Gelöst

Gestattungsvertrag mit der Telekom bei GF Anschluß

vor 8 Monaten

Ich suche den Vertragstext bzw. das Muster der Gestattungsvereinbarung zw. Eigentümer/WEG und der Telekom im Rahmen der Zustimmung zum Anschluß GF. 
Bei anderen Anbietern, z.B. Westnet, siehe Anhang, ist das einfach einsehbar, bei der Telekom taucht nicht mal in der Suchfunktion auf der relevanten Internetseite der entsprechende Begriff auf.
Nachdem das offensichtlich ein nicht widerrufbarer Eingriff in die Eigentumsrechte ist, wäre es schon angebracht, den Vertragstext vor der Zustimmung zu kennen. Die Telekom ist hier unfassbar intransparent und kein Mitarbeiter an der Hotline für Eigentümer konnte mir bislang weiterhelfen.
Also wenn jemand das hat oder weiss, wo ich es finden kann, wäre das toll.

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    • vor 8 Monaten

      @Svenja P. , @Katja M. vielleicht ist das ein konkreter Anhaltspunkt zu meinem ersten Thread bzgl. Unklare Verträge und ihr wisst, wo ihr das finden könnt.

       

      2

      Antwort

      von

      vor 8 Monaten

      Antwort

      von

      vor 8 Monaten

      @Frustrierter Helfer a.D. danke für den Bezug. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Monaten

      0

    • vor 8 Monaten

      @Carsten_MK2 Danke vielmals, das ist endlich konkret.
      Frustrierend ist, dass dieses Dokument entweder gut versteckt (zumindest für mich) oder gar nicht öffentlich verfügbar ist (habe gerade nochmal nachgesehen und nichts auf den relevanten telekom internetseiten zum GF Ausbau gefunden, ausser dem Hinweis, dass sowas abzuschliessen ist) und auch keiner in der Hotline für Eigentümer offensichtlich davon weiss und es mir schicken konnte (3 Versuche). Selbst wenn man weiss wonach man sucht und den Begriff in die Suchfunktion bei https://www.telekom.de/hilfe/eingibt, ist es nicht eindeutig zu finden. 

      0

    • vor 8 Monaten

      Mal grundsätzlich dazu:

       

      https://de.m.wikipedia.org/wiki/Grundstücksnutzungsvertrag

       

      Es braucht keinen Vertrag mehr für einen Glasfaseranschluss.

       

      Mit der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes( TKG ) zum 1. Dezember 2021 hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die Grundstücksnutzung durch Leitungen für Hochgeschwindigkeitsnetze zu dulden ist. Damit ist der Anwendungsbereich einer Grundstückseigentümererklärung bzw. eines -vertrages in den meisten Fällen insgesamt entfallen.

       

      TKG dazu:

      https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__134.html

      1

      Antwort

      von

      vor 8 Monaten

      @c.machold 

      und trotzdem geht die Telekom selbst auf Nummer sicher (leider ohne die Vereinbarung zu zeigen und ohne dass die "Kontaktmöglichkeiten" das wissen, s.o.)

      Nutzungsvereinbarung für Eigentümer

      Um Ihre Immobilie an das moderne Glasfasernetz der Telekom anzuschließen, benötigen wir Ihre Zustimmung in Form der „Nutzungsvereinbarung für lichtwellenleiterbasierte Grundstücks- und Gebäudenetze“ (NVGG). In Abhängigkeit des jeweiligen Ausbaugebietes ist ggfs. ein Investitionskostenzuschuss des Eigentümers zum Anschluss an das Glasfasernetz erforderlich. Bei Fragen erreichen Sie uns über die unten genannten Kontaktmöglichkeiten.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 8 Monaten

      ich würde der Telekom eigentlich stand jetzt raten, um dieses Gebäude einen großen Bogen zumachen.

      5

      Antwort

      von

      vor 8 Monaten

      @Stefan da hast du sicher recht, falls die Telekom nur Schafe als Kunden will, die keine Fragen haben oder sich mit falschen bzw. unkundigen aussagen von der hotline und dem Vertrieb zufrieden geben.
      Wenn eigentlich einfache Fragen als Drama und Angriff auf den Fortschritt betrachtet werden, ist was falsch beim Unternehmen und bei einigen in der Community hier. 
      Die konstruktiven Auskünfte der Community hier sind doch gut, und es wäre noch besser, diese Antworten bei der ersten Nachfrage von den eigentlich Verantwortlichen zu bekommen. 
      Dir viel Spaß mit dem nächsten Vertrag, den du blind unterschreibst. 

      Antwort

      von

      vor 8 Monaten

      raisi1

      Dir viel Spaß mit dem nächsten Vertrag,

      Dir viel Spaß mit dem nächsten Vertrag,
      raisi1
      Dir viel Spaß mit dem nächsten Vertrag,

      verstehe ich jetzt nicht mehr, ich dachte die Antworten hier sind erhellend für Dich:

       

      c.machold

      ein Vertrag zwischen Eigentümer und Telekom gibt es nicht mehr, weil es seit der TKG Novelle nicht notwendig ist. D

      ein Vertrag zwischen Eigentümer und Telekom gibt es nicht mehr, weil es seit der TKG Novelle nicht notwendig ist. D
      c.machold
      ein Vertrag zwischen Eigentümer und Telekom gibt es nicht mehr, weil es seit der TKG Novelle nicht notwendig ist. D

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 8 Monaten

      Die Vorlagen von @Carsten_MK2 sind auch nicht mehr aktuell.

      GNV nach 45 TKG ist das alte TKG .

      Ebenso die andere Vorlage von 2014, das ist Uralt.

       

      Heute kann jeder Kunde einen Glasfaseranschluss, sofern als FTTH Adresse bei der Telekom hinterlegt, online bestellen. Sollte es der erste Auftrag sein, wird nach dem Eigentümer gefragt. Dieser erhält dann eine E-Mail mit Informationen. Er kann dann dem Ausbau zustimmen. Weiterhin gibt es bei größeren Objekten eine Auskundung, zu dem es ein Auskundungsprotokoll gibt. Aber ein Vertrag zwischen Eigentümer und Telekom gibt es nicht mehr, weil es seit der TKG Novelle nicht notwendig ist. Der Gesetzgeber will einen schnellen Ausbau mit Glasfaser und hat die Hürden entsprechend gesenkt.

      Alle notwendigen Informationen gibt da im Zuge der Bestellung, sowohl für Kunden als auch Eigentümer.

      Ansonsten auch einsehbar unter telekom.de/glasfaser in der Hilfe oder FAQ.

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    Uneingeloggter Nutzer

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