Frühlingsaktion & Wechselgutschrift trotz bereits erfolgter Kündigung bei o2?

vor einem Monat

Hallo zusammen,

ich plane aktuell den Wechsel zur Telekom im Rahmen der Frühlingsaktion für DSL-Verträge und möchte die Gutschrift für die Bereitstellungsgebühr bekommen.

Folgende Ausgangslage:

  • Ich bin aktuell noch bei o2.

  • Meinen Vertrag bei o2 habe ich bereits selbst gekündigt.

  • Dies habe ich im Bestellprozess bei der Telekom auch so angegeben.

Nun habe ich leider widersprüchliche Informationen erhalten: Die Hotline sagte mir das eine, der Whatsapp-Chatbot etwas anderes.

Meine Frage: Bekomme ich die Gutschrift der Bereitstellungsgebühr (die 69,95 € für Wechsler) in diesem Fall trotzdem erstattet, auch wenn der Vertrag bereits von mir gekündigt wurde und nicht durch den Telekom-Wechselservice gekündigt wird? Die Portierung der Rufnummer soll dennoch erfolgen.

Ich danke euch im Voraus!

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    • vor einem Monat

      lds06

      Meine Frage: Bekomme ich die Gutschrift der Bereitstellungsgebühr (die 69,95 € für Wechsler) in diesem Fall trotzdem erstattet, auch wenn der Vertrag bereits von mir gekündigt wurde und nicht durch den Telekom-Wechselservice gekündigt wird? Die Portierung der Rufnummer soll dennoch erfolgen.

      Hallo zusammen,

      ich plane aktuell den Wechsel zur Telekom im Rahmen der Frühlingsaktion für DSL-Verträge und möchte die Gutschrift für die Bereitstellungsgebühr bekommen.

      Folgende Ausgangslage:

      • Ich bin aktuell noch bei o2.

      • Meinen Vertrag bei o2 habe ich bereits selbst gekündigt.

      • Dies habe ich im Bestellprozess bei der Telekom auch so angegeben.

      Nun habe ich leider widersprüchliche Informationen erhalten: Die Hotline sagte mir das eine, der Whatsapp-Chatbot etwas anderes.

      Meine Frage: Bekomme ich die Gutschrift der Bereitstellungsgebühr (die 69,95 € für Wechsler) in diesem Fall trotzdem erstattet, auch wenn der Vertrag bereits von mir gekündigt wurde und nicht durch den Telekom-Wechselservice gekündigt wird? Die Portierung der Rufnummer soll dennoch erfolgen.

      Ich danke euch im Voraus!

      lds06

      Meine Frage: Bekomme ich die Gutschrift der Bereitstellungsgebühr (die 69,95 € für Wechsler) in diesem Fall trotzdem erstattet, auch wenn der Vertrag bereits von mir gekündigt wurde und nicht durch den Telekom-Wechselservice gekündigt wird? Die Portierung der Rufnummer soll dennoch erfolgen.

      Ja bekommst du 

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    • vor einem Monat

      @lds06 

      Darauf solltest Du im Bestellprozess sowie sicherheitshalber in der Auftragsbestätigung achten, dass die Gutschrift der Bereitstellungsgebühr dort aufgeführt wird. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

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    • vor 29 Tagen

      Hallo @lds06, willkommen bei der Telekom hilft Community! Wir haben einen Wechseltermin vereinbart, das bedeutet, dass wir auch für dich bei o2 gekündigt haben. Die Wechselgebühr und alle weiteren Gutschriften bekommst du natürlich erstattet. Viele Grüße ^Hajan R

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