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FYI: Konsultationsentwurf der BNetzA zum Vorgehen bei zu starken Abweichungen der vertraglichen Internetgeschwindigkeiten
vor 3 Jahren
Wen es interessiert, der/die kann hier:
zur "Anhörung zum Entwurf einer Allgemeinverfügung zur Konkretisierung der unbestimmten Begriffe „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ sowie zum Entwurf einer Handreichung bezüglich eines Überwachungsmechanismus bei Festnetz-Breitbandanschlüssen"
lesen.
Gruß Ulrich
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RoadrunnerDD
5 Sterne Mitgestalter
vor 3 Jahren
Danke, find ich interessant, vor allem der 1. Punkt in der Allgemeinverfuegung
wie soll das gehen? Wenn der DSL-Sync nunmal beispielsweise nur bei 80 von 100 mbit liegt und die Leitung einfach nicht mehr hergibt 🤔
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jm2c
Antwort
von
RoadrunnerDD
vor 3 Jahren
Wie kommste drauf @Hubert Eder ? Du kannst mal von ausgehen, wenn technisch nicht mehr wie 80Mbit/s gehen, auch nicht gemessen/reklamiert wird. Zumindest, wenn Nutzer*in technikaffin.
Ich kenn ja noch von Vodafone Überlast (Übergabepunkt) am Abend, da musste ich schon bisschen Süßholz raspeln, um per Sonderkündigung aus dem Vertrag zu kommen. Die wollten nicht das ich wechsle. Habe ja lange durchgehalten mit Datenvolumen auf SIM aufpumpen und haste nicht gesehen. Aber irgendwann waren auch meine Nerven am Ende. Mit einer "offiziellen" Bundesnetzagentur Messkampagne wäre da bestimmt schneller Schicht im Schacht gewesen.
Alles können, nichts müssen. Wäre trotz weniger Geschwindigkeit zufrieden ist, wird nichts unternehmen.
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flipper1
4 Sterne Mitglied
vor 3 Jahren
Also es ist ja nur ein Konsultationsentwurf .
Gehen wir mal davon aus das Er so durchgeht was ich aber für unwahrscheinlich halte.
Interessant wird es wenn
"Adaptive Spectrum and Signal Alignment: dynamische Optimierung eines Anschlusses, damit dieser stabil bleibt und Störungen vermieden werden."
Zuschlägt und sich die Werte unterhalb der der Tolleranzgrenze bewegen.
MfG
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Anonymous User
Antwort
von
flipper1
vor 3 Jahren
@Sharôn Opheliac
Machen wir uns nix vor. "Bis zu" wird in der Regel auf Kundenseite völlig ignoriert. Wer es nicht glaubt, sollte einschlägige Beiträge hier und in anderen Foren lesen.
Die Suppe haben sich die Provider aber selbst eingebrockt. Möglicherweise hätten die Marketingexperten da andere Formulierungen finden können, jedoch fällt das im Bestreben, sich gegenseitig zu überflügeln recht schwer.
Wenn ein Provider wirbt mit 100MBit/s (bis zu) und der andere zum vergleichbaren Preis 56 MBit/s (bis 100) anbietet, rennen die Kunden natürlich in eine bestimmte Richtung.
Bemängelt wird diese Marketingstrategie aber schon lange. Wie soll die BNetzA da jetzt anders agieren, als rüde durchzugreifen und die Provider beim Wort zu nehmen. Der Einstieg war die Forderung nach der Angabe der "normalen" und "maximalen" Bandbreite. Alle sind schön drauf eingestiegen und jetzt kommt der Nachschlag.
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