FYI: Konkretisierung der Begriffe zum "langsamen Internetzugang" abweichend zu den Vertragsaussagen

vor 3 Jahren

Im heute erschienenen Amtsblatt der BNetzA ist die:

 

Allgemeinverfügung gemäß § 57 Abs. 5 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 Nr. 1
Telekommunikationsgesetz ( TKG ) zur Konkretisierung der unbestimmten Begriffe
„erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der
Geschwindigkeit“ bei Festnetz-Internetzugängen

 

veröffenlicht worden. Zum Download geht es hier:

 

https://www.bnetza-amtsblatt.de/download/73

 

Siehe Seite 1591. Am 13.12. steht die "Mess-App" zur Verfügung.

 

Gruß Ulrich

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  • Community Guide

    vor 3 Jahren

    Schauen wir mal, wie die von der BNetzA angekündigte App 

     

    • Ihre Internetgeschwindigkeit im Festnetz überprüfen Sie mit der Breitbandmessung Desktop-App. Diese steht Ihnen als Überwachungsmechanismus in einer überarbeiteten Version ab dem 13. Dezember 2021 zur Verfügung. Mit der neuen App können Sie ab diesem Zeitpunkt einen Minderungsanspruch oder ein außerordentliches Kündigungsrecht nach den neuen TKG -Regelungen gegenüber Ihrem Anbieter nachweisen.
    die im Amtsblatt genannten Festlegungen umsetzt.

     

     

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    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Nach dem Umbau bei uns sind meine Werte auch wieder im Lot bei knapp 40MBit/s. Ein Glück 😄