Frühlingsaktion & Wechselgutschrift trotz bereits erfolgter Kündigung bei o2?

vor 2 Stunden

Hallo zusammen,

ich plane aktuell den Wechsel zur Telekom im Rahmen der Frühlingsaktion für DSL-Verträge und möchte die Gutschrift für die Bereitstellungsgebühr bekommen.

Folgende Ausgangslage:

  • Ich bin aktuell noch bei o2.

  • Meinen Vertrag bei o2 habe ich bereits selbst gekündigt.

  • Dies habe ich im Bestellprozess bei der Telekom auch so angegeben.

Nun habe ich leider widersprüchliche Informationen erhalten: Die Hotline sagte mir das eine, der Whatsapp-Chatbot etwas anderes.

Meine Frage: Bekomme ich die Gutschrift der Bereitstellungsgebühr (die 69,95 € für Wechsler) in diesem Fall trotzdem erstattet, auch wenn der Vertrag bereits von mir gekündigt wurde und nicht durch den Telekom-Wechselservice gekündigt wird? Die Portierung der Rufnummer soll dennoch erfolgen.

Ich danke euch im Voraus!

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      lds06

      Meine Frage: Bekomme ich die Gutschrift der Bereitstellungsgebühr (die 69,95 € für Wechsler) in diesem Fall trotzdem erstattet, auch wenn der Vertrag bereits von mir gekündigt wurde und nicht durch den Telekom-Wechselservice gekündigt wird? Die Portierung der Rufnummer soll dennoch erfolgen.

      Hallo zusammen,

      ich plane aktuell den Wechsel zur Telekom im Rahmen der Frühlingsaktion für DSL-Verträge und möchte die Gutschrift für die Bereitstellungsgebühr bekommen.

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      • Dies habe ich im Bestellprozess bei der Telekom auch so angegeben.

      Nun habe ich leider widersprüchliche Informationen erhalten: Die Hotline sagte mir das eine, der Whatsapp-Chatbot etwas anderes.

      Meine Frage: Bekomme ich die Gutschrift der Bereitstellungsgebühr (die 69,95 € für Wechsler) in diesem Fall trotzdem erstattet, auch wenn der Vertrag bereits von mir gekündigt wurde und nicht durch den Telekom-Wechselservice gekündigt wird? Die Portierung der Rufnummer soll dennoch erfolgen.

      Ich danke euch im Voraus!

      lds06

      Meine Frage: Bekomme ich die Gutschrift der Bereitstellungsgebühr (die 69,95 € für Wechsler) in diesem Fall trotzdem erstattet, auch wenn der Vertrag bereits von mir gekündigt wurde und nicht durch den Telekom-Wechselservice gekündigt wird? Die Portierung der Rufnummer soll dennoch erfolgen.

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