Gelöst

Glasfaser FTTH Wohnungseintritt im Mehrfamilienhaus

vor 2 Stunden

Es wird bei Glasfaser im Mehrfamilienhaus ja immer von den berühmten 3 Metern ab dem Wohnungseintritt geschrieben.

Wann erfährt man denn als Mieter, wo der Wohnungseintritt sein wird? Erst dann kann ich ja entscheiden, ob die Dose und das Modem da hin sollen, Steckdosen noch benötigt werden, oder doch ein längerer Weg vorbereitet werden soll.

Danke für alle hilfreichen Antworten!

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vor 5 Minuten

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 2 Stunden

      osch16

      Wann erfährt man denn als Mieter, wo der Wohnungseintritt sein wird?

      Es wird bei Glasfaser im Mehrfamilienhaus ja immer von den berühmten 3 Metern ab dem Wohnungseintritt geschrieben.

      Wann erfährt man denn als Mieter, wo der Wohnungseintritt sein wird? Erst dann kann ich ja entscheiden, ob die Dose und das Modem da hin sollen, Steckdosen noch benötigt werden, oder doch ein längerer Weg vorbereitet werden soll.

      Danke für alle hilfreichen Antworten!

      osch16

      Wann erfährt man denn als Mieter, wo der Wohnungseintritt sein wird?

      Vom Eigentümer des Gebäudes, mit dem wird eine Auskundung gemacht.

      0

    • vor 2 Stunden

      Eine Auskundung in unserer Wohnung?

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      7

      von

      vor einer Stunde

      osch16
      Eine Auskundung in unserer Wohnung?

      Eine Auskundung in unserer Wohnung?

      osch16

      Eine Auskundung in unserer Wohnung?

      Ausgekundet wird im MFH die NE4 bis Wohnungsstich

      (das Auskundungsprotokoll hat der Hauseigentümer/Wohnungsverwaltung)

      (Kleinheiten ob links oder rechts von der Wohnungstür kann man beim Bau absprechen)

      aber max. 3m nach Wohnungsstich wird die GF-TA gesetzt;

      Aussnahme ist bei vorbereitetem Leitungsweg in der Wohnung, (da kann die GF-TA auch dort gesetzt werden).

      Aber hier gilt das Eigentumsverhältnis, bei Mitwohnung wird eine vorbereitete NE4 nur mit Zustimmung des Gebäudeeigentümers gelegt,

      bei Eigentumswohnungen, kann der Eigentümer zustimmen.

      Wichtig ist zu wissen, die NE4 bis GF-TA gehört dem GF-Netzbeteiber ( GF-TA wird gesetzt und bleibt dort;

      es gibt kein Produkt, verlegen GF-TA (Kein GF-Netzbetreiber hat das Produkt; verlegen GF-TA ;

      wenn das mal kommen sollte, kann man sich an den Kosten von verlegen GF-AP orientieren 1799€),

      es gibt nur das Produkt, Verlegung NE5 https://www.telekom.de/shop/optionen/heimvernetzung/installation-glasfaser 

      Die Hotline und die Shops erzählen viel und buchen auch "komische" Produkte ;-(

      nur weil es ein Telekom-Kunde ist und man irgendwas erzählt oder buchen kann, muß das nicht Bestand haben.

      Die NE4 gehört dem GF-Netzbetreiber und darf nur von ihm verändert werden

      (dafür gibts immer noch nicht ein buchbares Produkt),

      also selbst wenn Innendienst eine "Verlegung 1. TAE bucht" scheitert der Auftrag,

      weil ohne Auftrag vom GF-Netzbetreiber, darf ich noch nicht mal die GF-TA aufmachen um zu schauen ob dort ein Spleiß gebrochen ist,

      ich darf nur an der GF-TA prüfen ob Licht ankommt.

      0

      von

      vor 27 Minuten

      Marius AD

      Bei einer Auskundung wird keine Wohnung betreten und dokumentiert, es wird aus dem Treppenhaus heraus geplant wo der Eintritt ist.

      falk2010

      Denke schon, warum nicht?

      Denke schon, warum nicht? Aber wenn im Treppenhaus ausgekundet wird wo das Loch zur Wohnung in die Wand kommt ist auch klar wo es bei Dir rauskommt.
      falk2010

      Denke schon, warum nicht?

      Hä?

      Bei einer Auskundung wird keine Wohnung betreten und dokumentiert, es wird aus dem Treppenhaus heraus geplant wo der Eintritt ist.

      Marius AD

      Bei einer Auskundung wird keine Wohnung betreten und dokumentiert, es wird aus dem Treppenhaus heraus geplant wo der Eintritt ist.

      Naja so pauschal kann man das jetzt auch nicht sagen.

      Wenn Kamine als Installationsschacht genutzt werden sollen z.B. würde es sich schon anbieten zumindest in je eine Wohnung pro Kaminschacht exemplarisch mal reinzuschauen. Damit man überhaupt weiß, ob der Kamin in den Wohnungen ersichtlich ist.

      Aber das dachte ich mir auch schon.. Eventuell sollte man mal drüber nachdenken, das den Kunden vorab mitteilen zu können, ob Schacht, Wohnungstür oder vorhandene Leitungswege.

      Grüße Pablo

      0

      von

      vor 5 Minuten

      Guten Abend @osch16!

       

      @osch16

      Wann erfährt man denn als Mieter, wo der Wohnungseintritt sein wird?

      Klasse, dass du da bist und nachfragst, um zu wissen, wie es denn weitergeht. 💡 Kann mich da den Zeilen von @aluny auch nur anschließen, danke dir. Fehlen dir sonst noch Infos oder möchtest du etwas wissen?

       

      Greetz

      Stefan

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einer Stunde

      Wenn Dir der Wohnungseintritt bzw die 3 Meter nicht gefallen / passen, kann man noch eine gewisse Länge (glaub 20 Meter) weiter gehen an Eintrittspunkt.

      Dazu muss aber der Weg vom Eintritt zum Zielort von Dir vorbereitet werden, also Kabelkanäle usw.

      Wenn das nicht fertig ist bis dahin, dann bleibts bei den 3 Metern.

      Dann würde nur eine Verlängerungsbox in Frage kommen.

      Idealerweise bist Du aber mit dem Eigentümer und dem Mitarbeiter bei dem Besichtigungstermin mit dabei, dann kann man da besser reden und entscheiden

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    • vor einer Stunde

      Auskundung nicht in der Wohnung. 

      sondern zur Wohnung. 

      Kürzester Weg vom Flur direkt durch die Wand in die Wohnung. 

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      1

      von

      vor 44 Minuten

      Hier sitzt die GF-Dose in der Wohnung im Flur über einem stillgelegten Kamin, durch den die Zuführung aus dem Keller erfolgt. Das war auch schon vom Hauseigentümer so festgelegt worden. Die weitere Zuleitung zum GF-Modem ist von mir selbst ausgeführt worden (Arbeitszimmer, eine Wanddurchbohrung, Kabelkanal).

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 37 Minuten

      Hallo @osch16 

         

      Den Ort des Wohnungseintritts erfährst Du spätestens bei der Installation. Möchtest Du das als Mieter eher wissen, solltest Du dir vom Eigentümer/Verwalter mal das Auskundungsprotokoll zeigen lassen, darin sind die Leitungsführung im öffentlichen Bereich und der Wohnungseintritt ersichtlich.

      Betreff der berühmten 3m, das ist mittlerweile auch etwas aufgeweicht worden und es sind bis 6m möglich, wenn damit eine Steckdose zur Stromversorgung der Geräte erreicht werden kann. Wird mit den 6m keine Steckdose erreicht, bleibt es bei den 3m und Du müsstest den Leitungsweg (bis 20m) vorbereiten, wenn der Wunschort weiter als 3 bzw. 6m vom Wohnungseintritt entfernt ist.

      Eine vorherige Auskundung in den Wohnungen gibt es eher selten, nur in Ausnahmefällen und die genaue Leitungsführung in der Wohnung wird erst bei der Installation der Glasfaserdose abgesprochen. Es kann aber sein, dass der Eigentümer/Verwalter den genauen Standort der Glasfaserdose bei der Auskundung bereits festgelegt hat. Das sollte dann aber im Auskundungsprotokoll ersichtlich sein.

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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