Gelöst

Frisch abgeschlossener Tarifwechsel von MagentaZuhause S auf MagentaZuhause Regio M mit Mietgerät - noch Änderung auf Kauf möglich?

vor 7 Monaten

Guten Abend!

Wir benötigten schnelleres Internet und so habe ich am 23.12.XXX-XXXeinen Tarifwechsel beaufragt. Von MagentaZuhause S auf MagentaRegio M.

Ich habe mir das Comfort Paket mit  Speedport 4 und Speed Home WLAN plus eine zusätzlichen Speed Home WLAN als Mietgerät geordert.

Das würde ich gerne nun doch in eine Kaufoption ändern. Geht das noch? Die Geräte wurden gestern geliefert, aber ich habe sie noch nicht ausgepackt.

Der Termin zur Umstellung ist zum 24.01.XXX-XXXgeplant.

An wen kann ich mich wenden? Geht das überhaupt noch oder muss ich das jetzt 12 Monate (Mindestvertragslaufzeit) "aussitzen"?

Danke für eine Nachricht und einen schönen Abend!

Jürgen

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    • Offizielle Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Monaten

      Hallo @juergen1231

       

      du kannst die Geräte innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist über unser Retourenportal zurückgeben.

       

      Die Geräte müsstest du dann nochmal als Kaufgerät bestellen. Gerne über unseren Online-Shop.

       

      Viele Grüße

      Dorothea

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      Antwort

      von

      vor 7 Monaten

      juergen1231

      s sei denn, es gäbe eine Möglichkeit wie CobraCane meinte (Zeitpunkt der Zustellung).

      Ok, dann habe ich das Zeitfenster knapp verpasst. Es sei denn, es gäbe eine Möglichkeit wie CobraCane meinte (Zeitpunkt der Zustellung).

      Gibt es eine konkrete Kontaktadresse, an die ich mich wenden könnte? Es wäre vielleicht ja eine Einzelfall Entscheidung?

      Danke Euch für die Nachrichten!

      Jürgen

      juergen1231
      s sei denn, es gäbe eine Möglichkeit wie CobraCane meinte (Zeitpunkt der Zustellung).

      Gib doch einfach mal in dem benannten Link für die Retour die Daten an, wenn du noch in der Frist bist (wovon ich überzeugt bin) dann sollte das auch weiter abwickelbar und retounierbar sein.

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      Antwort

      von

      vor 7 Monaten

      @juergen1231 Maßgeblich ist Zeitpunkt der Bestellung, nicht der Zustellung. 

       

      Viele Grüße

      Dorothea

      Antwort

      von

      vor 7 Monaten

      @Dorothea T. 

      Ist das jetzt nur der Fall bei Endgerätemiete? Oder gilt das generell bei der Telekom wenn Hardware bestellt wird dass man als Verbraucher das Nachsehen hat wenn die Telekom zwischen Bestellung und Lieferung 14 Tage verstreichen lässt?
      Sorry wenn ich so provokant Frage aber was hat diese Auslegungssache mit dem Thema Fernabsatz zu tun weshalb man damals gesagt hat dass es ein 14tägiges Widerrufsrecht gibt um den Online-Versand dem Handel gleichzustellen?

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      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von