Glasfaser 1000 - Peering Problem mit langsamen Seiten
vor 21 Tagen
Hallo,
Ich denke ich bin von dem Peering Problem der Telekom betroffen.
Effektiv zahle ich für ein Glasfaser 1000 das dreifache wie vormals VDSL 250, habe aber absolut keinen Geschwindigkeitsgewinn, außer bei den Webseiten die die Telekom pimpt, d.h. es bringt mir leider null.
Falls sich jemand fragt, das scheint ein bekanntes Problem zu sein und Verbraucherschützer sind bereits dran : https://netzbremse.de/
Ich fühle mich leider abgezockt, und frage mich, wie ich jetzt aus dem Glasfaser Vertrag wieder raus komme, wenn die LEistung nicht stimmt bzw. ?
Support seitens der Telekom scheint ja nicht vorhanden zu sein, das Problem wird abgestritten oder lächerlich gemacht, siehe diverse Forenbeiträge. In der Tat ist die Anzahl Forenbeiträge ziemlich hoch bei dem Thema, aber man scheint hier alleine da zu stehen.
Irgendwelche Tipps ? Wie kann ich den Vertrag vorzeitig beenden ?
Ansonsten werde ich mich dieser Initiative anschließen :
MfG
Robert
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CobraCane
vor 21 Tagen
Ich denke ich bin von dem Peering Problem der Telekom betroffen.
Hallo,
Ich denke ich bin von dem Peering Problem der Telekom betroffen.
Effektiv zahle ich für ein Glasfaser 1000 das dreifache wie vormals VDSL 250, habe aber absolut keinen Geschwindigkeitsgewinn, außer bei den Webseiten die die Telekom pimpt, d.h. es bringt mir leider null.
Falls sich jemand fragt, das scheint ein bekanntes Problem zu sein und Verbraucherschützer sind bereits dran : https://netzbremse.de/
Ich fühle mich leider abgezockt, und frage mich, wie ich jetzt aus dem Glasfaser Vertrag wieder raus komme, wenn die LEistung nicht stimmt bzw. ?
Support seitens der Telekom scheint ja nicht vorhanden zu sein, das Problem wird abgestritten oder lächerlich gemacht, siehe diverse Forenbeiträge. In der Tat ist die Anzahl Forenbeiträge ziemlich hoch bei dem Thema, aber man scheint hier alleine da zu stehen.
Irgendwelche Tipps ? Wie kann ich den Vertrag vorzeitig beenden ?
Ansonsten werde ich mich dieser Initiative anschließen :
https://netzbremse.de/
MfG
Robert
Es gibt nicht DAS Peering Problem der Telekom, wenn dann gibt es Peering -Probleme zwischen 2 Punkten (wo ein Ausgangspunkt von der Telekom sein kann).
Wenn du über DAS Peering -Problem dich schon belesen hast weißt du sicherlich dass du mit einem VPN das "optimieren" kannst
Da dir vertraglich nichts zugesichert wurde was die Verbindung zu anderen Punkten betritt wird auch hier kein "Vertragsbruch".
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der_Lutz
Antwort
von
CobraCane
vor 16 Tagen
Ich finde vor allem bedauernswert wie du immer nur forderst und zwischendurch mal ein paar Lügen einstreust.
Über Anspruch könnte man beginnen zu diskutieren wenn ein gewisser geistiger Konsens vorhanden wäre, auf Grund dessen völliger Abwesenheit ist dafür keine Basis gegeben.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
CobraCane
staengfoenster
vor 21 Tagen
Falls Du das hier noch nicht gefunden hattest, ein eventuell etwas eleganterer VPN -basierter Workaround:
https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/cloudflare-peering-workarounds/67558693389f9f597b08879d
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robitobitüt
Antwort
von
staengfoenster
vor 21 Tagen
Immerhin, ein Workaround, falls ich nicht aus dem Vertrag raus komme, bzw. bis es soweit ist.
Ansonsten experimentiere ich mit dynamischem Routing in Kombination mit VPN , dann spart man sich das maintainen der expliziten, statischen IP Liste. Mal sehen, ob das geht.
Falls jemand dazu schon infos hat, sehr gerne !
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Antwort
von
staengfoenster
robitobitüt
vor 21 Tagen
Reddit ist da auch vielleicht hiolfreich :
https://www.reddit.com/r/de_EDV/comments/1elg5ps/telekom_k%C3%BCndigt_wegen_schlechtem_peering_endlich/
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robitobitüt
Antwort
von
robitobitüt
vor 20 Tagen
Nun ja, ich bleibe im Vertrag drinnen und sammle dann halt Netzwerk-Performance Daten, für die Beschwerde von netzbremse.de
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
robitobitüt
staengfoenster
vor 21 Tagen
Ansonsten experimentiere ich mit dynamischem Routing in Kombination mit VPN , dann spart man sich das maintainen der expliziten, statischen IP Liste. Mal sehen, ob das geht.
Immerhin, ein Workaround, falls ich nicht aus dem Vertrag raus komme, bzw. bis es soweit ist.
Ansonsten experimentiere ich mit dynamischem Routing in Kombination mit VPN , dann spart man sich das maintainen der expliziten, statischen IP Liste. Mal sehen, ob das geht.
Falls jemand dazu schon infos hat, sehr gerne !
Hmm, nicht ganz so sicher, wo ich zuverlässig dynamisch etwas herbekommen könnte. Die Cloudflare IPs in der Liste kannst Du natürlich per Script abfragen und dynamisch anpassen.
Amazon veröffentlicht seine Ranges auch recht brauchbar, aber mit denen hatte ich noch nie Probleme. Microsoft hat zumindest einen Artikel, aber halt nur mit Office/Teams Ranges meine ich.
Ansonsten, was ich noch empfehlen kann ist: keinen Public Cloudflare oder Google DNS nutzen. Quad9 geht wenn ganz gut.
Noch besser aber - das nutze ich zu Zeit - ist eine eigene Unbound Instanz, die löst rekursiv selbst auf. Kombiniert mit
(Quelle. https://unbound.docs.nlnetlabs.nl/en/latest/topics/core/serve-stale.html )
hast Du einen sehr schnellen DNS.
Ich habe AdGuard Home davor geschaltet, die DNS Latenz ist nicht zu verachten, Surfen geht prima:
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robitobitüt
Antwort
von
staengfoenster
vor 21 Tagen
Ich dachte an sowas wie BGP, was das routing dynamisch anhand der Laufzeiten zu zielen variiert.
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von
staengfoenster
Buster01
vor 21 Tagen
Effektiv zahle ich für ein Glasfaser 1000 das dreifache wie vormals VDSL 250, habe aber absolut keinen Geschwindigkeitsgewinn, außer bei den Webseiten die die Telekom pimpt, d.h. es bringt mir leider null.
Hallo,
Ich denke ich bin von dem Peering Problem der Telekom betroffen.
Effektiv zahle ich für ein Glasfaser 1000 das dreifache wie vormals VDSL 250, habe aber absolut keinen Geschwindigkeitsgewinn, außer bei den Webseiten die die Telekom pimpt, d.h. es bringt mir leider null.
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Ich fühle mich leider abgezockt, und frage mich, wie ich jetzt aus dem Glasfaser Vertrag wieder raus komme, wenn die LEistung nicht stimmt bzw. ?
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MfG
Robert
Höherwertige Tarife kosten halt mehr als günstigere Tarife.
Was ist denn wie angeschloßen?
(ein 2-Kerner mit WinVista wird am 1GB-GF nie über 350MB kommen.)
Ich fühle mich leider abgezockt, und frage mich, wie ich jetzt aus dem Glasfaser Vertrag wieder raus komme, wenn die LEistung nicht stimmt bzw. ?
Hallo,
Ich denke ich bin von dem Peering Problem der Telekom betroffen.
Effektiv zahle ich für ein Glasfaser 1000 das dreifache wie vormals VDSL 250, habe aber absolut keinen Geschwindigkeitsgewinn, außer bei den Webseiten die die Telekom pimpt, d.h. es bringt mir leider null.
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Ich fühle mich leider abgezockt, und frage mich, wie ich jetzt aus dem Glasfaser Vertrag wieder raus komme, wenn die LEistung nicht stimmt bzw. ?
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MfG
Robert
Schon mal ne Störung gemeldet, wo ein Techniker vor Ort war,
der dann den Fehler in NE3 / NE4 oder Heimnetz eingrenzen konnte?
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Buster01
der_Lutz
vor 21 Tagen
Effektiv zahle ich für ein Glasfaser 1000 das dreifache wie vormals VDSL 250,
Hallo,
Ich denke ich bin von dem Peering Problem der Telekom betroffen.
Effektiv zahle ich für ein Glasfaser 1000 das dreifache wie vormals VDSL 250, habe aber absolut keinen Geschwindigkeitsgewinn, außer bei den Webseiten die die Telekom pimpt, d.h. es bringt mir leider null.
Falls sich jemand fragt, das scheint ein bekanntes Problem zu sein und Verbraucherschützer sind bereits dran : https://netzbremse.de/
Ich fühle mich leider abgezockt, und frage mich, wie ich jetzt aus dem Glasfaser Vertrag wieder raus komme, wenn die LEistung nicht stimmt bzw. ?
Support seitens der Telekom scheint ja nicht vorhanden zu sein, das Problem wird abgestritten oder lächerlich gemacht, siehe diverse Forenbeiträge. In der Tat ist die Anzahl Forenbeiträge ziemlich hoch bei dem Thema, aber man scheint hier alleine da zu stehen.
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MfG
Robert
Immerhin, bei vierfacher Bandbreite, ist doch super
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robitobitüt
Antwort
von
der_Lutz
vor 21 Tagen
Wenns hat real wäre ;-) Die connect speed ist halt nicht ganz so wichtig, cloudflare ist grotten lahm, falls man nicht VPN benutzt. Und das ist ja nicht Sinn der Sache ? ODer allenfalls ein Workaround ;-)
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Antwort
von
der_Lutz
staengfoenster
vor 16 Tagen
Nun ja, ich bleibe im Vertrag drinnen und sammle dann halt Netzwerk-Performance Daten, für die Beschwerde von netzbremse.de
Nun ja, ich bleibe im Vertrag drinnen und sammle dann halt Netzwerk-Performance Daten, für die Beschwerde von netzbremse.de
Eventuell hilft dies - natürlich nur falls erst noch ausgebaut werden musste, und Du den Vertrag vor Ausbauende abgeschlossen hast: https://www.golem.de/news/vertraege-zu-glasfaseranschluessen-vertragslaufzeit-darf-nicht-erst-bei-anschlusslegung-starten-2501-192638.html
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der_Lutz
Antwort
von
staengfoenster
vor 16 Tagen
Eventuell hilft dies
Nun ja, ich bleibe im Vertrag drinnen und sammle dann halt Netzwerk-Performance Daten, für die Beschwerde von netzbremse.de
Nun ja, ich bleibe im Vertrag drinnen und sammle dann halt Netzwerk-Performance Daten, für die Beschwerde von netzbremse.de
Eventuell hilft dies - natürlich nur falls erst noch ausgebaut werden musste, und Du den Vertrag vor Ausbauende abgeschlossen hast: https://www.golem.de/news/vertraege-zu-glasfaseranschluessen-vertragslaufzeit-darf-nicht-erst-bei-anschlusslegung-starten-2501-192638.html
nein, das hilft kein bisschen.
Erstens nicht rechtskräftig zweitens ist hier an keiner Stelle die Telekom involviert.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
staengfoenster
staengfoenster
vor 16 Tagen
zweitens ist hier an keiner Stelle die Telekom involviert.
Eventuell hilft dies
Nun ja, ich bleibe im Vertrag drinnen und sammle dann halt Netzwerk-Performance Daten, für die Beschwerde von netzbremse.de
Nun ja, ich bleibe im Vertrag drinnen und sammle dann halt Netzwerk-Performance Daten, für die Beschwerde von netzbremse.de
Eventuell hilft dies - natürlich nur falls erst noch ausgebaut werden musste, und Du den Vertrag vor Ausbauende abgeschlossen hast: https://www.golem.de/news/vertraege-zu-glasfaseranschluessen-vertragslaufzeit-darf-nicht-erst-bei-anschlusslegung-starten-2501-192638.html
nein, das hilft kein bisschen.
Erstens nicht rechtskräftig zweitens ist hier an keiner Stelle die Telekom involviert.
Zitat, schliesst die Telekom als Unternehmen aus der Glasfaserbranche aber nicht aus?
"Laut den Verbraucherschützern handeln etliche andere Unternehmen aus der Glasfaserbranche so und lassen die Vertragslaufzeit erst beginnen, wenn der Anschluss geschaltet ist. "
Mein Vertrag bei der Telekom läuft auch erst seit Schaltung, der Ausbau ab Bestellung hat aber ca. 8 Monate gedauert. Daher nahm ich u.g. Zitat aus dem Artikel an. Ist aber wie eingangs angemerkt nur eine Eventualität und mag dem OP helfen oder auch nicht, bin kein Rechtsanwalt:
"Das Urteil ist wegweisend, weil es den Anbietern signalisiert, dass auch beim Glasfaserausbau die Höchstlaufzeit von zwei Jahren gilt und das Risiko der Ausbauzeit nicht auf die Verbraucher abgewälzt werden kann"
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der_Lutz
Antwort
von
staengfoenster
vor 16 Tagen
Das Urteil ist vor allem eins, nicht rechtskräftig.
Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom.
So ein wenig Grundverständnis des deutschen Rechtssystems sollte man schon haben.
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Antwort
von
staengfoenster
staengfoenster
vor 15 Tagen
Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom.
Das Urteil ist vor allem eins, nicht rechtskräftig.
Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom.
So ein wenig Grundverständnis des deutschen Rechtssystems sollte man schon haben.
Interessant - der Golem Artikel sieht das ja anders als Du: dann lass mal hören was Golem da falsch macht, idealerweise mit Links/Quellenangabe. Sonst bleibt es halt wieder nur Deine Meinung (die Du selbstverständlich haben darfst). Wenn da allerdings „Google selbst“ o.ä. kommt, ist hier natürlich auch direkt wieder Ende, leider.
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Faser Glas
Antwort
von
staengfoenster
vor 15 Tagen
Sie dürfen und sie können und sie tun es.
Weshalb der_Lutz aber nur "jedenfalls formal" Recht hat ist, dass Amts- oder Landgerichte in aller Regel nicht von der (ständigen) höchstrichterlichen oder jedenfalls (für ihren OLG-Bezirk) obergerichtlichen Rechtsprechung abweichen.
Die Rechtsprechung gilt - sofern rechtskräftig - selbstredend für alle gleichartigen Sachverhalte.
Prozessparteien und die Telekom ist keine, diese müsste dann gesondert verklagt werden
Interessant - der Golem Artikel sieht das ja anders als Du:
Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom.
Das Urteil ist vor allem eins, nicht rechtskräftig.
Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom.
So ein wenig Grundverständnis des deutschen Rechtssystems sollte man schon haben.
Interessant - der Golem Artikel sieht das ja anders als Du: dann lass mal hören was Golem da falsch macht, idealerweise mit Links/Quellenangabe. Sonst bleibt es halt wieder nur Deine Meinung (die Du selbstverständlich haben darfst). Wenn da allerdings „Google selbst“ o.ä. kommt, ist hier natürlich auch direkt wieder Ende, leider.
macht ja nichts.
Wenn das Urteil rechtskräftig werden würde hätte es nur Relevanz für die Prozessparteien und die Telekom ist keine, diese müsste dann gesondert verklagt werden, mit allen möglichen Ausgängen des Rechtsstreites.
Häufig wird in den Nachrichten über neue wichtige Gerichtsurteile berichtet, die z. B. der Bundesgerichtshof oder das Bundesarbeitsgericht getroffen haben. In diesem Zusammenhang stellt sich dann die Frage, ob die ergangene Entscheidung nun alle anderen Gerichte bindet, diese also genauso entscheiden müssen.
Die Antwort auf obige Frage lautet: In den allermeisten Fällen ist das Urteil eines Gerichtes für andere Gerichte nicht bindend. Diese für den einen oder anderen Leser vielleicht überraschende Antwort begründet sich wie folgt:
Richter sind bei ihrer Entscheidungsfindung unabhängig und nur dem Gesetz untworfen, Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
Folglich ist kein Gericht in seiner Entscheidung an das Urteil eines anderen Gerichtes gebunden, selbst dann nicht, wenn es sich um ein Gericht höherer Instanz handelt.
Nur Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes sind bindend
Quelle
Was ein Unsinn 😂 Die Rechtsprechung gilt - sofern rechtskräftig - selbstredend für alle gleichartigen Sachverhalte.
Nein, das stimmt nicht. @der_Lutz hat da, jedenfalls formal, schon recht.
Mal für den Zivilprozess:
Es beginnt beim Prozessrechtsverhältnis, das mit Rechtshängigkeit (Klageerhebung) entsteht. Das ist, so wie jedes andere Schuldverhältnis auch, relativ. Das bedeutet, dass die daraus entstehenden Rechte und Pflichten nur zwischen den jeweiligen Parteien gelten.
Diese Relativität setzt sich dann nach Ende des Verfahrens bei der (subjektiven) Rechtskraft fort, vgl. § 325 Abs. 1 ZPO (die Vorschrift sagt das nicht explizit, setzt das aber logisch voraus).
Präjudizielle Wirkungen gegenüber Dritten gibt es – vielleicht abgesehen von irgendwelchen ganz wilden Sonderfällen – nicht.
Weshalb der_Lutz aber nur "jedenfalls formal" Recht hat ist, dass Amts- oder Landgerichte in aller Regel nicht von der (ständigen) höchstrichterlichen oder jedenfalls (für ihren OLG-Bezirk) obergerichtlichen Rechtsprechung abweichen. Ist also der Fall zwar mit anderen Parteien, aber sonst 1:1 schon einmal jedenfalls vom BGH entschieden worden, wird sich ein Richter selten den Schuh anziehen und da ein langes Urteil schreiben, in dem er eine andere Ansicht vertritt. Der wird froh sein, dass er wenig Arbeit hat und die Akte schnell vom Tisch kriegt. Ohnehin würde das die nächste Instanz aller Wahrscheinlichkeit nach kassieren, zur not halt der BGH selbst.
Natürlich gibt es – sagen wir das relevante BGH-Urteil ist schon 20-30 Jahre her und seitdem haben sich vielleicht auch irgendwelche Begleitumstände geändert – immer mal wieder Fälle, wo das anders läuft und nachher auch auf eine Rechtsprechungsänderung z.B. des BGH (oder jedenfalls eines Senats) hinausläuft. Aber, wie gesagt, das sind Sonderfälle.
Zum Thema hier: Das OLG Hamburg scheint jedenfalls – soweit es ging – schon dem BGH und auch der herrschenden Literaturmeinung gefolgt zu sein, hat aber (unter V., letzte Seite im Volltext) durchaus auch, wenn auch eher schwache, Gründe genannt, weshalb das ggfs. anders zu bewerten wäre und mit diesen Gründen ja auch die Revision zugelassen. Ich würde da aber vorsichtig mal davon ausgehen, dass der BGH das nicht kippt, aber das wird sich noch zeigen. Dass – wenn das Verfahren dann mal rechtskräftig abgeschlossen ist – ein ISP es darauf ankommen lassen wird, sich verklagen zu lassen, wage ich aber mal zu bezweifeln. Vielleicht versucht man ja damit durchzukommen, aber wenn der Kunde auf das (dann: BGH-)Urteil verweist, sollte auch ein dreister ISP merken, dass es jedenfalls wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, es auf einen Prozess ankommen zu lassen (sofern natürlich die Umstände identisch mit denen des "Präzedenzfalls" sind).
Sie dürfen und sie können und sie tun es.
Bestes Beispiel sind die Berliner Entscheidungen in Mietsachen.
Du machst hier aber nicht den zweiten Schritt vorm ersten sondern gehst direkt zum dritten.
Fakt ist, die Entscheidung, sofern sie den rechtskräftig wird, gilt einzig und allein für die Prozessbeteiligten.
Lesen:
in aller Regel
Die Rechtsprechung gilt - sofern rechtskräftig - selbstredend für alle gleichartigen Sachverhalte.
Prozessparteien und die Telekom ist keine, diese müsste dann gesondert verklagt werden
Interessant - der Golem Artikel sieht das ja anders als Du:
Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom.
Das Urteil ist vor allem eins, nicht rechtskräftig.
Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom.
So ein wenig Grundverständnis des deutschen Rechtssystems sollte man schon haben.
Interessant - der Golem Artikel sieht das ja anders als Du: dann lass mal hören was Golem da falsch macht, idealerweise mit Links/Quellenangabe. Sonst bleibt es halt wieder nur Deine Meinung (die Du selbstverständlich haben darfst). Wenn da allerdings „Google selbst“ o.ä. kommt, ist hier natürlich auch direkt wieder Ende, leider.
macht ja nichts.
Wenn das Urteil rechtskräftig werden würde hätte es nur Relevanz für die Prozessparteien und die Telekom ist keine, diese müsste dann gesondert verklagt werden, mit allen möglichen Ausgängen des Rechtsstreites.
Häufig wird in den Nachrichten über neue wichtige Gerichtsurteile berichtet, die z. B. der Bundesgerichtshof oder das Bundesarbeitsgericht getroffen haben. In diesem Zusammenhang stellt sich dann die Frage, ob die ergangene Entscheidung nun alle anderen Gerichte bindet, diese also genauso entscheiden müssen.
Die Antwort auf obige Frage lautet: In den allermeisten Fällen ist das Urteil eines Gerichtes für andere Gerichte nicht bindend. Diese für den einen oder anderen Leser vielleicht überraschende Antwort begründet sich wie folgt:
Richter sind bei ihrer Entscheidungsfindung unabhängig und nur dem Gesetz untworfen, Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
Folglich ist kein Gericht in seiner Entscheidung an das Urteil eines anderen Gerichtes gebunden, selbst dann nicht, wenn es sich um ein Gericht höherer Instanz handelt.
Nur Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes sind bindend
Quelle
Was ein Unsinn 😂 Die Rechtsprechung gilt - sofern rechtskräftig - selbstredend für alle gleichartigen Sachverhalte.
Nein, das stimmt nicht. @der_Lutz hat da, jedenfalls formal, schon recht.
Mal für den Zivilprozess:
Es beginnt beim Prozessrechtsverhältnis, das mit Rechtshängigkeit (Klageerhebung) entsteht. Das ist, so wie jedes andere Schuldverhältnis auch, relativ. Das bedeutet, dass die daraus entstehenden Rechte und Pflichten nur zwischen den jeweiligen Parteien gelten.
Diese Relativität setzt sich dann nach Ende des Verfahrens bei der (subjektiven) Rechtskraft fort, vgl. § 325 Abs. 1 ZPO (die Vorschrift sagt das nicht explizit, setzt das aber logisch voraus).
Präjudizielle Wirkungen gegenüber Dritten gibt es – vielleicht abgesehen von irgendwelchen ganz wilden Sonderfällen – nicht.
Weshalb der_Lutz aber nur "jedenfalls formal" Recht hat ist, dass Amts- oder Landgerichte in aller Regel nicht von der (ständigen) höchstrichterlichen oder jedenfalls (für ihren OLG-Bezirk) obergerichtlichen Rechtsprechung abweichen. Ist also der Fall zwar mit anderen Parteien, aber sonst 1:1 schon einmal jedenfalls vom BGH entschieden worden, wird sich ein Richter selten den Schuh anziehen und da ein langes Urteil schreiben, in dem er eine andere Ansicht vertritt. Der wird froh sein, dass er wenig Arbeit hat und die Akte schnell vom Tisch kriegt. Ohnehin würde das die nächste Instanz aller Wahrscheinlichkeit nach kassieren, zur not halt der BGH selbst.
Natürlich gibt es – sagen wir das relevante BGH-Urteil ist schon 20-30 Jahre her und seitdem haben sich vielleicht auch irgendwelche Begleitumstände geändert – immer mal wieder Fälle, wo das anders läuft und nachher auch auf eine Rechtsprechungsänderung z.B. des BGH (oder jedenfalls eines Senats) hinausläuft. Aber, wie gesagt, das sind Sonderfälle.
Zum Thema hier: Das OLG Hamburg scheint jedenfalls – soweit es ging – schon dem BGH und auch der herrschenden Literaturmeinung gefolgt zu sein, hat aber (unter V., letzte Seite im Volltext) durchaus auch, wenn auch eher schwache, Gründe genannt, weshalb das ggfs. anders zu bewerten wäre und mit diesen Gründen ja auch die Revision zugelassen. Ich würde da aber vorsichtig mal davon ausgehen, dass der BGH das nicht kippt, aber das wird sich noch zeigen. Dass – wenn das Verfahren dann mal rechtskräftig abgeschlossen ist – ein ISP es darauf ankommen lassen wird, sich verklagen zu lassen, wage ich aber mal zu bezweifeln. Vielleicht versucht man ja damit durchzukommen, aber wenn der Kunde auf das (dann: BGH-)Urteil verweist, sollte auch ein dreister ISP merken, dass es jedenfalls wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, es auf einen Prozess ankommen zu lassen (sofern natürlich die Umstände identisch mit denen des "Präzedenzfalls" sind).
Und:
Bestes Beispiel sind die Berliner Entscheidungen in Mietsachen.
Weshalb der_Lutz aber nur "jedenfalls formal" Recht hat ist, dass Amts- oder Landgerichte in aller Regel nicht von der (ständigen) höchstrichterlichen oder jedenfalls (für ihren OLG-Bezirk) obergerichtlichen Rechtsprechung abweichen.
Die Rechtsprechung gilt - sofern rechtskräftig - selbstredend für alle gleichartigen Sachverhalte.
Prozessparteien und die Telekom ist keine, diese müsste dann gesondert verklagt werden
Interessant - der Golem Artikel sieht das ja anders als Du:
Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom.
Das Urteil ist vor allem eins, nicht rechtskräftig.
Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom.
So ein wenig Grundverständnis des deutschen Rechtssystems sollte man schon haben.
Interessant - der Golem Artikel sieht das ja anders als Du: dann lass mal hören was Golem da falsch macht, idealerweise mit Links/Quellenangabe. Sonst bleibt es halt wieder nur Deine Meinung (die Du selbstverständlich haben darfst). Wenn da allerdings „Google selbst“ o.ä. kommt, ist hier natürlich auch direkt wieder Ende, leider.
macht ja nichts.
Wenn das Urteil rechtskräftig werden würde hätte es nur Relevanz für die Prozessparteien und die Telekom ist keine, diese müsste dann gesondert verklagt werden, mit allen möglichen Ausgängen des Rechtsstreites.
Häufig wird in den Nachrichten über neue wichtige Gerichtsurteile berichtet, die z. B. der Bundesgerichtshof oder das Bundesarbeitsgericht getroffen haben. In diesem Zusammenhang stellt sich dann die Frage, ob die ergangene Entscheidung nun alle anderen Gerichte bindet, diese also genauso entscheiden müssen.
Die Antwort auf obige Frage lautet: In den allermeisten Fällen ist das Urteil eines Gerichtes für andere Gerichte nicht bindend. Diese für den einen oder anderen Leser vielleicht überraschende Antwort begründet sich wie folgt:
Richter sind bei ihrer Entscheidungsfindung unabhängig und nur dem Gesetz untworfen, Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
Folglich ist kein Gericht in seiner Entscheidung an das Urteil eines anderen Gerichtes gebunden, selbst dann nicht, wenn es sich um ein Gericht höherer Instanz handelt.
Nur Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes sind bindend
Quelle
Was ein Unsinn 😂 Die Rechtsprechung gilt - sofern rechtskräftig - selbstredend für alle gleichartigen Sachverhalte.
Nein, das stimmt nicht. @der_Lutz hat da, jedenfalls formal, schon recht.
Mal für den Zivilprozess:
Es beginnt beim Prozessrechtsverhältnis, das mit Rechtshängigkeit (Klageerhebung) entsteht. Das ist, so wie jedes andere Schuldverhältnis auch, relativ. Das bedeutet, dass die daraus entstehenden Rechte und Pflichten nur zwischen den jeweiligen Parteien gelten.
Diese Relativität setzt sich dann nach Ende des Verfahrens bei der (subjektiven) Rechtskraft fort, vgl. § 325 Abs. 1 ZPO (die Vorschrift sagt das nicht explizit, setzt das aber logisch voraus).
Präjudizielle Wirkungen gegenüber Dritten gibt es – vielleicht abgesehen von irgendwelchen ganz wilden Sonderfällen – nicht.
Weshalb der_Lutz aber nur "jedenfalls formal" Recht hat ist, dass Amts- oder Landgerichte in aller Regel nicht von der (ständigen) höchstrichterlichen oder jedenfalls (für ihren OLG-Bezirk) obergerichtlichen Rechtsprechung abweichen. Ist also der Fall zwar mit anderen Parteien, aber sonst 1:1 schon einmal jedenfalls vom BGH entschieden worden, wird sich ein Richter selten den Schuh anziehen und da ein langes Urteil schreiben, in dem er eine andere Ansicht vertritt. Der wird froh sein, dass er wenig Arbeit hat und die Akte schnell vom Tisch kriegt. Ohnehin würde das die nächste Instanz aller Wahrscheinlichkeit nach kassieren, zur not halt der BGH selbst.
Natürlich gibt es – sagen wir das relevante BGH-Urteil ist schon 20-30 Jahre her und seitdem haben sich vielleicht auch irgendwelche Begleitumstände geändert – immer mal wieder Fälle, wo das anders läuft und nachher auch auf eine Rechtsprechungsänderung z.B. des BGH (oder jedenfalls eines Senats) hinausläuft. Aber, wie gesagt, das sind Sonderfälle.
Zum Thema hier: Das OLG Hamburg scheint jedenfalls – soweit es ging – schon dem BGH und auch der herrschenden Literaturmeinung gefolgt zu sein, hat aber (unter V., letzte Seite im Volltext) durchaus auch, wenn auch eher schwache, Gründe genannt, weshalb das ggfs. anders zu bewerten wäre und mit diesen Gründen ja auch die Revision zugelassen. Ich würde da aber vorsichtig mal davon ausgehen, dass der BGH das nicht kippt, aber das wird sich noch zeigen. Dass – wenn das Verfahren dann mal rechtskräftig abgeschlossen ist – ein ISP es darauf ankommen lassen wird, sich verklagen zu lassen, wage ich aber mal zu bezweifeln. Vielleicht versucht man ja damit durchzukommen, aber wenn der Kunde auf das (dann: BGH-)Urteil verweist, sollte auch ein dreister ISP merken, dass es jedenfalls wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, es auf einen Prozess ankommen zu lassen (sofern natürlich die Umstände identisch mit denen des "Präzedenzfalls" sind).
Sie dürfen und sie können und sie tun es.
Bestes Beispiel sind die Berliner Entscheidungen in Mietsachen.
Du machst hier aber nicht den zweiten Schritt vorm ersten sondern gehst direkt zum dritten.
Fakt ist, die Entscheidung, sofern sie den rechtskräftig wird, gilt einzig und allein für die Prozessbeteiligten.
Da ist doch genau das eingetreten, was ich gesagt habe:
Ohnehin würde das die nächste Instanz aller Wahrscheinlichkeit nach kassieren, zur not halt der BGH selbst.
Die Rechtsprechung gilt - sofern rechtskräftig - selbstredend für alle gleichartigen Sachverhalte.
Prozessparteien und die Telekom ist keine, diese müsste dann gesondert verklagt werden
Interessant - der Golem Artikel sieht das ja anders als Du:
Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom.
Das Urteil ist vor allem eins, nicht rechtskräftig.
Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom.
So ein wenig Grundverständnis des deutschen Rechtssystems sollte man schon haben.
Interessant - der Golem Artikel sieht das ja anders als Du: dann lass mal hören was Golem da falsch macht, idealerweise mit Links/Quellenangabe. Sonst bleibt es halt wieder nur Deine Meinung (die Du selbstverständlich haben darfst). Wenn da allerdings „Google selbst“ o.ä. kommt, ist hier natürlich auch direkt wieder Ende, leider.
macht ja nichts.
Wenn das Urteil rechtskräftig werden würde hätte es nur Relevanz für die Prozessparteien und die Telekom ist keine, diese müsste dann gesondert verklagt werden, mit allen möglichen Ausgängen des Rechtsstreites.
Häufig wird in den Nachrichten über neue wichtige Gerichtsurteile berichtet, die z. B. der Bundesgerichtshof oder das Bundesarbeitsgericht getroffen haben. In diesem Zusammenhang stellt sich dann die Frage, ob die ergangene Entscheidung nun alle anderen Gerichte bindet, diese also genauso entscheiden müssen.
Die Antwort auf obige Frage lautet: In den allermeisten Fällen ist das Urteil eines Gerichtes für andere Gerichte nicht bindend. Diese für den einen oder anderen Leser vielleicht überraschende Antwort begründet sich wie folgt:
Richter sind bei ihrer Entscheidungsfindung unabhängig und nur dem Gesetz untworfen, Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
Folglich ist kein Gericht in seiner Entscheidung an das Urteil eines anderen Gerichtes gebunden, selbst dann nicht, wenn es sich um ein Gericht höherer Instanz handelt.
Nur Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes sind bindend
Quelle
Was ein Unsinn 😂 Die Rechtsprechung gilt - sofern rechtskräftig - selbstredend für alle gleichartigen Sachverhalte.
Nein, das stimmt nicht. @der_Lutz hat da, jedenfalls formal, schon recht.
Mal für den Zivilprozess:
Es beginnt beim Prozessrechtsverhältnis, das mit Rechtshängigkeit (Klageerhebung) entsteht. Das ist, so wie jedes andere Schuldverhältnis auch, relativ. Das bedeutet, dass die daraus entstehenden Rechte und Pflichten nur zwischen den jeweiligen Parteien gelten.
Diese Relativität setzt sich dann nach Ende des Verfahrens bei der (subjektiven) Rechtskraft fort, vgl. § 325 Abs. 1 ZPO (die Vorschrift sagt das nicht explizit, setzt das aber logisch voraus).
Präjudizielle Wirkungen gegenüber Dritten gibt es – vielleicht abgesehen von irgendwelchen ganz wilden Sonderfällen – nicht.
Weshalb der_Lutz aber nur "jedenfalls formal" Recht hat ist, dass Amts- oder Landgerichte in aller Regel nicht von der (ständigen) höchstrichterlichen oder jedenfalls (für ihren OLG-Bezirk) obergerichtlichen Rechtsprechung abweichen. Ist also der Fall zwar mit anderen Parteien, aber sonst 1:1 schon einmal jedenfalls vom BGH entschieden worden, wird sich ein Richter selten den Schuh anziehen und da ein langes Urteil schreiben, in dem er eine andere Ansicht vertritt. Der wird froh sein, dass er wenig Arbeit hat und die Akte schnell vom Tisch kriegt. Ohnehin würde das die nächste Instanz aller Wahrscheinlichkeit nach kassieren, zur not halt der BGH selbst.
Natürlich gibt es – sagen wir das relevante BGH-Urteil ist schon 20-30 Jahre her und seitdem haben sich vielleicht auch irgendwelche Begleitumstände geändert – immer mal wieder Fälle, wo das anders läuft und nachher auch auf eine Rechtsprechungsänderung z.B. des BGH (oder jedenfalls eines Senats) hinausläuft. Aber, wie gesagt, das sind Sonderfälle.
Zum Thema hier: Das OLG Hamburg scheint jedenfalls – soweit es ging – schon dem BGH und auch der herrschenden Literaturmeinung gefolgt zu sein, hat aber (unter V., letzte Seite im Volltext) durchaus auch, wenn auch eher schwache, Gründe genannt, weshalb das ggfs. anders zu bewerten wäre und mit diesen Gründen ja auch die Revision zugelassen. Ich würde da aber vorsichtig mal davon ausgehen, dass der BGH das nicht kippt, aber das wird sich noch zeigen. Dass – wenn das Verfahren dann mal rechtskräftig abgeschlossen ist – ein ISP es darauf ankommen lassen wird, sich verklagen zu lassen, wage ich aber mal zu bezweifeln. Vielleicht versucht man ja damit durchzukommen, aber wenn der Kunde auf das (dann: BGH-)Urteil verweist, sollte auch ein dreister ISP merken, dass es jedenfalls wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, es auf einen Prozess ankommen zu lassen (sofern natürlich die Umstände identisch mit denen des "Präzedenzfalls" sind).
"Beharrlich hält das LG Berlin II an seiner Ansicht fest, dass Mieter, die ihre Mietrückstände rechtzeitig nachzahlen, auch eine ordentliche Kündigung abwenden. Der BGH sieht das anders und hebt zum dritten Mal ein solches Urteil des LG auf."
(https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-viiizr10623-schonfrist-nachzahlung-mietrueckstand-fristlose-ordentliche-kuendigung-lg-berlin-ii)
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