FYI: Konkretisierung der Begriffe zum "langsamen Internetzugang" abweichend zu den Vertragsaussagen

vor 3 Jahren

Im heute erschienenen Amtsblatt der BNetzA ist die:

 

Allgemeinverfügung gemäß § 57 Abs. 5 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 Nr. 1
Telekommunikationsgesetz ( TKG ) zur Konkretisierung der unbestimmten Begriffe
„erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der
Geschwindigkeit“ bei Festnetz-Internetzugängen

 

veröffenlicht worden. Zum Download geht es hier:

 

https://www.bnetza-amtsblatt.de/download/73

 

Siehe Seite 1591. Am 13.12. steht die "Mess-App" zur Verfügung.

 

Gruß Ulrich

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  • vor 3 Jahren

    Schauen wir mal, wie die von der BNetzA angekündigte App 

     

    • Ihre Internetgeschwindigkeit im Festnetz überprüfen Sie mit der Breitbandmessung Desktop-App. Diese steht Ihnen als Überwachungsmechanismus in einer überarbeiteten Version ab dem 13. Dezember 2021 zur Verfügung. Mit der neuen App können Sie ab diesem Zeitpunkt einen Minderungsanspruch oder ein außerordentliches Kündigungsrecht nach den neuen TKG -Regelungen gegenüber Ihrem Anbieter nachweisen.
    die im Amtsblatt genannten Festlegungen umsetzt.

     

     

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    Antwort

    von

    vor 3 Jahren


    @Manhandled  schrieb:
    wenn du die Quelle verstanden

    welche Quelle?

    Zeig mir eine dann haben wir eine Grundlage, ansonsten BTT.

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Die Desktop App steht jetzt für Windows, MacOS und Linux zur Verfügung:

     

    https://breitbandmessung.de/desktop-app

     

    Wer sagt's denn, Zwinkernd :

     

    Screenshot (556).jpg

     


     


    https://breitbandmessung.de/desktop-app schrieb:

    Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz sind Ihre Rechte deutlich erweitert worden. So können Sie, wenn Sie nicht die vertraglich vereinbarte Leistung Ihres Internetzugangsdienstes erhalten, das monatliche Entgelt gegenüber Ihrem Anbieter mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Voraussetzung hierfür ist eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ zwischen der tatsächlichen und der vertraglich vereinbarten Leistung.


    Gruß Ulrich

     

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Nach dem Umbau bei uns sind meine Werte auch wieder im Lot bei knapp 40MBit/s. Ein Glück 😄

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