FYI: Konsultationsentwurf der BNetzA zum Vorgehen bei zu starken Abweichungen der vertraglichen Internetgeschwindigkeiten

vor 3 Jahren

Wen es interessiert, der/die kann hier:

 

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Breitband/Breitbandgeschwindigkeiten/start.html

 

zur "Anhörung zum Entwurf einer Allgemeinverfügung zur Konkretisierung der unbestimmten Begriffe „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ sowie zum Entwurf einer Handreichung bezüglich eines Überwachungsmechanismus bei Festnetz-Breitbandanschlüssen"

 

lesen.

 

Gruß Ulrich

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  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 3 Jahren

    Danke, find ich interessant, vor allem der 1. Punkt in der Allgemeinverfuegung

     


    BNetzA " href="https://telekomhilft.telekom.de/t5/Glossar/ BNetzA /ta-p/4488603#glossar" target="_blank"> BNetzA   schrieb:
    1. nicht an zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden

    wie soll das gehen? Wenn der DSL-Sync nunmal beispielsweise nur bei 80 von 100 mbit liegt und die Leitung einfach nicht mehr hergibt 🤔

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    Antwort

    von

    vor 3 Jahren


    @Hubert Eder  schrieb:

    Ich finde diese Überlegung der Bundesnetzagentur wenig kundenfreundlich. Denn wer jetzt einen VDSL100 mit 80 Mbit/s hat,  würde dann vielleicht nur noch einen VDSL75 bekommen.

    Wie kommste drauf @Hubert Eder ? Du kannst mal von ausgehen, wenn technisch nicht mehr wie 80Mbit/s gehen, auch nicht gemessen/reklamiert wird. Zumindest, wenn Nutzer*in technikaffin.

     

    Ich kenn ja noch von Vodafone Überlast (Übergabepunkt) am Abend, da musste ich schon bisschen Süßholz raspeln, um per Sonderkündigung aus dem Vertrag zu kommen. Die wollten nicht das ich wechsle. Habe ja lange durchgehalten mit Datenvolumen auf SIM aufpumpen und haste nicht gesehen. Aber irgendwann waren auch meine Nerven am Ende. Mit einer "offiziellen" Bundesnetzagentur Messkampagne wäre da bestimmt schneller Schicht im Schacht gewesen.

     

    Alles können, nichts müssen. Wäre trotz weniger Geschwindigkeit zufrieden ist, wird nichts unternehmen.

  • 4 Sterne Mitglied

    vor 3 Jahren

    Also es ist ja nur ein Konsultationsentwurf .

    Gehen wir mal davon aus   das Er so durchgeht   was ich aber für unwahrscheinlich halte.

    Interessant wird es wenn

    "Adaptive Spectrum and Signal Alignment: dynamische Optimierung eines Anschlusses, damit dieser stabil bleibt und Störungen vermieden werden."

    Zuschlägt und sich die Werte unterhalb der der Tolleranzgrenze bewegen. 

    MfG

     

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    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    @Sharôn Opheliac 

    Machen wir uns nix vor. "Bis zu" wird in der Regel auf Kundenseite völlig ignoriert. Wer es nicht glaubt, sollte einschlägige Beiträge hier und in anderen Foren lesen.

    Die Suppe haben sich die Provider aber selbst eingebrockt. Möglicherweise hätten die Marketingexperten da andere Formulierungen finden können, jedoch fällt das im Bestreben, sich gegenseitig zu überflügeln recht schwer.

    Wenn ein Provider wirbt mit 100MBit/s (bis zu) und der andere zum vergleichbaren Preis 56 MBit/s (bis 100) anbietet, rennen die Kunden natürlich in eine bestimmte Richtung.

     

    Bemängelt wird diese Marketingstrategie aber schon lange. Wie soll die BNetzA da jetzt anders agieren, als rüde durchzugreifen und die Provider beim Wort zu nehmen. Der Einstieg war die Forderung nach der Angabe der "normalen" und "maximalen" Bandbreite. Alle sind schön drauf eingestiegen und jetzt kommt der Nachschlag.