Glasfaser Vertrag von Vermieter auf Mieter übertragen

vor einem Jahr

Hallo, unser Vermieter (für ein Einfamilienhaus) hat im Rahmen des örtlichen Glasfaserausbaus einen Internetvertrag mit der Telekom mit zwei Jahren Laufzeit abgeschlossen. Er hat den Vertrag direkt auf seinen Namen abgeschlossen, da es innerhalb des Vermarktungs-/Ausbauzeitraums keine Mieter gab. Nun sind wir in der Zwischenzeit eingezogen und der Ausbau wurde kürzlich fertiggestellt. Wir würden den Glasfaseranschluss gerne nutzen. Der Plan ist, das erstmal über die Nebenkosten abzurechnen. Sauberer wäre aber natürlich, wenn der Vertrag direkt auf meinen Namen läuft.

Nun die Frage: Ist eine Übertragung des Vertrags von Vermieter auf Mieter ohne weiteres möglich?

Und wenn ja, machen wir das besser bevor der Anschluss demnächst aktiviert wird oder danach?

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  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor einem Jahr

    @hahe3  schrieb:
    Der Plan ist, das erstmal über die Nebenkosten abzurechnen.

    m.W. darf der Vermieter nicht seinen Vertrag Dritten (Euch) zur alleinigen Nutzung überlassen.

    5

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    aka "Der Zweck heiligt die Mittel"

     

    Aber dann auch die Methode "Cash und keine Fragen" Zwinkernd

     

    Ich kann es mir auch denken, aber ich werde es so nicht vorschlagen...

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor einem Jahr

    @hahe3 

     

    Klingt banal, ist aber wohl ein Problem.

     

    Vertragsübernahme ist auf Personenkreise eingeschränkt und trifft in deinem Fall nicht zu.

     

    Eine vollständige (durch Nebenkosten schon gewerblich) Überlassung des Anschlusses ist nicht AGB-konform und so nicht erlaubt.

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  • Community Guide

    vor einem Jahr

    Auch dir ein freundliches Hallo @hahe3 

    Bitte die Profildaten so weit wie möglich ausfüllen!

    Sie sollten die ?Kundennummer?, deine HandyNr. und ein großzügiges Zeitfenster beinhalten.

    Hier der passende Link: https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile

    Danach bitte hier nochmals melden!

    Dann kann ich deine Frage 'nach hinten' weiter reichen!


    Danke

    schöne Grüsse


    P.S.: Die Weiterleitung darf durch jeden Berechtigten erfolgen, es muss nicht auf mich gewartet werden!

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