Glasfaseranschluss von Haus an Anliegerweg

vor 3 Stunden

Unser Haus liegt im Glasfaserausbaugebiet (Glasfaser Nordwest, vermarktet über die Telekom und einen anderen Anbieter) und befindet sich am Ende eines Anliegerwegs.  Der Anliegerweg gehört einer Eigentümergemeinschaft, in der wir ebenfalls Mitglied sind.  Wir hätten gerne einen Glasfaseranschluss mit Telekomvertrag, andere Eigentümer haben bereits bei einem anderen Anbieter abgeschlossen.

Muss hierfür die Eigentümergemeinschaft vor Baubeginn eine Genehmigung für die Arbeiten erteilen?  Und falls ja, mit welcher Mehrheit muss das beschlossen werden, in welcher Form muss das geschehen, und wem muss die Genehmigung erteilt werden (Glasfaser Nordwest oder der Telekom)?

Müssen wir in dieser Sache proaktiv tätig werden, oder wird vor Baubeginn an die Eigentümer herangetreten?

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    • vor 2 Stunden

      Oliver Laumann

      Unser Haus liegt im Glasfaserausbaugebiet (Glasfaser Nordwest, vermarktet über die Telekom und einen anderen Anbieter) und befindet sich am Ende eines Anliegerwegs.  Der Anliegerweg gehört einer Eigentümergemeinschaft, in der wir ebenfalls Mitglied sind.  Wir hätten gerne einen Glasfaseranschluss mit Telekomvertrag, andere Eigentümer haben bereits bei einem anderen Anbieter abgeschlossen.

      Unser Haus liegt im Glasfaserausbaugebiet (Glasfaser Nordwest, vermarktet über die Telekom und einen anderen Anbieter) und befindet sich am Ende eines Anliegerwegs.  Der Anliegerweg gehört einer Eigentümergemeinschaft, in der wir ebenfalls Mitglied sind.  Wir hätten gerne einen Glasfaseranschluss mit Telekomvertrag, andere Eigentümer haben bereits bei einem anderen Anbieter abgeschlossen.

      Muss hierfür die Eigentümergemeinschaft vor Baubeginn eine Genehmigung für die Arbeiten erteilen?  Und falls ja, mit welcher Mehrheit muss das beschlossen werden, in welcher Form muss das geschehen, und wem muss die Genehmigung erteilt werden (Glasfaser Nordwest oder der Telekom)?

      Müssen wir in dieser Sache proaktiv tätig werden, oder wird vor Baubeginn an die Eigentümer herangetreten?

      Oliver Laumann

      Unser Haus liegt im Glasfaserausbaugebiet (Glasfaser Nordwest, vermarktet über die Telekom und einen anderen Anbieter) und befindet sich am Ende eines Anliegerwegs.  Der Anliegerweg gehört einer Eigentümergemeinschaft, in der wir ebenfalls Mitglied sind.  Wir hätten gerne einen Glasfaseranschluss mit Telekomvertrag, andere Eigentümer haben bereits bei einem anderen Anbieter abgeschlossen.

      Dann frag doch mal einen Nachbarn, der bei einem anderen Anbieter abgeschlossen hat, wie das ablief.

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      von

      vor 2 Stunden

      Ludwig II

      Dann frag doch mal einen Nachbarn, der bei einem anderen Anbieter abgeschlossen hat, wie das ablief.

      Oliver Laumann

      Unser Haus liegt im Glasfaserausbaugebiet (Glasfaser Nordwest, vermarktet über die Telekom und einen anderen Anbieter) und befindet sich am Ende eines Anliegerwegs.  Der Anliegerweg gehört einer Eigentümergemeinschaft, in der wir ebenfalls Mitglied sind.  Wir hätten gerne einen Glasfaseranschluss mit Telekomvertrag, andere Eigentümer haben bereits bei einem anderen Anbieter abgeschlossen.

      Unser Haus liegt im Glasfaserausbaugebiet (Glasfaser Nordwest, vermarktet über die Telekom und einen anderen Anbieter) und befindet sich am Ende eines Anliegerwegs.  Der Anliegerweg gehört einer Eigentümergemeinschaft, in der wir ebenfalls Mitglied sind.  Wir hätten gerne einen Glasfaseranschluss mit Telekomvertrag, andere Eigentümer haben bereits bei einem anderen Anbieter abgeschlossen.

      Muss hierfür die Eigentümergemeinschaft vor Baubeginn eine Genehmigung für die Arbeiten erteilen?  Und falls ja, mit welcher Mehrheit muss das beschlossen werden, in welcher Form muss das geschehen, und wem muss die Genehmigung erteilt werden (Glasfaser Nordwest oder der Telekom)?

      Müssen wir in dieser Sache proaktiv tätig werden, oder wird vor Baubeginn an die Eigentümer herangetreten?

      Oliver Laumann

      Unser Haus liegt im Glasfaserausbaugebiet (Glasfaser Nordwest, vermarktet über die Telekom und einen anderen Anbieter) und befindet sich am Ende eines Anliegerwegs.  Der Anliegerweg gehört einer Eigentümergemeinschaft, in der wir ebenfalls Mitglied sind.  Wir hätten gerne einen Glasfaseranschluss mit Telekomvertrag, andere Eigentümer haben bereits bei einem anderen Anbieter abgeschlossen.

      Dann frag doch mal einen Nachbarn, der bei einem anderen Anbieter abgeschlossen hat, wie das ablief.

      Ludwig II

      Dann frag doch mal einen Nachbarn, der bei einem anderen Anbieter abgeschlossen hat, wie das ablief.

      Das ist ebenfalls GF Nordwest, die vermarkten natürlich auch die Eigenmarke EWE :) 

      von

      vor 41 Minuten

      *Paz Vizsla*

      Das ist ebenfalls GF Nordwest, die vermarkten natürlich auch die Eigenmarke EWE :) 

      Ludwig II

      Dann frag doch mal einen Nachbarn, der bei einem anderen Anbieter abgeschlossen hat, wie das ablief.

      Dann frag doch mal einen Nachbarn, der bei einem anderen Anbieter abgeschlossen hat, wie das ablief.
      Ludwig II

      Dann frag doch mal einen Nachbarn, der bei einem anderen Anbieter abgeschlossen hat, wie das ablief.

      Das ist ebenfalls GF Nordwest, die vermarkten natürlich auch die Eigenmarke EWE :) 

      *Paz Vizsla*

      Das ist ebenfalls GF Nordwest, die vermarkten natürlich auch die Eigenmarke EWE :) 

      ok, aber die müssen doch wissen wie und wann das war mit der Abstimmung der Eigentümergemeinschaft und mit welchen Mehrheiten.

      @Oliver Laumann wurdest du damals nicht gefragt, oder bist du nicht zur Versammlung der Eigentümergemeinschaft gegangen?

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Stunden

      Oliver Laumann

      Muss hierfür die Eigentümergemeinschaft vor Baubeginn eine Genehmigung für die Arbeiten erteilen?  Und falls ja, mit welcher Mehrheit muss das beschlossen werden, in welcher Form muss das geschehen, und wem muss die Genehmigung erteilt werden

      Unser Haus liegt im Glasfaserausbaugebiet (Glasfaser Nordwest, vermarktet über die Telekom und einen anderen Anbieter) und befindet sich am Ende eines Anliegerwegs.  Der Anliegerweg gehört einer Eigentümergemeinschaft, in der wir ebenfalls Mitglied sind.  Wir hätten gerne einen Glasfaseranschluss mit Telekomvertrag, andere Eigentümer haben bereits bei einem anderen Anbieter abgeschlossen.

      Muss hierfür die Eigentümergemeinschaft vor Baubeginn eine Genehmigung für die Arbeiten erteilen?  Und falls ja, mit welcher Mehrheit muss das beschlossen werden, in welcher Form muss das geschehen, und wem muss die Genehmigung erteilt werden (Glasfaser Nordwest oder der Telekom)?

      Müssen wir in dieser Sache proaktiv tätig werden, oder wird vor Baubeginn an die Eigentümer herangetreten?

      Oliver Laumann

      Muss hierfür die Eigentümergemeinschaft vor Baubeginn eine Genehmigung für die Arbeiten erteilen?  Und falls ja, mit welcher Mehrheit muss das beschlossen werden, in welcher Form muss das geschehen, und wem muss die Genehmigung erteilt werden

      Nach meinem Wissen sollte einfache Mehrheit ausreichen. Besser wäre wenn alle zustimmen.

      Wenn noch keiner Telekom hätte würde das den anderen natürlich in der Zukunft den Wechsel erleichtern.

      (Mehrere mögliche Anbieter zu haben ist im Prinzip nicht schlecht) 

      Bestellt wird normalerweise bei Telekom und der Rest meldet sich dann schon.

      Die anderen Eigentümer vorab zu informieren und dies schon vorher abzusprechen finde ich nicht schlecht, damit es Später keine zusätzlichen Verzögerungen gibt und alles in Ruhe besprochen werden kann.

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    • vor 19 Minuten

      Noch einige Ergänzungen, da diese Informationen in meinem ersten Post fehlten:

      Es waren noch keine Bauarbeiter da.  Der Ausbau soll im Juli 2026 beginnen.  Es hat, soweit ich weiß, noch niemand irgendeine Genehmigung erteilt, auch nicht die Nachbarn, die bei dem anderen Anbieter einen „Vorvertrag” abgeschlossen haben (so nannten sie es).

      Ich hätte erwartet, dass vor den Bauarbeiten irgendjemand auf die Grundstücksbesitzer zugeht, kenne das Prozedere aber nicht (daher ja meine Frage).

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      von

      vor 2 Minuten

      Oliver Laumann

      Es waren noch keine Bauarbeiter da.  Der Ausbau soll im Juli 2026 beginnen.  Es hat, soweit ich weiß, noch niemand irgendeine Genehmigung erteilt, auch nicht die Nachbarn, die bei dem anderen Anbieter einen „Vorvertrag” abgeschlossen haben (so nannten sie es).

      Noch einige Ergänzungen, da diese Informationen in meinem ersten Post fehlten:

      Es waren noch keine Bauarbeiter da.  Der Ausbau soll im Juli 2026 beginnen.  Es hat, soweit ich weiß, noch niemand irgendeine Genehmigung erteilt, auch nicht die Nachbarn, die bei dem anderen Anbieter einen „Vorvertrag” abgeschlossen haben (so nannten sie es).

      Ich hätte erwartet, dass vor den Bauarbeiten irgendjemand auf die Grundstücksbesitzer zugeht, kenne das Prozedere aber nicht (daher ja meine Frage).

      Oliver Laumann

      Es waren noch keine Bauarbeiter da.  Der Ausbau soll im Juli 2026 beginnen.  Es hat, soweit ich weiß, noch niemand irgendeine Genehmigung erteilt, auch nicht die Nachbarn, die bei dem anderen Anbieter einen „Vorvertrag” abgeschlossen haben (so nannten sie es).

      Dann Feuer Frei und bestellen.

      Der Rest klärt sich dann 

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