Glasfaseranschluss von Haus an Anliegerweg
vor 3 Stunden
Unser Haus liegt im Glasfaserausbaugebiet (Glasfaser Nordwest, vermarktet über die Telekom und einen anderen Anbieter) und befindet sich am Ende eines Anliegerwegs. Der Anliegerweg gehört einer Eigentümergemeinschaft, in der wir ebenfalls Mitglied sind. Wir hätten gerne einen Glasfaseranschluss mit Telekomvertrag, andere Eigentümer haben bereits bei einem anderen Anbieter abgeschlossen.
Muss hierfür die Eigentümergemeinschaft vor Baubeginn eine Genehmigung für die Arbeiten erteilen? Und falls ja, mit welcher Mehrheit muss das beschlossen werden, in welcher Form muss das geschehen, und wem muss die Genehmigung erteilt werden (Glasfaser Nordwest oder der Telekom)?
Müssen wir in dieser Sache proaktiv tätig werden, oder wird vor Baubeginn an die Eigentümer herangetreten?
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vor 3 Stunden
Unser Haus liegt im Glasfaserausbaugebiet (Glasfaser Nordwest, vermarktet über die Telekom und einen anderen Anbieter) und befindet sich am Ende eines Anliegerwegs. Der Anliegerweg gehört einer Eigentümergemeinschaft, in der wir ebenfalls Mitglied sind. Wir hätten gerne einen Glasfaseranschluss mit Telekomvertrag, andere Eigentümer haben bereits bei einem anderen Anbieter abgeschlossen.
Unser Haus liegt im Glasfaserausbaugebiet (Glasfaser Nordwest, vermarktet über die Telekom und einen anderen Anbieter) und befindet sich am Ende eines Anliegerwegs. Der Anliegerweg gehört einer Eigentümergemeinschaft, in der wir ebenfalls Mitglied sind. Wir hätten gerne einen Glasfaseranschluss mit Telekomvertrag, andere Eigentümer haben bereits bei einem anderen Anbieter abgeschlossen.
Muss hierfür die Eigentümergemeinschaft vor Baubeginn eine Genehmigung für die Arbeiten erteilen? Und falls ja, mit welcher Mehrheit muss das beschlossen werden, in welcher Form muss das geschehen, und wem muss die Genehmigung erteilt werden (Glasfaser Nordwest oder der Telekom)?
Müssen wir in dieser Sache proaktiv tätig werden, oder wird vor Baubeginn an die Eigentümer herangetreten?
Dann frag doch mal einen Nachbarn, der bei einem anderen Anbieter abgeschlossen hat, wie das ablief.
5
von
vor einer Stunde
Das ist ebenfalls GF Nordwest
Dann frag doch mal einen Nachbarn, der bei einem anderen Anbieter abgeschlossen hat, wie das ablief.
Das ist ebenfalls GF Nordwest, die vermarkten natürlich auch die Eigenmarke EWE :)
Bräuchten die dann überhaupt noch mal eine zusätzliche Genehmigung?
0
von
vor einer Stunde
Bräuchten die dann überhaupt noch mal eine zusätzliche Genehmigung?
Das ist ebenfalls GF Nordwest
Bräuchten die dann überhaupt noch mal eine zusätzliche Genehmigung?
Die Frage für mich ist, ob die überhaupt noch mal kommen!?
"Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben...)
von
vor 51 Minuten
Die Frage für mich ist, ob die überhaupt noch mal kommen!?
"Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben...)
Bräuchten die dann überhaupt noch mal eine zusätzliche Genehmigung?
Die Frage für mich ist, ob die überhaupt noch mal kommen!?
"Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben...)
Gut irgendwann vermutlich schon
Aber wann halt.
Keine Ahnung ob die da genug reserve haben in den Lehrrohren und ob diese bis zum ende des Weges gehen.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 3 Stunden
Muss hierfür die Eigentümergemeinschaft vor Baubeginn eine Genehmigung für die Arbeiten erteilen? Und falls ja, mit welcher Mehrheit muss das beschlossen werden, in welcher Form muss das geschehen, und wem muss die Genehmigung erteilt werden
Unser Haus liegt im Glasfaserausbaugebiet (Glasfaser Nordwest, vermarktet über die Telekom und einen anderen Anbieter) und befindet sich am Ende eines Anliegerwegs. Der Anliegerweg gehört einer Eigentümergemeinschaft, in der wir ebenfalls Mitglied sind. Wir hätten gerne einen Glasfaseranschluss mit Telekomvertrag, andere Eigentümer haben bereits bei einem anderen Anbieter abgeschlossen.
Muss hierfür die Eigentümergemeinschaft vor Baubeginn eine Genehmigung für die Arbeiten erteilen? Und falls ja, mit welcher Mehrheit muss das beschlossen werden, in welcher Form muss das geschehen, und wem muss die Genehmigung erteilt werden (Glasfaser Nordwest oder der Telekom)?
Müssen wir in dieser Sache proaktiv tätig werden, oder wird vor Baubeginn an die Eigentümer herangetreten?
Nach meinem Wissen sollte einfache Mehrheit ausreichen. Besser wäre wenn alle zustimmen.
Wenn noch keiner Telekom hätte würde das den anderen natürlich in der Zukunft den Wechsel erleichtern.
(Mehrere mögliche Anbieter zu haben ist im Prinzip nicht schlecht)
Bestellt wird normalerweise bei Telekom und der Rest meldet sich dann schon.
Die anderen Eigentümer vorab zu informieren und dies schon vorher abzusprechen finde ich nicht schlecht, damit es Später keine zusätzlichen Verzögerungen gibt und alles in Ruhe besprochen werden kann.
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0
vor 50 Minuten
Noch einige Ergänzungen, da diese Informationen in meinem ersten Post fehlten:
Es waren noch keine Bauarbeiter da. Der Ausbau soll im Juli 2026 beginnen. Es hat, soweit ich weiß, noch niemand irgendeine Genehmigung erteilt, auch nicht die Nachbarn, die bei dem anderen Anbieter einen „Vorvertrag” abgeschlossen haben (so nannten sie es).
Ich hätte erwartet, dass vor den Bauarbeiten irgendjemand auf die Grundstücksbesitzer zugeht, kenne das Prozedere aber nicht (daher ja meine Frage).
2
von
vor 34 Minuten
Es waren noch keine Bauarbeiter da. Der Ausbau soll im Juli 2026 beginnen. Es hat, soweit ich weiß, noch niemand irgendeine Genehmigung erteilt, auch nicht die Nachbarn, die bei dem anderen Anbieter einen „Vorvertrag” abgeschlossen haben (so nannten sie es).
Noch einige Ergänzungen, da diese Informationen in meinem ersten Post fehlten:
Es waren noch keine Bauarbeiter da. Der Ausbau soll im Juli 2026 beginnen. Es hat, soweit ich weiß, noch niemand irgendeine Genehmigung erteilt, auch nicht die Nachbarn, die bei dem anderen Anbieter einen „Vorvertrag” abgeschlossen haben (so nannten sie es).
Ich hätte erwartet, dass vor den Bauarbeiten irgendjemand auf die Grundstücksbesitzer zugeht, kenne das Prozedere aber nicht (daher ja meine Frage).
Dann Feuer Frei und bestellen.
Der Rest klärt sich dann
von
vor 30 Minuten
Der Ausbau soll im Juli 2026 beginnen
Noch einige Ergänzungen, da diese Informationen in meinem ersten Post fehlten:
Es waren noch keine Bauarbeiter da. Der Ausbau soll im Juli 2026 beginnen. Es hat, soweit ich weiß, noch niemand irgendeine Genehmigung erteilt, auch nicht die Nachbarn, die bei dem anderen Anbieter einen „Vorvertrag” abgeschlossen haben (so nannten sie es).
Ich hätte erwartet, dass vor den Bauarbeiten irgendjemand auf die Grundstücksbesitzer zugeht, kenne das Prozedere aber nicht (daher ja meine Frage).
Nur weil da der Ausbau startet kann es noch eine weile Dauern bis die bei euch sind.
Zeit in der die solche Sachen auch noch klären können.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 6 Minuten
Der Anliegerweg gehört einer Eigentümergemeinschaft, in der wir ebenfalls Mitglied sind.
Unser Haus liegt im Glasfaserausbaugebiet (Glasfaser Nordwest, vermarktet über die Telekom und einen anderen Anbieter) und befindet sich am Ende eines Anliegerwegs. Der Anliegerweg gehört einer Eigentümergemeinschaft, in der wir ebenfalls Mitglied sind. Wir hätten gerne einen Glasfaseranschluss mit Telekomvertrag, andere Eigentümer haben bereits bei einem anderen Anbieter abgeschlossen.
Muss hierfür die Eigentümergemeinschaft vor Baubeginn eine Genehmigung für die Arbeiten erteilen? Und falls ja, mit welcher Mehrheit muss das beschlossen werden, in welcher Form muss das geschehen, und wem muss die Genehmigung erteilt werden (Glasfaser Nordwest oder der Telekom)?
Müssen wir in dieser Sache proaktiv tätig werden, oder wird vor Baubeginn an die Eigentümer herangetreten?
Dann würde ich das doch einfach bei der nächsten Eigentümerversammlung ansprechen.
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vor 5 Minuten
Und falls ja, mit welcher Mehrheit muss das beschlossen werden, in
Unser Haus liegt im Glasfaserausbaugebiet (Glasfaser Nordwest, vermarktet über die Telekom und einen anderen Anbieter) und befindet sich am Ende eines Anliegerwegs. Der Anliegerweg gehört einer Eigentümergemeinschaft, in der wir ebenfalls Mitglied sind. Wir hätten gerne einen Glasfaseranschluss mit Telekomvertrag, andere Eigentümer haben bereits bei einem anderen Anbieter abgeschlossen.
Muss hierfür die Eigentümergemeinschaft vor Baubeginn eine Genehmigung für die Arbeiten erteilen? Und falls ja, mit welcher Mehrheit muss das beschlossen werden, in welcher Form muss das geschehen, und wem muss die Genehmigung erteilt werden (Glasfaser Nordwest oder der Telekom)?
Müssen wir in dieser Sache proaktiv tätig werden, oder wird vor Baubeginn an die Eigentümer herangetreten?
Du erwartest in einem Telekom-Forum fachliche Beratung zu Bruchteilseigentümergemeinschaften @Oliver Laumann ?
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Uneingeloggter Nutzer
von