Glasfaseranschluss Mindestvertraglaufzeit anderer Anbieter

12 hours ago

Hallo,

ich habe einen Vorvertrag für den Glasfaseranschluss abgeschlossen der auch bestätigt wurde.

Aktuell bin ich auch mit meinem DSL Anschluss bei der Telekom.

Der Glasfaseranschluss soll bis 31.12.2025 bereitgestellt werden, aber es gibt bisher keinerlei Aktivitäten in der näheren Umgebung.

Ich könnte jetzt zu einem anderen DSL Anbieter wechseln, da es dort günstiger ist.

Sollte dann jedoch innerhalb dieser Mindestvertragslaufzeit der Glasfaseranschluss bereitgestellt werden, was passiert dann?

Kündigt die Telekom dann meinen Vertrag bei dem DSL Anbieter und aktiviert den Glasfaser Anschluss zur passenden Zeit?

Oder hätte ich dann zwei parallele Internetanschlüsse: also einmal DSL und einmal Glasfaser?

Wenn ich mich darauf verlassen könnte, dass der Glasfaseranschluss zeitnah bereitgestellt wird, dann würde ich ja warten.

Allerdings ist das der zweite Anlauf: zuerst hatte DNS.net versucht in unserem Viertel Glasfaster auszubauen und das ist auch geplatzt.

Viele Grüße

Udo

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    • 12 hours ago

      @Udo Schubert

      Es ist so, wenn du einen 24 monatigen Vertrag beim anderen Anbieter hast, gilt der Vertrag

      Und du hättest 2 Anschlüsse.

      Ich würde bei Telekom bleiben mit DSL Vertrag. Sobald Glasfaser aktiv ist, kann per Tarifwechsel, auf Glasfaser übergangen werden. So hast du keine 2 Verträge

      Oder einfach nen DSL Vertrag mit monatlicher Kündigungsfrist bei andren Anbieter nehmen. Gibt es ja auch. 

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    • 11 hours ago

      Hallo Marcel,

      JA, das wäre grundsätzlich in Ordnung für mich.

      Wenn der Ausbau jetzt aber noch zwei Jahre dauert, dann wäre das ziemlich doof.

      Wie lange bleibt denn der Vorvertrag bestehen?

      "Glasfasertarif wird voraussichtlich bis 31.12.2025 bereitgestellt"

      Kann ich ansonsten ab dem 1.01.2026 den Vertrag kündigen, da die Leistung nicht erbracht wurde?

      Vorvertrag wurde im Oktober 2024 abgeschlossen.

      Viele Grüße

      Udo

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      from

      6 hours ago

      Swetlana S.

      Den Vertrag widerrufen kannst du innerhalb der ersten 14 Tagen. Der voraussichtliche Ausbautermin kann sich durchaus mal verschieben, dadurch kommt jedoch kein erneutes Recht für einen Widerruf zustande. 

      Hallo @Udo Schubert

       

      vielen Dank für deine Nachricht. 

       

      Den Vertrag widerrufen kannst du innerhalb der ersten 14 Tagen. Der voraussichtliche Ausbautermin kann sich durchaus mal verschieben, dadurch kommt jedoch kein erneutes Recht für einen Widerruf zustande. 

       

      Falls du noch weitere Fragen hast, dann melde dich gern erneut bei uns :) 

       

      Hab ein tolles Wochenende. 

       

      Liebe Grüße

      Swetlana

      Swetlana S.

      Den Vertrag widerrufen kannst du innerhalb der ersten 14 Tagen. Der voraussichtliche Ausbautermin kann sich durchaus mal verschieben, dadurch kommt jedoch kein erneutes Recht für einen Widerruf zustande. 

      Das ist pauschal falsch aber natürlich habt Ihr die Anweisung, so dem Kunden antworten zu müssen.

      Ich zitiere von der Verbraucherzentrale RP:

      "Mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung beginnt auch die zweiwöchige Widerrufsfrist, in der der Vertrag zunächst widerrufen werden kann. Danach ist eine Kündigung zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, in der Regel 24 Monate, möglich. Ab dann kann der Vertrag monatlich gekündigt werden“, so Stefan Brandt, Referent für kollektive Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale. Dies bedeutet, dass ein Glasfaservertrag auch dann gekündigt werden könnte, wenn beispielsweise zwei Jahre nach dem Vertragsabschluss noch gar keine Bauarbeiten stattgefunden haben.

      Der Verbraucherzentrale liegen jedoch einige Fälle vor, bei denen Anbieter mit unterschiedlichen unrichtigen Begründungen die Kündigung generell verweigern. Beispielsweise wird geantwortet, dass ein Widerruf des Vertrages nicht mehr möglich sei, die Kündigung zum aktuellen Zeitpunkt nicht bestätigt werden könne oder eine Kündigung aufgrund des noch nicht geschalteten Glasfaseranschlusses nicht möglich sei. 
      „Verbraucher:innen sollten sich mit solchen Erklärungen nicht abweisen lassen“ so Michael Gundall, Glasfaserexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wichtig wäre in diesen Fällen beim Anbieter nochmal schriftlich nachzuhaken und auf die Kündigung zu bestehen. Weigert sich der Glasfaseranbieter dennoch, so sollten sich Verbraucher:innen an die Verbraucherzentrale wenden.  "

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      from

      6 hours ago

      froeschi62

      Dies bedeutet, dass ein Glasfaservertrag auch dann gekündigt werden könnte, wenn beispielsweise zwei Jahre nach dem Vertragsabschluss noch gar keine Bauarbeiten stattgefunden haben.

      Swetlana S.

      Den Vertrag widerrufen kannst du innerhalb der ersten 14 Tagen. Der voraussichtliche Ausbautermin kann sich durchaus mal verschieben, dadurch kommt jedoch kein erneutes Recht für einen Widerruf zustande. 

      Hallo @Udo Schubert

       

      vielen Dank für deine Nachricht. 

       

      Den Vertrag widerrufen kannst du innerhalb der ersten 14 Tagen. Der voraussichtliche Ausbautermin kann sich durchaus mal verschieben, dadurch kommt jedoch kein erneutes Recht für einen Widerruf zustande. 

       

      Falls du noch weitere Fragen hast, dann melde dich gern erneut bei uns :) 

       

      Hab ein tolles Wochenende. 

       

      Liebe Grüße

      Swetlana

      Swetlana S.

      Den Vertrag widerrufen kannst du innerhalb der ersten 14 Tagen. Der voraussichtliche Ausbautermin kann sich durchaus mal verschieben, dadurch kommt jedoch kein erneutes Recht für einen Widerruf zustande. 

      Das ist pauschal falsch aber natürlich habt Ihr die Anweisung, so dem Kunden antworten zu müssen.

      Ich zitiere von der Verbraucherzentrle RP.

      "Mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung beginnt auch die zweiwöchige Widerrufsfrist, in der der Vertrag zunächst widerrufen werden kann. Danach ist eine Kündigung zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, in der Regel 24 Monate, möglich. Ab dann kann der Vertrag monatlich gekündigt werden“, so Stefan Brandt, Referent für kollektive Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale. Dies bedeutet, dass ein Glasfaservertrag auch dann gekündigt werden könnte, wenn beispielsweise zwei Jahre nach dem Vertragsabschluss noch gar keine Bauarbeiten stattgefunden haben.

      Der Verbraucherzentrale liegen jedoch einige Fälle vor, bei denen Anbieter mit unterschiedlichen unrichtigen Begründungen die Kündigung generell verweigern. Beispielsweise wird geantwortet, dass ein Widerruf des Vertrages nicht mehr möglich sei, die Kündigung zum aktuellen Zeitpunkt nicht bestätigt werden könne oder eine Kündigung aufgrund des noch nicht geschalteten Glasfaseranschlusses nicht möglich sei. 
      „Verbraucher:innen sollten sich mit solchen Erklärungen nicht abweisen lassen“ so Michael Gundall, Glasfaserexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wichtig wäre in diesen Fällen beim Anbieter nochmal schriftlich nachzuhaken und auf die Kündigung zu bestehen. Weigert sich der Glasfaseranbieter dennoch, so sollten sich Verbraucher:innen an die Verbraucherzentrale wenden.  "

      froeschi62

      Dies bedeutet, dass ein Glasfaservertrag auch dann gekündigt werden könnte, wenn beispielsweise zwei Jahre nach dem Vertragsabschluss noch gar keine Bauarbeiten stattgefunden haben.

      Das ist bei hier bei @Udo Schubert  aber nicht der Fall, wenn der von 2024 ist?

      Edit: Ansprechpartner korrigiert

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      5 hours ago

      falk2010

      Das ist bei Dir aber nicht der Fall, wenn der von 2024 ist?

      froeschi62

      Dies bedeutet, dass ein Glasfaservertrag auch dann gekündigt werden könnte, wenn beispielsweise zwei Jahre nach dem Vertragsabschluss noch gar keine Bauarbeiten stattgefunden haben.

      Das ist pauschal falsch aber natürlich habt Ihr die Anweisung, so dem Kunden antworten zu müssen.

      Ich zitiere von der Verbraucherzentrle RP.

      "Mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung beginnt auch die zweiwöchige Widerrufsfrist, in der der Vertrag zunächst widerrufen werden kann. Danach ist eine Kündigung zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, in der Regel 24 Monate, möglich. Ab dann kann der Vertrag monatlich gekündigt werden“, so Stefan Brandt, Referent für kollektive Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale. Dies bedeutet, dass ein Glasfaservertrag auch dann gekündigt werden könnte, wenn beispielsweise zwei Jahre nach dem Vertragsabschluss noch gar keine Bauarbeiten stattgefunden haben.

      Der Verbraucherzentrale liegen jedoch einige Fälle vor, bei denen Anbieter mit unterschiedlichen unrichtigen Begründungen die Kündigung generell verweigern. Beispielsweise wird geantwortet, dass ein Widerruf des Vertrages nicht mehr möglich sei, die Kündigung zum aktuellen Zeitpunkt nicht bestätigt werden könne oder eine Kündigung aufgrund des noch nicht geschalteten Glasfaseranschlusses nicht möglich sei. 
      „Verbraucher:innen sollten sich mit solchen Erklärungen nicht abweisen lassen“ so Michael Gundall, Glasfaserexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wichtig wäre in diesen Fällen beim Anbieter nochmal schriftlich nachzuhaken und auf die Kündigung zu bestehen. Weigert sich der Glasfaseranbieter dennoch, so sollten sich Verbraucher:innen an die Verbraucherzentrale wenden.  "

      froeschi62

      Dies bedeutet, dass ein Glasfaservertrag auch dann gekündigt werden könnte, wenn beispielsweise zwei Jahre nach dem Vertragsabschluss noch gar keine Bauarbeiten stattgefunden haben.

      Das ist bei Dir aber nicht der Fall, wenn der von 2024 ist?

      falk2010

      Das ist bei Dir aber nicht der Fall, wenn der von 2024 ist?

      Bei mir sowieso nicht, denn ich bin mit Glasfaser 1000 der Telekom online und kann mich bis jetzt nicht beschweren🤣

      Deswegen habe ich "pauschal" geschrieben, weil der Zeitrahmen des TEs bisher noch nicht gesprengt wurde. Wenn aber nach 2 Jahren weiterhin nichts ausgebaut wird, wird das Thema für ihn interessant. Bei mir hat es übrigens 2,5 Jahre gedauert und ich konnte aber die Zeit mit SVDSL 250 gut überbrücken. Ich hatte dabei immer die volle Bandbreite.

      Allerdings, das gibt der Artikel der Verbraucherzentrale nicht her, wenn schon ein Teil der Arbeiten erledigt, also schon angefangen wurde, nach zwei Jahren aber weiterhin die Restarbeiten fehlen und der Anschluss immer noch nicht in den Betrieb genommen werden kann.

      Oder gilt es nur dann, wenn auch nach über 2 Jahren gar nichts in Richtung Ausbau stattgefunden hat. Ich vermute aber es gilt für beide Fälle.

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      Unlogged in user

      from

    • 11 hours ago

      Udo Schubert

      ich habe einen Vorvertrag für den Glasfaseranschluss abgeschlossen der auch bestätigt wurde.

      Hallo,

      ich habe einen Vorvertrag für den Glasfaseranschluss abgeschlossen der auch bestätigt wurde.

      Aktuell bin ich auch mit meinem DSL Anschluss bei der Telekom.

      Der Glasfaseranschluss soll bis 31.12.2025 bereitgestellt werden, aber es gibt bisher keinerlei Aktivitäten in der näheren Umgebung.

      Ich könnte jetzt zu einem anderen DSL Anbieter wechseln, da es dort günstiger ist.

      Sollte dann jedoch innerhalb dieser Mindestvertragslaufzeit der Glasfaseranschluss bereitgestellt werden, was passiert dann?

      Kündigt die Telekom dann meinen Vertrag bei dem DSL Anbieter und aktiviert den Glasfaser Anschluss zur passenden Zeit?

      Oder hätte ich dann zwei parallele Internetanschlüsse: also einmal DSL und einmal Glasfaser?

      Wenn ich mich darauf verlassen könnte, dass der Glasfaseranschluss zeitnah bereitgestellt wird, dann würde ich ja warten.

      Allerdings ist das der zweite Anlauf: zuerst hatte DNS.net versucht in unserem Viertel Glasfaster auszubauen und das ist auch geplatzt.

      Viele Grüße

      Udo

      Udo Schubert

      ich habe einen Vorvertrag für den Glasfaseranschluss abgeschlossen der auch bestätigt wurde.

      Udo Schubert

      soll bis 31.12.2025 bereitgestellt werden,

      Hallo,

      ich habe einen Vorvertrag für den Glasfaseranschluss abgeschlossen der auch bestätigt wurde.

      Aktuell bin ich auch mit meinem DSL Anschluss bei der Telekom.

      Der Glasfaseranschluss soll bis 31.12.2025 bereitgestellt werden, aber es gibt bisher keinerlei Aktivitäten in der näheren Umgebung.

      Ich könnte jetzt zu einem anderen DSL Anbieter wechseln, da es dort günstiger ist.

      Sollte dann jedoch innerhalb dieser Mindestvertragslaufzeit der Glasfaseranschluss bereitgestellt werden, was passiert dann?

      Kündigt die Telekom dann meinen Vertrag bei dem DSL Anbieter und aktiviert den Glasfaser Anschluss zur passenden Zeit?

      Oder hätte ich dann zwei parallele Internetanschlüsse: also einmal DSL und einmal Glasfaser?

      Wenn ich mich darauf verlassen könnte, dass der Glasfaseranschluss zeitnah bereitgestellt wird, dann würde ich ja warten.

      Allerdings ist das der zweite Anlauf: zuerst hatte DNS.net versucht in unserem Viertel Glasfaster auszubauen und das ist auch geplatzt.

      Viele Grüße

      Udo

      Udo Schubert

      soll bis 31.12.2025 bereitgestellt werden,

      Das Wörtchen "soll" lässt alles offen.


      Ob mit dem Vorvertrag  jetzt ein Wechsel zum Wettbewerber möglich ist oder abgelehnt wird, müsste man mal ausprobieren.

      Wenn du jetzt aber über einen Wechsel nachdenkst, kann es dir ja nicht so notwendig sein auf Glasfaser zu wechseln.

      Gibt es beim Wettbewerber keinen Tarif, der monatlich kündbar ist.

      Im Prinzip bist du (unterm Strich gesagt) davon abhängig, wieviel deiner Nachbarn auch unbedingt Glasfaser wollen.

      Je mehr, um so schneller wird es wohl realisiert werden.

      Warum ist DNS abgesprungen ?

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    • 11 hours ago

      @Udo Schubert 

      Zu deinem Thema gibt es eine Stellungname der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

      https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/pressemeldungen/digitale-welt/glasfaservertraege-richtig-kuendigen-107647 

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    • 10 hours ago

      Udo Schubert

      Ich könnte jetzt zu einem anderen DSL Anbieter wechseln, da es dort günstiger ist.

      Hallo,

      ich habe einen Vorvertrag für den Glasfaseranschluss abgeschlossen der auch bestätigt wurde.

      Aktuell bin ich auch mit meinem DSL Anschluss bei der Telekom.

      Der Glasfaseranschluss soll bis 31.12.2025 bereitgestellt werden, aber es gibt bisher keinerlei Aktivitäten in der näheren Umgebung.

      Ich könnte jetzt zu einem anderen DSL Anbieter wechseln, da es dort günstiger ist.

      Sollte dann jedoch innerhalb dieser Mindestvertragslaufzeit der Glasfaseranschluss bereitgestellt werden, was passiert dann?

      Kündigt die Telekom dann meinen Vertrag bei dem DSL Anbieter und aktiviert den Glasfaser Anschluss zur passenden Zeit?

      Oder hätte ich dann zwei parallele Internetanschlüsse: also einmal DSL und einmal Glasfaser?

      Wenn ich mich darauf verlassen könnte, dass der Glasfaseranschluss zeitnah bereitgestellt wird, dann würde ich ja warten.

      Allerdings ist das der zweite Anlauf: zuerst hatte DNS.net versucht in unserem Viertel Glasfaster auszubauen und das ist auch geplatzt.

      Viele Grüße

      Udo

      Udo Schubert

      Ich könnte jetzt zu einem anderen DSL Anbieter wechseln, da es dort günstiger ist.

      Dann wähle dort halt einen monatlich kündbaren Tarif. 

      Du hast für mich ein Luxusproblem - die Telekom baut bei Dir (anders als bei mir) aus und es geht nur um ein paar Euro, die Du sparen willst, dafür hast Du dann halt mehr Ärger und Heckmeck und im nachhinein womöglich doch gar nicht gespart. Du musst einfach eine Risikoabwägung machen und eine Entscheidung treffen.

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    • 8 hours ago

      Udo Schubert

      Oder hätte ich dann zwei parallele Internetanschlüsse: also einmal DSL und einmal Glasfaser?

      Hallo,

      ich habe einen Vorvertrag für den Glasfaseranschluss abgeschlossen der auch bestätigt wurde.

      Aktuell bin ich auch mit meinem DSL Anschluss bei der Telekom.

      Der Glasfaseranschluss soll bis 31.12.2025 bereitgestellt werden, aber es gibt bisher keinerlei Aktivitäten in der näheren Umgebung.

      Ich könnte jetzt zu einem anderen DSL Anbieter wechseln, da es dort günstiger ist.

      Sollte dann jedoch innerhalb dieser Mindestvertragslaufzeit der Glasfaseranschluss bereitgestellt werden, was passiert dann?

      Kündigt die Telekom dann meinen Vertrag bei dem DSL Anbieter und aktiviert den Glasfaser Anschluss zur passenden Zeit?

      Oder hätte ich dann zwei parallele Internetanschlüsse: also einmal DSL und einmal Glasfaser?

      Wenn ich mich darauf verlassen könnte, dass der Glasfaseranschluss zeitnah bereitgestellt wird, dann würde ich ja warten.

      Allerdings ist das der zweite Anlauf: zuerst hatte DNS.net versucht in unserem Viertel Glasfaster auszubauen und das ist auch geplatzt.

      Viele Grüße

      Udo

      Udo Schubert

      Oder hätte ich dann zwei parallele Internetanschlüsse: also einmal DSL und einmal Glasfaser?

      Geht auch so.

      Bei uns beginnt in Kürze der Anbieter OPIK connect GmbH mit dem GF-Ausbau und hier steht im bereits abgeschlossenen Vertrag, dass OPIK für bis zu einem Jahr die Grundgebühr für den alten Vertrag übernimmt, also bei mir für den Zuhause XL bei der Telekom, was ich nicht schlecht finde, weil keine Doppelbelastung entstehen wird.

      Main Vertrag läuft noch bis Juni 2026, womit ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite sein dürfte.

      Sollte der Ausbau nicht bis Juni 2026 beendet sein, so gilt ja dann eh, tägliche Kündigung mit Frist von einem Monat.

      Die Kündigung übernimmt OPIK für mich natürlich, schon allein wegen der Weiterversorgung im Fall der Fälle.

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