus flöten weil der Vertrag auf 24 Monate "verlängert" wird?
Sobald am Vertrag was geändert wird gehen noch laufende Aktionspreise verloren.
3. Hat das Upgrade an sich auch ein Widerrufsrecht? Falls es Probleme mit 250mbit gibt weil Nachbarn Powerline nutzen etc.
14 Tage ab Erhalt der Auftragsbestätigung sofern auch entsprechend nach Fernabsatz-Thematik abgeschlossen wurde
4. Falls man das Upgrade widerrufen kann, würde man dann einfach auf 100mbit zurückgestuft werden? Den gesamten Vertrag würde ich ja nicht Widerrufen wollen
Ja, nach dem Widerruf wird die alte Konstellation wieder hergestellt, wie sich das jedoch mit den Aktionspreisen verhält weiß ich nicht.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Das ist ja ne miese Nummer
Nö - so ist das Gesetz 😄
Das ist kein Testrecht ... das Recht wurde eingeräumt, um Kurzschlussreaktionen (Kauf mich! Kauf mich! Kauf mich!) der Verbraucher heilen zu können.
Man geht davon aus, dass ein Verbraucher sich innerhalb von 14 Tagen dann schon seiner Entscheidung bewusst wird.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Ich verstehe die Argumentation grundsätzlich, aber das Widerrufsrecht beginnt ja bei Verträgen auch erst ab der Belieferung. Für mich wäre das hier ebenso logisch.
Antwort
von
vor 2 Jahren
aber das Widerrufsrecht beginnt ja bei Verträgen auch erst ab der Belieferung.
Dort geht es ja auch um Ware die du in den Händen haben willst und nicht um einen Kommunikationsanschluss. Das sind zwei völlig unterschiedliche Kriterien.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von