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Gestattungsvertrag mit der Telekom bei GF Anschluß

7 months ago

Ich suche den Vertragstext bzw. das Muster der Gestattungsvereinbarung zw. Eigentümer/WEG und der Telekom im Rahmen der Zustimmung zum Anschluß GF. 
Bei anderen Anbietern, z.B. Westnet, siehe Anhang, ist das einfach einsehbar, bei der Telekom taucht nicht mal in der Suchfunktion auf der relevanten Internetseite der entsprechende Begriff auf.
Nachdem das offensichtlich ein nicht widerrufbarer Eingriff in die Eigentumsrechte ist, wäre es schon angebracht, den Vertragstext vor der Zustimmung zu kennen. Die Telekom ist hier unfassbar intransparent und kein Mitarbeiter an der Hotline für Eigentümer konnte mir bislang weiterhelfen.
Also wenn jemand das hat oder weiss, wo ich es finden kann, wäre das toll.

Grundstückseigentümererklärung.pdf

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    • 7 months ago

      @Svenja P. , @Katja M. vielleicht ist das ein konkreter Anhaltspunkt zu meinem ersten Thread bzgl. Unklare Verträge und ihr wisst, wo ihr das finden könnt.

       

      2

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      7 months ago

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      7 months ago

      @Frustrierter Helfer a.D. danke für den Bezug. 

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      7 months ago

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    • 7 months ago

      @Carsten_MK2 Danke vielmals, das ist endlich konkret.
      Frustrierend ist, dass dieses Dokument entweder gut versteckt (zumindest für mich) oder gar nicht öffentlich verfügbar ist (habe gerade nochmal nachgesehen und nichts auf den relevanten telekom internetseiten zum GF Ausbau gefunden, ausser dem Hinweis, dass sowas abzuschliessen ist) und auch keiner in der Hotline für Eigentümer offensichtlich davon weiss und es mir schicken konnte (3 Versuche). Selbst wenn man weiss wonach man sucht und den Begriff in die Suchfunktion bei https://www.telekom.de/hilfe/eingibt, ist es nicht eindeutig zu finden. 

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    • 7 months ago

      Mal grundsätzlich dazu:

       

      https://de.m.wikipedia.org/wiki/Grundstücksnutzungsvertrag

       

      Es braucht keinen Vertrag mehr für einen Glasfaseranschluss.

       

      Mit der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes( TKG ) zum 1. Dezember 2021 hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die Grundstücksnutzung durch Leitungen für Hochgeschwindigkeitsnetze zu dulden ist. Damit ist der Anwendungsbereich einer Grundstückseigentümererklärung bzw. eines -vertrages in den meisten Fällen insgesamt entfallen.

       

      TKG dazu:

      https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__134.html

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      7 months ago

      @c.machold 

      und trotzdem geht die Telekom selbst auf Nummer sicher (leider ohne die Vereinbarung zu zeigen und ohne dass die "Kontaktmöglichkeiten" das wissen, s.o.)

      Nutzungsvereinbarung für Eigentümer

      Um Ihre Immobilie an das moderne Glasfasernetz der Telekom anzuschließen, benötigen wir Ihre Zustimmung in Form der „Nutzungsvereinbarung für lichtwellenleiterbasierte Grundstücks- und Gebäudenetze“ (NVGG). In Abhängigkeit des jeweiligen Ausbaugebietes ist ggfs. ein Investitionskostenzuschuss des Eigentümers zum Anschluss an das Glasfasernetz erforderlich. Bei Fragen erreichen Sie uns über die unten genannten Kontaktmöglichkeiten.

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    • 7 months ago

      ich würde der Telekom eigentlich stand jetzt raten, um dieses Gebäude einen großen Bogen zumachen.

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      7 months ago

      @falk2010 einerseits hast du recht, andererseits werden die Menschen von der Telekom ohne unsere Zustimmung auf lange Frist keinen Anschluß machen.
      Sonst müssten sie ja nicht von Tür zu Tür gehen und "drücken". 
      Das war zumindest eine einheitliche Aussage von Vertrieb, Hotline und im email. Insofern ist es faktisch schon ein Vertrag (Angebot, Zustimmung usw.). Das bestätigt auch C.machold: Sollte es der erste Auftrag sein, wird nach dem Eigentümer gefragt. Dieser erhält dann eine E-Mail mit Informationen. Er kann dann dem Ausbau zustimmen.
      Wenn in 30 Jahren der Ausbau soweit fortgeschritten ist, dass die Telekom alle verbliebenen Häuser anschließen will/kann, dann gibt es sicherlich kein Argument dagegen (nach heutiger Gesetzeslage).
      Am Ende ist das Ganze einfach eine gewollt oder ungewollt intransparente und sogar widersprüchliche Kommunikation der Telekom und damit maßlos umprofessionell. Einfach ärgerlich, da ich mich ja auf die GF freue und nur noch meine Miteigentümer ins Boot holen möchte (ja, ich lege Wert auf eine Miteinander und nicht auf ein mit dem Gesetzestext wedeln).

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      7 months ago

      @raisi1 

       

      Da bei uns der Ausbau gerade abgeschlossen wurde, bin ich da noch recht frisch in der Materie.

       

      Deine WEG muss deinem Wunsch nicht zustimmen, sie dürfen auch nicht ablehnen. 
      Du hast das Recht, einen GF Anschluss zu beziehen.

      Auch den NE4 Ausbau kann die WEG nicht verhindern.

      Ich ließ mir einzig die Entwidmung eines Kamins zu einem Kabelschacht von allen Parteien mit Unterschrift absegnen.

       

      Ansonsten mach Werbung bei der nächsten Eigentümerversammlung, damit hatte ich dann auch mehrere mit ins Boot geholt. Einen Gestattungsvertrag, wie hier mehrfach erwähnt, braucht es nicht.

      Answer

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      7 months ago

      raisi1

      da hast du sicher recht, falls die Telekom nur Schafe als Kunden will

      da hast du sicher recht, falls die Telekom nur Schafe als Kunden will
      raisi1
      da hast du sicher recht, falls die Telekom nur Schafe als Kunden will

      Darum geht es gar nicht, dein ganzer Fragenkomplex ist darauf ausgerichtet, aufwand zu erzeugen aber hinter eine Reisleine zu ziehen.

      Das muss sich ja niemand antun. Sicherlich wird beim legen durch den Garten eine Primel zerdrückt werden.

      Mal schauen, was passiert wenn DSL irgendwann mal Aabgeschaltet wird und ihr kein Internet mehr habt.

       

       

      raisi1

      Dir viel Spaß mit dem nächsten Vertrag, den du blind unterschreibst.

      Dir viel Spaß mit dem nächsten Vertrag, den du blind unterschreibst. 
      raisi1
      Dir viel Spaß mit dem nächsten Vertrag, den du blind unterschreibst. 

       ist mir noch nie passiert und wird es auch nicht.

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    • 7 months ago

      Die Vorlagen von @Carsten_MK2 sind auch nicht mehr aktuell.

      GNV nach 45 TKG ist das alte TKG .

      Ebenso die andere Vorlage von 2014, das ist Uralt.

       

      Heute kann jeder Kunde einen Glasfaseranschluss, sofern als FTTH Adresse bei der Telekom hinterlegt, online bestellen. Sollte es der erste Auftrag sein, wird nach dem Eigentümer gefragt. Dieser erhält dann eine E-Mail mit Informationen. Er kann dann dem Ausbau zustimmen. Weiterhin gibt es bei größeren Objekten eine Auskundung, zu dem es ein Auskundungsprotokoll gibt. Aber ein Vertrag zwischen Eigentümer und Telekom gibt es nicht mehr, weil es seit der TKG Novelle nicht notwendig ist. Der Gesetzgeber will einen schnellen Ausbau mit Glasfaser und hat die Hürden entsprechend gesenkt.

      Alle notwendigen Informationen gibt da im Zuge der Bestellung, sowohl für Kunden als auch Eigentümer.

      Ansonsten auch einsehbar unter telekom.de/glasfaser in der Hilfe oder FAQ.

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