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FTTH über MBfM in WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) - Tipps?
vor 4 Jahren
Hallo,
ab dem 01.12.2020 wird die Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes in Kraft treten. Da dort in §20 (2) Punkt 4 wird as Recht auf einen "Anschluss an ein Kommunikationsnetz mit hoher Kapazität" eingeräumt. Das freut mich sehr, da ich schon seit Jahren einen Glasfaseranschluss haben möchte, der durch die Rechtslage praktisch unmöglich zu bekommen war (Baumaßnahme --> 100% Zustimmung aller Miteigentümer).
Habe mich schon mit allen Infos an das Mehr Breitband für Mich Projekt gewandt und warte gespannt auf eine Antwort.
Das Haus ist Baujahr ~1990 und hat 25 Parteien.
Hat schonmal jemand sowas gemacht? Also in einem Mehrfamilienhaus FTTH nachgerüstet (über MBfM / innerhalb einer WEG)? und hat Tipps?
Speziell die Umsetzung innerhalb des Hauses bereitet mir etwas Sorge. Unterstützt der MBfM Bereich dabei oder muss ich selber eine Firma suchen?
P.S.: Deutsche Glasfaser und NetCologne wurden auch angefragt, aber beide sind nicht für Geld und gute Worte bereit FTTH auszubauen DG verweist auf einen späteren Zeitpunkt, wenn sie den Bereich vielleicht mal angehen (ohne Zeitabschätzung) und NetCologne ignoriert FTTH und preist stattdessen VDSL als die Lösung an...
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prophaganda
Community Guide
vor 4 Jahren
@David_Z
Zum Thema MBfM wäre beratend @Stefan sicherlich hilfreich... *denk*
Im Blog:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Blog/Meine-Erfahrungen-mit-der-Bereitstellung-von-Glasfaser/ba-p/2351989
hat er sein "Projekt" sehr ausführlich beschrieben...
...Zum Einlesen erstmal ein guter "Einstieg" *denk*
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Stefan
Antwort
von
prophaganda
vor 4 Jahren
was willst du den genau wissen?
Letzlich sollte du dir nur einen Leitungsweg aus dem Keller(?) zu deiner Wohnung überlegen, Meist gibt's da ja irgendwo einen Versorgungsschacht. Da kommt ein Leerrohr rein, in das die Faser kommt.
Baulich ist das natürlich in jedem haus anders.
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muc80337_2
Community Guide
vor 4 Jahren
Ich würde mal schauen wer sonst im Haus oder nebenan Interesse hat - sodass sich die Erschließungskosten auf mehrere Schultern verteilen lassen.
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buenni
Antwort
von
muc80337_2
vor 4 Jahren
das wird spannende Gerichtsverfahren geben
Jedoch bestehen diese Ansprüche dann nicht, wenn durch die Maßnahme die Wohnanlage grundlegend umgestaltet oder einzelne Wohnungseigentümer unbillig benachteiligt würden.
Muss ein Wohnungseigentümer jede Baumaßnahme am gemeinschaftlichen Eigentum akzeptieren?
Nein. Wie bei anderen Beschlüssen auch kann jeder Wohnungseigentümer einen Baubeschluss gerichtlich überprüfen lassen. Die Grenzen für die von einem Wohnungseigentümer hinzunehmenden Veränderungen werden aber neu gefasst: Das Gericht erklärt den Baubeschluss nur dann für ungültig, wenn die Baumaßnahme die Wohnanlage grundlegend umgestalten würde oder einzelne Wohnungseigentümer unbillig benachteiligen würde.
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