FYI: Konkretisierung der Begriffe zum "langsamen Internetzugang" abweichend zu den Vertragsaussagen

vor 4 Jahren

Im heute erschienenen Amtsblatt der BNetzA ist die:

 

Allgemeinverfügung gemäß § 57 Abs. 5 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 Nr. 1
Telekommunikationsgesetz ( TKG ) zur Konkretisierung der unbestimmten Begriffe
„erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der
Geschwindigkeit“ bei Festnetz-Internetzugängen

 

veröffenlicht worden. Zum Download geht es hier:

 

https://www.bnetza-amtsblatt.de/download/73

 

Siehe Seite 1591. Am 13.12. steht die "Mess-App" zur Verfügung.

 

Gruß Ulrich

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