FYI: Konkretisierung der Begriffe zum "langsamen Internetzugang" abweichend zu den Vertragsaussagen
4 years ago
Im heute erschienenen Amtsblatt der BNetzA ist die:
Allgemeinverfügung gemäß § 57 Abs. 5 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 Nr. 1
Telekommunikationsgesetz ( TKG ) zur Konkretisierung der unbestimmten Begriffe
„erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der
Geschwindigkeit“ bei Festnetz-Internetzugängen
veröffenlicht worden. Zum Download geht es hier:
https://www.bnetza-amtsblatt.de/download/73
Siehe Seite 1591. Am 13.12. steht die "Mess-App" zur Verfügung.
Gruß Ulrich
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4 years ago
Schauen wir mal, wie die von der BNetzA angekündigte App
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4 years ago
wenn du die Quelle verstanden
welche Quelle?
Zeig mir eine dann haben wir eine Grundlage, ansonsten BTT.
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4 years ago
Die Desktop App steht jetzt für Windows, MacOS und Linux zur Verfügung:
https://breitbandmessung.de/desktop-app
Wer sagt's denn,
:
Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz sind Ihre Rechte deutlich erweitert worden. So können Sie, wenn Sie nicht die vertraglich vereinbarte Leistung Ihres Internetzugangsdienstes erhalten, das monatliche Entgelt gegenüber Ihrem Anbieter mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Voraussetzung hierfür ist eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ zwischen der tatsächlichen und der vertraglich vereinbarten Leistung.
Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz sind Ihre Rechte deutlich erweitert worden. So können Sie, wenn Sie nicht die vertraglich vereinbarte Leistung Ihres Internetzugangsdienstes erhalten, das monatliche Entgelt gegenüber Ihrem Anbieter mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Voraussetzung hierfür ist eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ zwischen der tatsächlichen und der vertraglich vereinbarten Leistung.
Gruß Ulrich
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4 years ago
Nach dem Umbau bei uns sind meine Werte auch wieder im Lot bei knapp 40MBit/s. Ein Glück 😄
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