Gelöst
Glasfaser Hausanschlusskosten
vor einem Jahr
Hallo, ich wohne in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, in einem Mehrfamilienhaus, in einer Eigentumswohnung und wollte fragen wie das ist wenn ich jetzt einen Glasfasertarif bestelle spare ich ja die 799,95€ für den Hausanschluss was wäre wenn die Hausverwaltung nicht zustimmt müsste ich dann die 799,95€ selbst bezahlen oder kann ich die Bestellung stornieren. Ich hab mit der Hausverwaltung schon mal telefoniert aber die meinte dass die Telekom noch keine Ausbauanfrage geschickt habe und wahrscheinlich noch niemand im Haus einen Glasfaseranschluss bestellt hat.
MfG
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
Ja.
Quatsch mit Sauce.
Zustimmung erfolgt: Kostenloser Ausbau des Hausanschluss und Inhaus Netz
Zustimmung erfolgt nicht: Kein Ausbau.
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von
vor einem Jahr
Ok, Danke für die schnelle Antwort dann werd ich morgen früh den Glasfasertarif bestellen
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von
vor einem Jahr
Habe nochmal nachgefragt bei dem Whatsappbot und dann meinte er:
"Wenn die Hausverwaltung gegen den Einbau des Glasfaseranschlusses in der Wohnungseigentümergemeinschaft ist, kann dies den Ausbau des Anschlusses verhindern. In diesem Fall wird die Deutsche Telekom versuchen, eine Einigung mit der Hausverwaltung zu erzielen, um den Einbau des Anschlusses zu ermöglichen. Wenn jedoch keine Einigung erzielt werden kann, wird der Anschluss nicht installiert und es fallen keine Kosten für Sie an. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Deutsche Telekom in diesem Fall keine Garantie für die zukünftige Verfügbarkeit des Anschlusses in Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft geben kann."
Also das was du gesagt hast.
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von
vor einem Jahr
"Wenn die Hausverwaltung gegen den Einbau des Glasfaseranschlusses in der Wohnungseigentümergemeinschaft ist, kann dies den Ausbau des Anschlusses verhindern.
"Wenn die Hausverwaltung gegen den Einbau des Glasfaseranschlusses in der Wohnungseigentümergemeinschaft ist, kann dies den Ausbau des Anschlusses verhindern.
Das ist Falsch, die Hausverwaltung hat hier nix zu entscheiden,
die Wohnungseigentümergemeinschaft muß in einer Eigentümerversammlung über den GF-Ausbau abstimmen
und einen Befugten ernennen, der dann die GF-Auskundung unterschreibt.
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von