fremde Zugangsnummer sperren

vor 5 Jahren

Wir haben einen DSL-Anschluss, die zugehörige Anschlussdose befindet sich in einer vermieteten Wohnung, die von uns genutzte Dose wird von dort weitergeleitet. Leider versteht der Mieter nicht, dass er sei Modem nicht an der ihm zugänglichen Dose anschließen soll (weil die Weiterleitung dann unterbrochen wird). Soweit funktioniert alles wie erwartet.

 

Leider ist es so, dass der Mieter auch Internetzugang über sein Modem hat. Das Modem kann sich also mit fremder Zugangsnummer einwählen, wobei merkwürdig ist das sein Modem keinen Link anzeigt (aber trotzdem gibt es Internet-Datenverkehr! - wird dann also der Radius-Server erreicht?). Allerdings besitzt der Mieter einen DSL-Vertrag (aus einer alten Wohnung mit anderer Anschlussleitung).

 

Die Frage ist nun: kann der Datenverkehr für fremde Zugangsnummern (oder Anschlusskennungen) gesperrt werden? Oder müssen wir eine Wunschsperre einrichten?

502

14

    • vor 5 Jahren

      @badkeyNein, melde Störung damit die Leituäng in der Wohnung "durchgeschaltet" wird damit der andere mieter die Adern in der TAE nicht mehr auftrennen kann.

      Vermutlich hat er einen vertrag und sein Router geht mit Seinen Daten Online. Der Techniker muß nur die Leitungen korreckt schalten.

      7

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Das ist baulich aufwendig. Aber: zwischendurch war die erste TAE abgeklemmt, d.h. die Adern AB waren direkt an die abgehende Leitung geklemmt. Der Mieter hat es wieder zurückgeklemmt...

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Prima Hinweis - easy login war eingeschaltet. Ausgeschaltet müsste es dann ja eine Rolle spielen, welche Daten im Modem hinterlegt sind. Wobei die Frage bleibt, warum ohne angezeigten Link eine Internetverbindung da war.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Hallo @HAMAPA ,

      dem Mieter muss Zugang zum APL gewährt werden, sagt ein Blick ins Netz (https://www.teltarif.de/urteil-miete-telefon-internet-anschluss-verteiler/news/71743.html) - der ist da, zum Glück.

       

      Das Problem liegt eher darin, das der Mieter der Aufforderung, seinen Telefonanschluss auf seine neue Wohnung umzumelden/umzuziehen nicht nachkommt (und einfach unsere Leitung benutzt). Da er auch nach dreimaliger Aufforderung keine Einsicht zeigt, wäre schon angezeigt, im physikalisch den Anschluss zu entziehen. (ok, so ausführlich hatte ich es  noch nicht geschrieben...)

       

      Ein freies Paar Drähte zum APL ist sogar auch da, aber seinen Anschluss müsste er schon selbst dorthin schalten lassen. Bleibt die Frage, wie man ihn dazu bringt, unser Paar Drähte nicht mehr zu benutzen.

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      badkey

      Leider versteht der Mieter nicht, dass er sei Modem nicht an der ihm zugänglichen Dose anschließen soll

      Leider versteht der Mieter nicht, dass er sei Modem nicht an der ihm zugänglichen Dose anschließen soll
      badkey
      Leider versteht der Mieter nicht, dass er sei Modem nicht an der ihm zugänglichen Dose anschließen soll

      Oha!

      Zum Glück weiß der Mieter nicht, daß der Netzabschlußpunkt eine Mindestanforderung bei Mieträumen darstellt.

      Ansonsten dürfe es wohl bald Post von seinem Anwalt mit einer drohenden Mietminderung geben.

      1

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Interessanter Punkt - gilt der auch, wenn keine Leitungen im Ort mehr vergeben werden (weil aufgebraucht)?

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      badkey

      Leider versteht der Mieter nicht, dass er sei Modem nicht an der ihm zugänglichen Dose anschließen soll (weil die Weiterleitung dann unterbrochen wird).

      Leider versteht der Mieter nicht, dass er sei Modem nicht an der ihm zugänglichen Dose anschließen soll (weil die Weiterleitung dann unterbrochen wird).

      badkey

      Leider versteht der Mieter nicht, dass er sei Modem nicht an der ihm zugänglichen Dose anschließen soll (weil die Weiterleitung dann unterbrochen wird).


      Hat der Mieter denn eine "eigene"/weitere Dose für diesen Zweck, einen eigenen Internetzugang zu haben?

       

      badkey

      ...Anschlussdose ... die von uns genutzte Dose wird von dort weitergeleitet.

      ...Anschlussdose ... die von uns genutzte Dose wird von dort weitergeleitet.
      badkey
      ...Anschlussdose ... die von uns genutzte Dose wird von dort weitergeleitet.

      Das ist eine im Zeitalter von Vectoring technisch unzulässige Variante. Die führt zu Störungen und ggf. kostenpflichtigen Technikereinsätzen. Die Dose beim Mieter darf nicht kontaktiert sein für Deinen Anschluss: Du benötigst die aus Telekomsicht "1. TAE " bei Dir in der Wohnung.

      2

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      muc80337_2

      badkey Leider versteht der Mieter nicht, dass er sei Modem nicht an der ihm zugänglichen Dose anschließen soll (weil die Weiterleitung dann unterbrochen wird). Leider versteht der Mieter nicht, dass er sei Modem nicht an der ihm zugänglichen Dose anschließen soll (weil die Weiterleitung dann unterbrochen wird). badkey Leider versteht der Mieter nicht, dass er sei Modem nicht an der ihm zugänglichen Dose anschließen soll (weil die Weiterleitung dann unterbrochen wird). Hat der Mieter denn eine "eigene"/weitere Dose für diesen Zweck, einen eigenen Internetzugang zu haben? badkey ...Anschlussdose ... die von uns genutzte Dose wird von dort weitergeleitet. ...Anschlussdose ... die von uns genutzte Dose wird von dort weitergeleitet. badkey ...Anschlussdose ... die von uns genutzte Dose wird von dort weitergeleitet. Das ist eine im Zeitalter von Vectoring technisch unzulässige Variante. Die führt zu Störungen und ggf. kostenpflichtigen Technikereinsätzen. Die Dose beim Mieter darf nicht kontaktiert sein für Deinen Anschluss: Du benötigst die aus Telekomsicht "1. TAE " bei Dir in der Wohnung.

      badkey

      Leider versteht der Mieter nicht, dass er sei Modem nicht an der ihm zugänglichen Dose anschließen soll (weil die Weiterleitung dann unterbrochen wird).

      Leider versteht der Mieter nicht, dass er sei Modem nicht an der ihm zugänglichen Dose anschließen soll (weil die Weiterleitung dann unterbrochen wird).

      badkey

      Leider versteht der Mieter nicht, dass er sei Modem nicht an der ihm zugänglichen Dose anschließen soll (weil die Weiterleitung dann unterbrochen wird).


      Hat der Mieter denn eine "eigene"/weitere Dose für diesen Zweck, einen eigenen Internetzugang zu haben?

       

      badkey

      ...Anschlussdose ... die von uns genutzte Dose wird von dort weitergeleitet.

      ...Anschlussdose ... die von uns genutzte Dose wird von dort weitergeleitet.
      badkey
      ...Anschlussdose ... die von uns genutzte Dose wird von dort weitergeleitet.

      Das ist eine im Zeitalter von Vectoring technisch unzulässige Variante. Die führt zu Störungen und ggf. kostenpflichtigen Technikereinsätzen. Die Dose beim Mieter darf nicht kontaktiert sein für Deinen Anschluss: Du benötigst die aus Telekomsicht "1. TAE " bei Dir in der Wohnung.

      muc80337_2
      badkey

      Leider versteht der Mieter nicht, dass er sei Modem nicht an der ihm zugänglichen Dose anschließen soll (weil die Weiterleitung dann unterbrochen wird).

      Leider versteht der Mieter nicht, dass er sei Modem nicht an der ihm zugänglichen Dose anschließen soll (weil die Weiterleitung dann unterbrochen wird).

      badkey

      Leider versteht der Mieter nicht, dass er sei Modem nicht an der ihm zugänglichen Dose anschließen soll (weil die Weiterleitung dann unterbrochen wird).


      Hat der Mieter denn eine "eigene"/weitere Dose für diesen Zweck, einen eigenen Internetzugang zu haben?

       

      badkey

      ...Anschlussdose ... die von uns genutzte Dose wird von dort weitergeleitet.

      ...Anschlussdose ... die von uns genutzte Dose wird von dort weitergeleitet.
      badkey
      ...Anschlussdose ... die von uns genutzte Dose wird von dort weitergeleitet.

      Das ist eine im Zeitalter von Vectoring technisch unzulässige Variante. Die führt zu Störungen und ggf. kostenpflichtigen Technikereinsätzen. Die Dose beim Mieter darf nicht kontaktiert sein für Deinen Anschluss: Du benötigst die aus Telekomsicht "1. TAE " bei Dir in der Wohnung.


      Da komme ich noch nicht ganz mit: die Weiterleitung war Bestand im Haus, nur mit Telefonen dran. Hätte man mit Schaltung von DSL umbauen müssen, weil sonst Störungen (Reflexionen vielleicht) auftreten?

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      badkey

      Da komme ich noch nicht ganz mit: die Weiterleitung war Bestand im Haus, nur mit Telefonen dran. Hätte man mit Schaltung von DSL umbauen müssen, weil sonst Störungen (Reflexionen vielleicht) auftreten?

      Da komme ich noch nicht ganz mit: die Weiterleitung war Bestand im Haus, nur mit Telefonen dran. Hätte man mit Schaltung von DSL umbauen müssen, weil sonst Störungen (Reflexionen vielleicht) auftreten?

      badkey

      Da komme ich noch nicht ganz mit: die Weiterleitung war Bestand im Haus, nur mit Telefonen dran. Hätte man mit Schaltung von DSL umbauen müssen, weil sonst Störungen (Reflexionen vielleicht) auftreten?


      Für reine analoge Telefonie war das damals technisch ausreichend.

       

      Mit normalem DSL durfte zu jedem Zeitpunkt nur noch eine TAE -Dose genutzt werden. Wenn die andere "blind" dran hing, dann war das nicht so wild.

      Wenn der Anschluss mit Vectoring läuft ist es sogar so, dass es nur noch eine TAE -Dose geben darf.

       

      Wenn Du EasyLogin im Kundencenter deaktiviert hast (nicht verwechseln mit EasySupport), dann kommt Dein Mieter jetzt nicht mehr ins Internet. Der wird sich schon melden. Oder er klemmt seinen Router dran und Dann kommt Ihr womöglich beide nicht mehr ins Internet. Und sei es bei Dir nur wegen zu vieler Loginversuche mit falschen Zugangsdaten.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Hallo @badkey,

      ich bedanke mich nochmal für das nette Telefonat zum Anliegen.

      Ist eine echte Zwickmühle hier, aber wir finden einen Ausweg.
      Übersenden Sie mir gerne die Kontaktdaten zum Mieter und natürlich das Einverständnis der Kontaktaufnahme.
      Natürlich via Privatnachricht.

      Wichtig ist es natürlich, dass hier zwei separate Anschlüsse erstellt werden.

      Ich bleibe dran, bis wir das Problem gelöst haben.

      Beste Grüße
      Julia U.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      Frage

      von

      Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

      Gelöst

      vor 7 Jahren

      in  

      1604

      0

      2

      Gelöst

      16062

      0

      2

      Gelöst

      in  

      801

      0

      1

      in  

      225

      0

      5

      vor 6 Jahren

      in  

      185

      0

      2